Carbolineum - Teeröl

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Carbolineum (auch Karbolineum oder Steinkohlenteeröl) ist ein öliges, wasserunlösliches, brennbares, braunrotes, nach Teer riechendes Gemisch aus Steinkohlenteer-Bestandteilen. Als einziges Holzschutzmittel wirkt es sowohl vorbeugend als auch bekämpfend gegen fast alle Holzschädlinge wie Pilze und Moderfäule, Insekten und Termiten. Lediglich eine Bekämpfung des Echten Hausschwamms ist nicht möglich. Carbolineum wurde erstmals 1838 in Großbritannien patentiert.<ref>holzfragen.de - Holzschutzmittelgeschichte.</ref>

Es enthält u. a. Anthracen und Phenole. Wegen seiner fäulnishemmenden und desinfizierenden Wirkung wird Carbolineum zur Konservierung von Bahnschwellen, Telegrafenmasten, Pfählen usw. verwendet.<ref name="ABC Chemie">Brockhaus ABC Chemie, VEB F. A. Brockhaus Verlag Leipzig 1965, S. 645.</ref> Carbolineum kann selbst im direkten dauerhaften Bodenkontakt verbautes Holz dauerhaft schützen. Karbolineum ist mit den heute verbotenen Mitteln Kombinal TO und Hylotox misch- und kombinierbar.<ref>holzfragen.de - Holzschutzmittel- Mix.</ref>

Carbolineum ist hautreizend und krebserregend. Die Dämpfe reizen die Atemwege. Trotz dieser gesundheitlichen Nachteile wurde und wird es als Holzschutzmittel eingesetzt, da die Schutzwirkung von Carbolineum besonders hoch ist. Heutzutage darf es allerdings nur noch in sehr eingeschränkten Fällen im Außenraum verwendet werden.

Die im Handel befindliche Holzlasuren mit der Bezeichnung Carbolin oder Karboleum basieren auf pflanzlichen Ölen und Wasser. Sie haben außer der Namensähnlichkeit nichts mit Carbolineum gemein.


Verbote

In Deutschland wurde durch die Einführung der Teerölverordnung und der Chemikalien-Verbotsverordnung der Einsatz von Carbolineum stark eingeschränkt bzw. verboten. Es gibt kein anderes Holzschutzmittel, das die Schutzwirkung von Carbolineum annähernd erreicht. Da es keinen gleichwertigen Ersatz für Carbolineum gibt, ist sein Einsatz heute noch in bestimmten Fällen gebräuchlich und gestattet.

In der Schweiz darf es gemäß Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung nicht mehr für Publikumsprodukte in Verkehr gebracht werden, und damit behandeltes Holz darf in Wohngebieten nicht mehr eingesetzt werden. Weiterhin eingesetzt werden darf solches Holz dagegen noch zum Beispiel für neue Eisenbahnschwellen und Lawinenverbauungen.

Die Einschränkung der Verwendbarkeit von Carbolineum und anderer hochwirksamer, aber ebenfalls gesundheitsschädlicher Holzschutzmittel hat zu verbesserten konstruktiven Holzschutzlösungen geführt. Insbesondere durch Vermeidung von direkter Erdberührung (zum Beispiel durch Fundamente aus Beton mit eingesetzten Stahlankern) kann auch mit weniger wirksamen Produkten ein dauerhafter Holzschutz erzielt werden. In anderen kritischen Bereichen ( z. B. Bahnschwellen, Leitungsmasten) wird auf die Verwendung von Holz zugunsten von Beton, Metall oder Kunststoffen inzwischen zunehmend verzichtet. Wo derartige konstruktive Möglichkeiten nicht bestehen, ist der Schutz mit Karbolineum für tragende Bauelemente noch immer möglich. Mit moderneren Holzschutzmitteln wie z. B. Kupfer-Chrom-Salzen oder Kupfer-Quat-Salzen stehen jedoch inzwischen ähnlich wirksame, aber harmlosere Alternativen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln ist jedoch kein bekämpfender Holzschutz möglich. Derartige Holzschutzmittel werden z. B. in der DIN 68800-3-2012 oder im Holzschutzmittelverzeichnis für den vorbeugenden Schutz von tragenden Holzbauteilen genannt.


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