Brandschutzgesetz
Ein Feuerwehrgesetz (auch Brandschutzgesetz, Feuerschutzgesetz oder ähnlich benannt) definiert den Begriff der Feuerwehr sowie deren Aufbau und Aufgaben. Die Gesetze lösten die seit dem Mittelalter verwendeten Feuerlöschordnungen ab.
Frühe Formen der gesetzlichen Regelung des Brandschutzes sind bereits aus der Römerzeit bekannt, in der sie durch patrouillierende Feuerwächter auf ihre Einhaltung kontrolliert wurden.
Die die Feuerwehr betreffende Gesetzgebung liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer. Es wird in der Regel zwischen Pflichtaufgaben, die eine Feuerwehr kostenfrei erledigen muss, und Zusatzaufgaben, für die Gebühren verlangt werden können, unterschieden.
In der Regel werden auch die Aufgaben der Träger einer Feuerwehr beschrieben. Meist sind die Gemeinden für die Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Den Kreisen ist oft die Unterhaltung einer Leitstelle übertragen. Zum Beispiel ist aber in Nordrhein-Westfalen geregelt, dass Berufsfeuerwehren, auch von kreisangehörigen Gemeinden, eine Leitstelle unterhalten müssen. Darüber hinaus sind auch Vorschriften zu Ausbildungseinrichtungen (Landesfeuerwehrschule), zur Aufsicht über die und zur Führung der Feuerwehren enthalten. Es wird außerdem geregelt, wann eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Ferner gibt es Regelungen zum Rechtsverhältnis der Feuerwehrleute. Normalerweise dürfen die Gemeinden Details in Satzung (öffentliches Recht) regeln. Bestimmte Ausgestaltungen der Gesetze können auch von übergeordneten Dienststellen durch Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen geregelt werden.
In einigen Ländern (z. B. Bremen, Sachsen) ist der gesamte Komplex der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in einem Gesetz geregelt. In der Mehrzahl der Länder wurden hier aber einzelne Gesetze erlassen.
Das Brandschutzgesetz bildet zusammen mit den Brandschutzverordnungen die Brandschutzvorschriften, welche angesichts immer wieder auftretender Unglücksfälle mit Sach- und Personenschäden ständig weiter entwickelt werden. Durch diese Regeln war es überhaupt erst möglich, Versicherung wie etwa z.B. zum Gebäudebrandschutz zu realisieren, da damit Grenzen zwischen den verschiedenen Stufen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit gezogen werden konnten. Somit ist eine Versicherung in der Lage, den Rückgriff auf ihre Leistungen gesichert abzulehnen, und so wiederum sowohl die von der Versichertengemeinschaft aufzuwendende Beitragssumme als auch die Zahl und Schwere der tatsächlichen Unglücksfälle günstig zu beeinflussen.
Übersicht über die Bundesländer und Ihre Feuerwehrgesetze
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