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[[Datei:Rote Laterne Turm RS 2016.JPG|thumb|250px|left|Eine sehr wichtige Aufgabe eines Türmes bestand in der Feuerwache. Sah er [[Feuer]], wurde am Tage die rote Fahne geschwenkt und nachts in Richtung Feuer die Laterne aus dem Fenster gehängt. Gesehen in Annaberg-Buchholz.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Rote Laterne Turm RS 2016.JPG|thumb|250px|left|Eine sehr wichtige Aufgabe eines Türmes bestand in der Feuerwache. Sah er [[Feuer]], wurde am Tage die rote Fahne geschwenkt und nachts in Richtung Feuer die Laterne aus dem Fenster gehängt. Gesehen in Annaberg-Buchholz.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
Dieser Artikel behandelt Brände als Schadfeuer.
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[[Datei:H.J. Tellinghusen 13. Jan. 2017.jpg|thumb|250px|Hier steht ein Gebäude in Emden im Vollbrand.<br/>Foto: Jürgen Tellmann]]
[[Datei:H.J. Tellinghusen 13. Jan. 2017.jpg|thumb|250px|hier steht ein Gebäude in Emden im Vollbrand<br/>Foto: Jürgen Tellmann]]
[[Datei:Polizeiabsperrung.jpg|thumb|250px|jeder [[Brand]]ort ist ein [[Tatort]]<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
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Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung ([[Feuer]], [[Flamme]], [[Glut]], [[Glimmen]], [[Funke]]n) verbundener Verbrennungs-, Seng- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung ([[Feuer]], [[Flamme]], [[Glut]], [[Glimmen]], [[Funke]]n) verbundener Verbrennungs-, Seng- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Version vom 17. Februar 2017, 06:07 Uhr

Schild zum Thema Brandwache
Foto: Rainer Schwarz



Eine sehr wichtige Aufgabe eines Türmes bestand in der Feuerwache. Sah er Feuer, wurde am Tage die rote Fahne geschwenkt und nachts in Richtung Feuer die Laterne aus dem Fenster gehängt. Gesehen in Annaberg-Buchholz.
Foto: Rainer Schwarz

Dieser Artikel behandelt Brände als Schadfeuer.

hier steht ein Gebäude in Emden im Vollbrand
Foto: Jürgen Tellmann
jeder Brandort ist ein Tatort
Foto: Rainer Schwarz

Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Seng- oder Schmelzvorgang, der ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn – unkontrolliert – verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Wenn sich ein Feuer unkontrolliert ausbreitet und Personen-, Sach- bzw. Umweltschäden anrichtet, wird es durch die Feuerwehr bekämpft. So ein Brand wird auch als Schadensfeuer bezeichnet.

Folgen einer Brandstiftung
Foto: Rainer Schwarz
Die Freiwillige Feuerwehr im Löscheinsatz
Foto: PRW
brennender Kleinwagen
siehe auch: Fahrzeugbrand
Foto: PRW
Ein kleiner Zündfunke reicht oftmals aus, um einen GroßBrand oder eine Explosion zu verursachen
Foto: Rainer Schwarz 102010
Folgen eines Großbrandes
Foto: Rainer Schwarz


Brandursachen:

a) technische Brandursachen,

b) natürliche Brandursachen und

c) sonstige Einwirkungen von Zündquellen auf brennbare Stoffe sein, wobei hierbei der Mensch die hauptsächliche Rolle spielt.



Beim Vorliegen einer technischen oder natürlichen Brandursache ist es jedoch durchaus möglich, dass eine strafrechtliche Relevanz auf Grund von Pflichtverletzungen gegeben ist. Wird die technische oder natürliche Brandursache durch die Missachtung allgemein anerkannter technischer Regeln gesetzt, kann auch der Straftatbestand einer Brandstiftung (meist fahrlässig) erfüllt sein.

Ein Brand kann aus Unachtsamkeit beim Hantieren mit brennenden Gegenständen entstehen, wie Zigaretten, Feuerwerkskörpern und Kerzen oder aus technischen Gründen, beispielsweise durch Überhitzung von elektrischen Kabeln oder Lager. Auch der Kontrollverlust über Nutzfeuer, beispielsweise beim Abbrennen von Laub oder beim Schweißen führt unter negativen Umständen zu einem Brand. Durch das Übergreifen von Flammen benachbarter Brandstellen zum Beispiel auf ein nebenstehendes Wohnhaus oder nach einer Explosion (Gas) treten Brände als Folgewirkung auf.

