Feuerwehranfahrtszone: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Stationierungsverbote dienen vor allem der Gewährleistung der [[Brandbekämpfung]] für Bauwerke. Sie werden auf Vorschlag der örtlichen [[Berufsfeuerwehr]] durch die Straßenverkehrsbehörde eingerichtet. Es gibt keinerlei Ausnahmen, außer für Fahrzeuge mit Sonderrechten.
Diese Stationierungsverbote dienen vor allem der Gewährleistung der [[Brandbekämpfung]] für Bauwerke. Sie werden auf Vorschlag der örtlichen [[Berufsfeuerwehr]] durch die Straßenverkehrsbehörde eingerichtet. Es gibt keinerlei Ausnahmen, außer für Fahrzeuge mit Sonderrechten.


Das Verkehrszeichen besteht aus dem Zeichen 283 mit dem Zusatzschild „Feuerwehranfahrtszone“ oder „Feuerwehranfahrtszone (einschl. Gehweg)“ und ist eine Spezialität des Halteverbots. Zur Gefahrenabwehr kann die [[Polizei]] sämtliche Fahrzeuge, die sich innerhalb dieser Zone befinden, abschleppen lassen. Das Verwarnungsgeld beträgt bundeseinheitlich 35 €.
Das Verkehrszeichen besteht aus dem Zeichen 283 mit dem Zusatzschild „Feuerwehranfahrtszone“ oder „Feuerwehranfahrtszone (einschl. Gehweg)“ und ist eine Spezialität des Halteverbots. Zur Gefahrenabwehr kann die [[Polizei]] sämtliche Fahrzeuge, die sich innerhalb dieser Zone befinden, abschleppen lassen.  
 
Das Verwarnungsgeld beträgt bundeseinheitlich 35 €.
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Eine ähnliche Kennzeichnung ist die Ausweisung als [[Rettungsweg]] sowie die ''amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt''.
Eine ähnliche Kennzeichnung ist die Ausweisung als [[Rettungsweg]] sowie die ''amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt''.


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[[Kategorie:Brandschutz in Betrieben]]
[[Kategorie:Feuerwehr]]
[[Kategorie:Feuerwehr]]
[[Kategorie:Recht]]
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[[Kategorie:Brandschutz]]
[[Kategorie:Brandschutz]]

Version vom 24. Juni 2018, 13:54 Uhr

Feuerwehrzufahrt in Aachen
Foto: Rainer Schwarz

Feuerwehranfahrtszonen (Abkürzung FAZ) sind in Deutschland amtliche Verkehrszeichen, die einen bestimmten Bereich auf öffentlich gewidmetem Verkehrsgrund als An- und Abfahrtszone für Feuerwehrfahrzeuge kennzeichnen.

Diese Stationierungsverbote dienen vor allem der Gewährleistung der Brandbekämpfung für Bauwerke. Sie werden auf Vorschlag der örtlichen Berufsfeuerwehr durch die Straßenverkehrsbehörde eingerichtet. Es gibt keinerlei Ausnahmen, außer für Fahrzeuge mit Sonderrechten.

Das Verkehrszeichen besteht aus dem Zeichen 283 mit dem Zusatzschild „Feuerwehranfahrtszone“ oder „Feuerwehranfahrtszone (einschl. Gehweg)“ und ist eine Spezialität des Halteverbots. Zur Gefahrenabwehr kann die Polizei sämtliche Fahrzeuge, die sich innerhalb dieser Zone befinden, abschleppen lassen. Das Verwarnungsgeld beträgt bundeseinheitlich 35 €.
Eine ähnliche Kennzeichnung ist die Ausweisung als Rettungsweg sowie die amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt.


siehe auch:



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