Feuerwehraufzug

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Feuerwehraufzug im Fernsehturm Schwerin
Foto: Rainer Schwarz

Feuerwehraufzüge sind besonders abgesicherte Aufzüge, die auch im Brandfall ein Erreichen der Brandetage ermöglichen. Sie dienen der Menschenrettung und dem Materialtransport für die Feuerwehr. Reguläre Aufzüge bergen während eines Brandes erhebliche Gefahren, insbesondere da Brandrauch die Lichtschranken versperren, sich die Türen nicht schließen und es dadurch zu einem "Steckenbleiben" der Fahrstuhlkabine im Brandgeschoss kommt.
Die Feuerwehraufzüge werden daher besonders abgesichert. Die Anforderungen an einen Feuerwehraufzug werden im jeweiligen Landesrecht geregelt.


In Nordrhein-Westfalen gehören dazu:

  • ein separater Aufzugsschacht mit Feuerwiderstandsklasse F90;
  • ein separater Triebwerksraum, der im Brandfall 90 Minuten funktionstüchtig ist;
  • ein Vorraum, der es ermöglicht, eine Rettungstrage in den Aufzug zu tragen.


Des Weiteren sind sie mit:

  • gesonderter Lüftung und
  • zusätzlicher Kommunikationstechnik

ausgerüstet.

Die Stromversorgung erfolgt nach Ausfall des öffentlichen Netzes mit einer Netzersatzanlage.

Die Lichtschranken der Türen werden im Feuerwehraufzugsbetrieb überbrückt, wodurch ein Schließen der Türen auch dann ermöglicht wird, wenn Brandrauch die Lichtschranken blockiert.

Ein Feuerwehraufzug hat für den Notfall eine Deckenluke mit entsprechender Aufstiegsleiter (meist hinter einer Tür verborgen). Des Weiteren wird bei neueren Anlagen (ab 2003) eine Schiebleiter außen am Fahrkorb mitgeführt, die die Höhendifferenz zwischen Fahrkorbdecke und dem nächsthöheren Türriegel überbrücken kann. Somit ist eine Selbstrettung bei stehengebliebenem Aufzug, wie auch eine Fremdrettung durch die Kollegen von außen möglich.


Anforderungen der Feuerwehr Düsseldorf

Wie ein Feuerwehraufzug im Detail auszuführen ist und warum Vorgaben der DIN EN 81/72 zum Teil für Feuerwehrleute gefährlich werden könnte und wie ein Feuerwehraufzugbetrieb trotz fehlender Vorgaben von Bund und Ländern zu prüfen ist, hat die Feuerwehr Düsseldorf im Detail geregelt.

Die Ausführungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Düsseldorf http://www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/alle/100111_fwaufzug_ausf.pdf Ausführungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Düsseldorf spiegeln die Erfahrung aus mehr als 25 Jahren Betrieb von Feuerwehraufzügen wider und werden vielfach im Bundesgebiet eingesetzt. Allein in Düsseldorf sind schon mehr als 90 Anlagen in Betrieb, Tendenz 100 in weniger als drei Jahren.

Um eine ordnungsgemäße Prüfung durchzuführen, hat die Feuerwehr Düsseldorf ein Prüfprotokoll http://www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/alle/100111_fwaufzug_pruefung.pdf Prüfung von Feuerwehraufzügen erarbeitet, anhand dessen eine Prüfung aller geforderten Punkte in möglichst kurzer Zeit möglich ist.


Erfordernis

Die Notwendigkeit eines Feuerwehraufzuges wird über die Muster-Hochhaus-Richtlinie bzw. die eingeführten Sonderbauverordnungen der Länder geregelt. Eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht.

Die Muster-Hochhaus-Richtlinie sowie die Sonderbauverordnung NRW fordern Feuerwehraufzüge grundsätzlich ab der Hochhausgrenze von 22m über Erdgleiche (Höhe Fußboden zumindest eines Aufenthaltsraumes). Allerdings gibt es in NRW auch Erleichterungen, so dass dann ein Feuerwehraufzug erst ab 30m gefordert werden kann.
In diesen Regelungen wird auch zusätzlich zu den o. g. Vorgaben zur Rettung im Notfall eine durchgehende Schachtleiter im Feuerwehraufzugschacht gefordert.


siehe auch:





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