Mutwillig oder vorsätzlich gelegte Brände werden in der Regel durch die Verwendung einfacher Zündmittel, wie mit einem Streichholz, Feuerzeug oder Kerzen verursacht, aber oft auch unter Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern oder Brandsätzen. Manche Stoffe können sich durch Sauerstoffzutritt von selbst entzünden. Auch in der Natur vorkommende Zündquellen wie Blitzschläge können einen Brand auslösen.

Mit der Ermittlung von Brandursachen beschäftigt sich die die Kriminalpolizei.


Verlauf eines Brandes

Ausgangspunkt für einen Brand ist die Entzündung von brennbaren Stoffen durch eine Zündquelle. In dieser ersten Phase (bis zur ca. 4. Minute) entsteht ein so genannter „Initial- oder Schwelbrand“, dessen Dauer von der Sauerstoffkonzentration des Raumes abhängt.

In der zweiten Phase (ca. 4. bis 9. Brandminute) entwickelt sich ein lokaler Brand, der die Luft im Raum immer mehr aufheizt. Die Gaskonzentration erreicht ab der ca. 3. Minute Werte, die die Handlungsfähigkeit von Menschen beschränken - und ab der 5. Minute Werte, die für Menschen lebensbedrohlich sind.

Überschreitet die Raumtemperatur die Zündtemperatur der im Raum befindlichen Gegenstände, kommt es zu einer schlagartigen Brandausbreitung, der so genannte „Flash-Over“ (ca. 9. bis 10. Minute).

Die nun entstehenden Temperaturen können rasch 1000 °C und mehr erreichen. Entsprechend der vorhandenen Brandlast und der Frischluftzufuhr erhält sich das Feuer auf diesem Temperaturniveau (Vollbrandphase), bis es langsam abklingt.


Weitere mögliche Phasen bzw. Brandereignisse sind:

  • der Backdraft
  • der Kamineffekt
  • die Rauchdurchzündung


Gesundheitsgefahren

Hauptartikel: Rauchvergiftung, Verbrennung

Die Hauptgefahr bei einem Brand stellt der giftige Rauch dar. Die in ihm enthaltenen Atemgifte (z. B.: Kohlenstoffmonoxid, Cyangase, u. v. m.) führen bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und können toxische Lungenödeme verursachen. Der Tod tritt meist durch Ersticken ein. Die hohe Temperatur stellt eine weitere Gefahr dar. Sie kann einen Organismus sehr schnell zum Austrocknen oder Verkohlen bringen. Auch Hautverbrennungen sind die Folge, wenn man mit den Flammen in Berührung kommt.

Im Jahr 2013 war die Feuerwehr insgesamt bei 191.372 Bränden im Einsatz.
1.163 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren waren in meldepflichtige Unfälle verwickelt.
Unfälle mit Todesfolge gab es in dem Jahr sechs; ob diese im Rahmen der Brandbekämpfung stattfinden, ist leider aus den Daten nicht ersichtlich.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e.V. - Antwort vom 17.08.2016



Exposition gegenüber nicht unter Kontrolle stehendem Feuer in Gebäuden oder Bauwerken: Zu Hause 172 Tote. Einzelnachweis, 00-Y98, Berichtsjahr 2014



Brandschaden Primär besteht der Brandschaden aus dem durch das Feuer vernichtete Hab und Gut. Aber auch die Folgeschäden (Sekundärschaden) sind nicht zu übersehen.
Hierunter fallen:

  • Rauchschäden,
  • Löschwasserschäden,
  • Umweltschäden und
  • Ausfallschäden.


