Brandschutz-Container

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Brandschutz-Container

Unter Brandschutz-Containern (gesetzeskonformer Aufbewahrungsort für Gefahrstoffe) versteht man Regallager für die vorschriftsgemäße Lagerung von brennbaren und umweltgefährdenden Stoffen.


Meist werden diese Stoffe in Fässern oder speziellen Sonderabfallbehältern aufbewahrt, welche dann in einem Brandschutz-Container eingelagert werden. Diese Lager-Container sollen der Entstehung eines Brandes sowie die Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen.
Brandschutz-Container können in unterschiedlichsten Größen gebaut werden, häufig ganz nach Vorgabe des Nutzers. Brandschutz-Container bestehen meist aus einer robusten Stahlrahmen-Konstruktion und verfügen in aller Regel über eine Brandschutztür sowie hochwertige Brandschutzisolierung mit geprüften Paneelen aus Mineralwolle (Brandklasse A) welche für einen sicheren Brandschutz von innen und außen sorgen.
Somit werden alle F 90 Brandschutz-Anforderungen der DIN 4102 (Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten, unabhängig davon, ob die Brandlast von innen oder außen auf das Regallager einwirkt) erfüllt.


Wann werden Brandschutz-Container benötigt?

Bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten sind gemäß TRGS 510 Sicherheitsabstände zu angrenzenden Gebäuden einzuhalten. Bei der Aufstellung im Freien brauchen Lagersysteme nicht feuerbeständig zu sein, wenn der Abstand zu umliegenden Gebäuden mindestens 10 m beträgt. Der Abstand zu angrenzenden Gebäuden darf bei der passiven Lagerung von bis zu 200 Liter auf 3 Meter bzw. bei der passiven Lagerung von mehr als 200 Liter bis max. 1.000 Liter auf 5 Meter reduziert werden. Können die vorgegebenen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, kommen in aller Regel Brandschutz-Container zum Einsatz.


gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Für die Lagerung von brennbaren Stoffen sind eine ganze Reihe gesetzlicher und versicherungstechnischer Bestimmungen zu berücksichtigen. Zudem finden im Zuge der europäischen Harmonisierung von technischen Regeln sowie von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Zeit viele Anpassungen und Neuregelungen statt. Im Normalfall erfüllen Brandschutz-Container bzw. das Gesamtsystem alle baurechtlichen Anforderungen für Brandschutzsysteme und verfügen über eine bundesweit gültige allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt) sowie eine gutachterliche Stellungnahme der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM).
Brandschutz-Container erfüllen auch die Anforderungen der TRGS 510 hinsichtlich der Lagerung von entzündbaren, giftigen und oxidierenden Medien und sind dabei für die Aufstellung ohne Einhaltung von Sicherheitsabständen bzw. zur Aufstellung in Gebäuden geeignet.


Bilder aus der Produktion


Quelle:


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