Achtung: Mini Heißluftballon: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Thailand Barbaras 0208 138.jpg|thumb|200px|Schön anzusehen, aber eine große '''Brandgefahr'''.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
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Version vom 15. März 2018, 07:06 Uhr

schön anzusehen, aber eine große Brandgefahr
Foto: Rainer Schwarz



OLG Koblenz zu Brandschäden durch Himmelslaternen Haf­tung für "flie­gende Brand­s­tifter" auch ohne Kau­sa­lität,
(Urt. v. 15.10.2015, Az. 6 U 923/14).



Neues Urteil vom OLG Frankfurt vom 24.07.2015


14.07.2009
Innenministerium: Verbot für Fluglaternen in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf (ots) - Das nordrhein-westfälische Innenministerium zieht Konsequenzen aus Bränden, die durch so genannte Fluglaternen ausgelöst wurden. Künftig dürfen sie in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht mehr aufsteigen. Das gab Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (14. Juli) in Düsseldorf bekannt. Vom Verbot sind Fluglaternen aus Papier betroffen, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme erwärmt wird und die insbesondere unter den Namen "Himmelslaterne", Flammea" oder "Kong-Ming-Laterne" bekannt sind. Ein Verstoß gegen die Verordnung, die am kommenden Samstag, 18. Juli, in Kraft tritt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.


Überschrift in der Presse:

Brand durch Himmelslaterne tötete Zehnjährigen am 25. Juni 2009
SIEGEN Eine sogenannte Himmelslaterne ist die Ursache eines Wohnhaus-Brandes, bei dem in der Nacht zum Pfingstsonntag ein Zehnjähriger ums Leben gekommen war. Dies ist das vorläufige Ergebnis eines Gutachtens.

Frau lässt Heißluftballons fliegen - Felder gehen in Flammen auf

Tuchenbach/Nürnberg – Eine Frau hat im mittelfränkischen Tuchenbach (Landkreis Fürth) mit Mini-Heißluftballons zwei Getreidefelder in Brand gesteckt. Wie die Polizei in Nürnberg am Mittwoch mitteilte, hatte die 57-Jährige am Dienstag bei einer Geburtstagsfeier sechs Ballons entzündet und gen Himmel geschickt. Drei von ihnen seien 800 Meter weit geflogen und dann auf zwei Felder gestürzt, die Feuer fingen.

Leider werden die "Fluglaternen" noch in Holland verkauft.
Foto: BR 011109

Am 28.07.2008 brannte ein Wintergarten in Aachen nieder, ein Übergreifen auf das Wohnhaus konnte nur knapp verhindert werden. Die Ursache war hier, dass sich Teile der Brennpaste eines Mini-Ballons gelöst hatten und auf die Kunststoffdächer des Wintergartens getropft waren. Hier ermittelt die Polizei wegen Brandstiftung.

Am 08.06.2009 im Bereich Eutin setzt eine Himmelslaterne einen Komposthaufen und einen Baum, sowie die Hecke eines Gartens in Brand. Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, wurden die Himmelslaternen auf dem Alten Markt anlässlich einer Familienfeier gestartet.


Diese oder ähnliche Medienmeldungen sind in letzter Zeit vielfach zu lesen. Die Brandgefahr, die von solchen Ballonen ausgeht, wird dabei häufig unterschätzt. Gerade bei langer Trockenheit können Wälder, Wiesen oder Felder durch diese Ballons in Brand geraten.

Bild: S. Hoffmann
Foto: Rainer Schwarz



Im Internet findet man immer noch Angaben wie:

Unser Tip für Hochzeiten oder für Ihre Partie: qualitativ hochwertigen Heißluft-Ballons steigen 10 Minuten lang in bis zu 500 Höhenmetern auf! Schenken Sie ein unvergessliches Geschenk für einen Menschen den Sie lieben! Schicken Sie Ihren Heißluftballon mit Ihren Wünschen, die Sie auf die Hülle geschrieben haben in den Himmel!
Dass Sie sich damit strafbar (z. B. § 303 / § 306 ff StGB) machen, ist nicht aufgeführt.

Aufgrund der nicht kalkulierbaren Brandgefahr wurden die Skylaternen, Partylampen, Mini Heißluftballon oder wie auch immer benannt, bereits in der Schweiz und in einigen Bundesländern verboten.

Siehe auch:


Anfragemöglichkeit bei der DFS


Autor:

Rainer Schwarz



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