Von Rauchschäden wird gesprochen, wenn durch die giftigen Rauchinhaltsstoffe Gegenstände, die nicht unmittelbar von der Hitze oder vom Feuer beeinträchtigt wurden, trotzdem unbrauchbar werden.
Zu den Umweltschäden zählt zunächst die Entsorgung des Brandschuttes, die mitkalkuliert werden muss. Außerdem können giftige Löschwasserabflüsse in öffentlichen Gewässer große Schäden anrichten, wie beispielsweise das Löschwasser beim Brand der Firma Sandoz in Basel große Schäden im Rhein im Jahr 1986 verursachte. Diese Folgen, wenn auch in kleinerem Rahmen können auch bei kleinen Hausbränden auftreten. (siehe Schweizerhalle). Aus diesem Grund existieren Regeln zur Löschwasserrückhaltung.
Ein Ausfallschaden entsteht, wenn beispielsweise bei einem Wohnungsbrand der Geschädigte bis zur Wiederinstandsetzung sich eine Wohngelegenheit suchen muss. Bei Produktionsbetrieben kann ein Totalausfall große Auftragsverluste nach sich ziehen, die bis zur endgültigen Betriebsschließung führen können. So besagen amerikanische Untersuchungen, dass bis zu 75 % der Firmen, deren Produktionsstätten abgebrannt sind, nie wieder produzieren. Historische Kulturgüter sind nach einem Brand oft unwiederbringlich verloren oder stark beschädigt, wie beim Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek.


Brandschutz und Baurecht

Fast jede Stadt wurde im Laufe ihrer Geschichte von größeren Bränden heimgesucht. Diese negativen Erfahrungen führten im Laufe der Zeit zur Aufstellung von örtlichen Brandschutzvorschriften.

In der heutigen Zeit beschäftigt sich der Brandschutz mit der Verhinderung von Bränden (Vorbeugender Brandschutz) und einer Begrenzung bereits entstandener Brände (Abwehrender Brandschutz). Sinnvolle bauliche Maßnahmen sind beispielsweise die Installation von Brandmeldern und die Errichtung von Brandwänden.

Folgerichtig sind Brandschutzbestimmungen nach wie vor wesentliche Bestandteile der Bauordnungen. Die Bauordnungen stellen dabei den baulichen Brandschutz (durch feuerwiderstandsfähige Bauteile) in den Vordergrund, während technische Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen) nur bei Sonderbauten eine Rolle spielen.

Ergänzt werden die eher allgemein gehaltenen Bauordnungen (geeignet für Wohn- und Bürogebäude) durch Sondervorschriften für besondere Anlagen und Bauwerke (Sonderbauten). In vielen Ländern gibt es für Gaststätten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Hochhäuser usw. eigene Regelwerke, in denen die besonderen Gefahren und betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden.

Bei Bauvorhaben und Nutzungsänderungen Gebäuden der Gebäudeklassen 4,5 und Sonderbauten gemäß Musterbauordnung muss der Bauherr/ Architekt ein Brandschutzkonzept (Brandschutznachweis) vorlegen. Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den öffentlichen Bauvorschriften ist so nachzuweisen.


Einteilung - Größe

Brände lassen sich nach ihrer Größe in vier Kategorien einteilen. Diese Einordnung hilft entsprechende Gegenmaßnahmen, wie die Alarmierung von Einsatzkräften der Feuerwehr, im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zu treffen.

Bei einem Entstehungsbrand ist der Zeitfaktor oft ausschlaggebend.
Foto: Rainer Schwarz.

Entstehungsbrand

Jeder Brand, sofern es sich um keine Brandstiftung handelt, beginnt mit einem Entstehungsbrand. Hierbei handelt es sich nicht selten um einen Schwelbrand, ausgelöst durch Defekte in elektrischen Geräten, vergessene Herdplatten, unbeaufsichtigte Kerzen oder ähnliches. Entstehungsbrände können meist ohne besonderes Löschgerät mit einem Eimer Wasser gelöscht werden, sie reichen jedoch aus, um genügend Rauch zu produzieren, dass Personen dadurch ernsthaft gefährdet werden. Deshalb sollte auch schon bei einem Entstehungsbrand Atemschutz getragen werden.





Paulinchen
– Initiative für brandverletzte Kinder.
Siehe: youtube - Grillen
und Brennende Neugier

Kleinbrand

Kleinbrände sind die häufigsten Brände, zu denen jedoch nicht immer die Feuerwehr ausrücken muss. Zum Löschen eignet sich insbesondere ein Feuerlöscher oder eine Kübelspritze. Die Feuerwehr unterscheidet dabei zwischen:

Kleinbrand a Einsatz von einem Kleinlöschgerät.
Kleinbrand b Einsatz von nicht mehr als einem C-Rohr.
Beispiele für Brände kleinerer Ausdehnung ist z. B. ein Fahrzeugbrand, Rasenbrände oder brennende Mülltonnen.







