Einbruch

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Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses. Was als Hindernis gilt, wird im jeweils geltenden Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen.

nach einem Einbruch kann man aufräumen
Foto: Rainer Schwarz
Zur Sicherheit eines Gebäudes gehört aber auch der Brandschutz.
Nach einem Brand muss man renovieren oder neu aufbauen.
Foto: BR

Strafrecht / Deutschland

Nach deutschen Strafrecht kommen die Tatbestände des § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl) jeweils mit dem Grundtatbestand des § 242 in Betracht. Der Einbruchsdiebstahl ist die bei weitem häufigste Form.

So zählt beispielsweise Überklettern eines abgrenzenden Hindernisses im Sinne einer Mutprobe, Freude am Klettern oder um dahinter befindliche Gegenstände zurückzuholen, die sich im Eigentum der kletternden Person befinden, im deutschen Recht nicht zum Einbruch, sofern keine strafbaren Motive vorliegen und das Hindernis nicht beschädigt wird. An Hausfriedensbruch kann gedacht werden, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht handelt, aber wissentlich oder erklärtermaßen unwillkommen ist.


wichtig:


Österreich

In Österreich begeht man nach § 129 StGB (Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen) eine Straftat. Ein Tatbestand „Einbruch“ kommt jedoch im deutschen Rechtsraum nicht vor. Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben.


Schweiz

Wer in der Schweiz einen Einbruch verübt, macht sich nach Art. 139 StGB wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch, und/oder zusätzlich wegen Sachbeschädigung strafbar.


Vorgehensweisen

Türen und Fenster werden bei Einbrüchen häufig mit Werkzeugen aufgebrochen bzw. aufgehebelt – eine bei schwachen Schließblechen und kleinen Rollzapfen gängige Täterarbeitsweise. Sehr häufig kommt es auch zu Angriffen auf Schließzylinder von Zylinderschlössern. Schließzylinder sind ein wichtiger Bestandteil der Türabsicherung. Sie können jedoch nur in der Systemeinheit – Schloss, Schließzylinder, Beschlag – Sicherheit bieten. Bei Einbrüchen werden Schließzylinder in vielfältiger Weise angegriffen. Sie müssen daher gegen die Täterarbeitsweisen Abbrechen, Aufbohren, Nachschließen und Ziehen Schutz bieten.


Im Detail kommen in Betracht:

  • Aufbrechen/Aufhebeln der Tür oder des Fensters mit Werkzeugen im Verschlussbereich oder der Bandseite
  • Türblattdurchbruch mit körperlicher Gewalt (Glas-/Holzfüllung)
  • Angriffe auf Schloss und Beschlag oder den Schließzylinder
  • Öffnen der Tür mit einem Schlüssel
  • Bohrangriffe im Fenstergriffbereich/Olive
  • Glas einschlagen, durchgreifen und entriegeln

Unter einer Heißen Arbeit versteht man den Modus operandi bezüglich des angegangenen Objekts. Dabei wird Feuer (Aufschweißen) verwendet.
Eine Kalte Arbeit ist hingegen die Anwendung von Werkzeugen (aufhebeln).


Tätergruppen

Nach polizeilichen Erkenntnissen gibt es drei Tätergruppen: professionelle Täter aus Belgien, Frankreich, Osteuropa und Südosteuropa, örtliche Täter sowie Täter, die ihre Sucht durch Drogenkriminalität finanzieren.
Hohe polizeiliche Präsenz auf der Straße und Verdachtskontrollen wirkten sich besonders auf die erste Gruppe aus; die Zahlen lägen in Bayern und Baden-Württemberg weit niedriger als im Norden.


Psychische Folgen

Zusätzlich zu dem materiellen Verlust leiden viele Geschädigte durch die gewaltsame Verletzung ihrer Intimsphäre an Belastungsstörungen wie Angststörungen, Panikattacken, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit sowie an starken Gefühlen von Ohnmacht, Scham und Wut. Diese und weitere Symptome als immer wiederkehrende Bilder zu erleben, kann bei längerem Andauern eine Posttraumatische Belastungsstörung verursachen. Der persönliche Leidensdruck kann so stark werden, dass die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist.


Allgemeine Prävention

Maßnahmen zum Einbruchschutz sollen das unerlaubte Eindringen in einen verriegelten Raum oder Bereich verhindern. Einbrüche können durch das Anlegen von Hindernissen (Umzäunungen, Türen, Sicherheitstechnik) und eine Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel durch Streifendienst, erschwert werden. Große Firmengebäude oder -gelände können darüber hinaus durch Nachtwächter gesichert werden, Privatpersonen und Unternehmen schützen ihr Eigentum oft durch Einbruchmeldeanlagen oder eine Anwesenheitssimulation.


Statistische Daten zur Wohnungseinbruchkriminalität

Die Erfahrungen der Polizei und der Versicherer zeigen:

  • In weit über der Hälfte aller Einbrüche werden Türen und Fenster mit einfachsten Mitteln aufgehebelt oder überwunden (z. B. mit einem Schraubendreher).
  • Etwa 40 Prozent der Wohnungseinbrüche in Deutschland finden tagsüber statt.
  • Einbrüche finden vermehrt bei Anwesenheit der Bewohner statt.
  • In Deutschland steigerte sich die Zahl der gescheiterten Wohnungseinbrüche von 1993 28,3 % auf 38,5 % im Jahr 2011.

Die Dunkelziffer hierbei ist aber vermutlich hoch, da Versuche häufig nicht angezeigt werden.

  • Der verursachte Schaden betrug 2011 369,5 Millionen Euro.
  • 73,9 % der Tatverdächtigen sind Deutsche.

Einbrecher nutzen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern unterschiedliche Schwachstellen:

Einfamilienhäuser Köln Erftkreis
Terrassen-/Balkontüren 52,05 % 45,77 %
Fenster 26,49 % 31,79 %
Haustüren 13,88 % 27,14 %
Kellerfenster/Kellertüren 6,93 % 7,09 %
Sonstige 0,31 % 0,45 %
Mehrfamilienhäuser Köln Erftkreis
Wohnungsabschlusstüren 54,60 % 35,70 %
Terrassen-/Balkontüren 25,66 % 35,45 %
Fenster 19,73 % 27,14 %
Sonstige 0,01 % 1,71 %
Die genannten Zahlen beziehen sich auf die Wohnungseinbruchkriminalität der Stadt Köln („Kölner Studie 2001“) und den ländlichen Erftkreis („Erftkreisstudie 2002“).

Die Aufklärungsquote ist bei Einbruchsdelikten gering. Sie betrug in Deutschland im Jahr 1973 20,3 % (nur Bundesrepublik Deutschland), 1993 13,8 % und betrug 2012 15,7 %.


Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen sagte im März 2010:

  • "Immer mehr Einbrecher scheitern an den Sicherungsvorkehrungen" - 2009 in NRW 16.086-mal. Das sind 1.235 Delikte (+ 8,3 Prozent) mehr als 2008. "Immer mehr Menschen schützen ihr Eigentum besser."
  • 25.029 vollendete Wohnungseinbrüche wurden 2009 in NRW angezeigt, 1.878 mehr als im Vorjahr (+ 8,1 Prozent. Im Jahr 1995 gab es die meisten Wohnungseinbrüche. Diese Zahl lag um 16.819 Fälle und damit 30 Prozent höher als 2009.



siehe auch:



Weblinks:




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