...nach einem Brand bleibt nicht mehr viel.
Foto: BR

Mittelbrand

Die meisten Brände, zu denen die Feuerwehr ausrückt, sind Mittelbrände und können in der Regel von einem oder seltener zwei Löschzügen der Feuerwehr wirksam bekämpft werden. Gemäß offizieller Definition werden nicht mehr als 3 C-Rohre und keine Sonderrohre eingesetzt.

Beispiele für Brände mittlerer Ausdehnung sind Wohnungsbrände, größere KFZ-Brände, Gebäudebrände, Schienenfahrzeugbrände, kleinere Waldbrände (ohne Wipfelfeuer).


Großbrand

Brennende Lagerhäuser in HelsinkiGroßbrände stellen die Ausnahme dar. Zu ihrer Bekämpfung werden meist mehrere Verbände der Feuerwehr über einen größeren Zeitraum benötigt. Diese müssen dann oft auch von Katastrophenschutzeinheiten unterstützt werden. Der Löscherfolg am brennenden Objekt bleibt dabei oft äußerst gering. Meist müssen sich die Hilfskräfte darauf beschränken, die Ausbreitung des Feuers zu begrenzen und Nachbargebäude zu schützen. Hierfür werden oft Monitore, B-Rohre, Wenderohre, Hydroschilde und andere große Wasserabgabe-Armaturen eingesetzt. Gemäß Definition werden mehr als 3 C-Rohre oder/und Sonderrohre wie B-Rohre, Monitore oder Schaumrohr eingesetzt.


Luftbilder gefertigt und Copyright: Polizeifliegerstaffel NRW
Siehe auch: Feuerwehr & Polizei in "einem" Hubschrauber


Beispiele für Brände großer Ausdehnung sind Tankzugbrände, Tanklagerbrände, Brände von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, aber besonders auch größere Waldbrände und Brände auf Müllkippen. In der Geschichte gab es allerdings auch Brände die sich zu regelrechten „Feuerstürmen“ entwickelten, bei denen ganze Städte bzw. große Teile dieser niederbrannten. Siehe Abschnitt Brandkatastrophen.


Einteilung nach Brandklasse und Art

Zur erfolgreichen Brandbekämpfung muss ein Brand richtig erkannt und eingeteilt werden, um eine richtige Wahl der Löschmittel zu treffen.

In Europa ist die Klassifizierung vereinheitlicht und erfolgt nach der Europäischen Norm EN2, nach der die Brände in Brandklassen eingeteilt werden. Die einzelnen Brandklassen werden mit den Buchstaben A, B, C, D und F bezeichnet.

Brandklasse Definition Beispiele Löschmittel
Vorlage:Anker Brände fester Stoffe hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen Holz, Kohle, Papier, Textilien, Autoreifen, einige Kunststoffe, Stroh usw. Wasser, Wässrige Lösungen, Schaum, Kohlenstoffdioxid, ABC-Pulver
Vorlage:Anker Brände von flüssigen und flüssig werdenden Stoffen

(Dazu zählen auch Stoffe, die durch eine Temperaturerhöhung flüssig werden)

Benzin, Ethanol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe, Ether, Lacke, Harz usw. Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid
Vorlage:Anker Brände von Gasen Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Propan, Stadtgas usw. ABC-Pulver, BC-Pulver, (Kohlenstoffdioxid nur in Ausnahmefällen: hierfür gibt es selten speziell konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse), Gaszufuhr durch Abschieben der Leitung unterbinden
Vorlage:Anker Brände von Metallen Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium usw. sowie deren Legierungen Metallbrandpulver (D-Pulver), trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne
Vorlage:Anker Brände von Speisefetten und -ölen in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten (Fettbrand) Speiseöle und Speisefette Speziallöschmittel (Flüssiglöschmittel aus Brandklasse F-Handfeuerlöscher)

Hintergrund für die Ausgliederung der Stoffe der Klasse F aus der Brandklasse B ist die Tatsache, dass die Standardlöschmittel für die Brandklassen A, B und C auf diese Stoffe nur sehr bedingt einsetzbar sind. Der Einsatz von ungeeigneten Löschmitteln kann unter Umständen wirkungslos oder gar mit Gefahren verbunden sein.



siehe auch:



In der Geschichte gab es eine Vielzahl von verheerenden Katastrophen.
Siehe dazu Kategorie: Brandkatastrophe

siehe auch:


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