Freiwillige Feuerwehr: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://www.feuerwehr.de/ Deutsches Feuerwehrportal]
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Version vom 20. April 2017, 17:52 Uhr

Signet der Freiwilligen Feuerwehr.
Freigabe: Versandhaus Deutscher Feuerwehrverband GmbH
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Foto: Michael Wöstheinrich, Rainer Schwarz.
Radio 112,
dem neuen Feuerwehr RADIO für den gesamten deutschsprachigen Raum.
So hört es sich an

Eine freiwillige Feuerwehr (offizielle Abkürzung sowohl in Deutschland als auch in Österreich und Südtirol FF, aber inoffiziell auch FFw oder FFW) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften (z. B. für den Rettungsdienst etc.) zusammensetzt. Im Gegensatz zur Berufswehr (BF) können letztere in der Regel jedoch nicht ständig einen Zug besetzen. Die Organisation, den Brandschutz größtenteils mit freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten anderen west- und auch osteuropäischen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen.






Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit ist z. B. der Leitspruch der FFW Burg ~ (Borkowy Blota).
Fotos: Rainer Schwarz




24h ehrenamtliche Sicherheit ist z. B. der Leitspruch der FFW Walldürn.



Freiwillige Feuerwehr Harsewinkel

In Deutschland sind in Städten, Gemeinden sowie Ortschaften mit weniger als 100.000 Einwohnern in der Regel freiwillige Feuerwehren für den Brandschutz zuständig. Diese sind generell Körperschaften öffentlichen Rechts, und von den mancherorts privat gegründeten Feuerwehrvereinen zu unterscheiden. Aber auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr haben sich freiwillige Feuerwehren als Unterstützung vielfach bis heute erhalten bzw. werden infolge der kommunalen Finanzknappheit wieder verstärkt ausgebaut.

In Österreich ist die Struktur ähnlich wie in Deutschland aufgebaut. Auch dort gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Feuerwehrgesetze. So gibt es auch dort unterschiedliche Regelungen, was die Errichtung von freiwilligen und Berufsfeuerwehren betrifft. In Tirol z. B. ist grundsätzlich in jeder Gemeinde eine freiwillige Feuerwehr vorgeschrieben. Wenn keine zustande kommen kann, besteht wie in Deutschland die Möglichkeit einer Pflichtfeuerwehr. Vor allem aus finanziellen, aber auch aus historischen Gründen blieben die freiwilligen Strukturen überwiegend erhalten. So gibt es in Österreich nur sechs Berufsfeuerwehren; nämlich in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt. In den Landeshauptstädten Eisenstadt, St. Pölten und Bregenz werden ausschließlich freiwillige Feuerwehren eingesetzt. Außer in Graz gibt es auch in den übrigen Landeshauptstädten freiwillige Feuerwehren.



Die älteste Feuerwehr in Deutschland ist die 1831 gegründete Schwäbisch Gmünder Rettungsgesellschaft in Feuersgefahr. Auch wenn der Begriff Feuerwehr noch nicht angewandt wurde, kann diese als solche gewertet werden.


FFW Porta Westfalica
Eine recht "junge" FFW, dafür aber sehr aktiv

Geschichte der Feuerwehr

Eine der ältesten freiwilligen Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschlands ist die freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt Saarlouis im heutigen Saarland. Sie wurde 1811 von der damaligen französischen Regierung gegründet. Sie ist somit eine der ältesten freiwilligen Feuerwehren des heutigen Deutschlands. Im Jahre 1811, kurz nach einem in dem Nachbardorf Fraulautern ausgebrochenen großen Brand, wurde auf Beschluss des Magistrats der Stadt Saarlouis die bestehende Feuerlöscher-Kompanie unter Genehmigung des Präfekten von Metz Vincent-Marie Viénot de Vaublanc durch den Oberbürgermeister Renauld neu organisiert. Diese Neubildung geschah zu einer Zeit, als Napoleon ein Dekret für die Pariser Feuerwehr erlassen hatte, dessen Kerngedanken Freiwilligkeit der Rekrutierung der Mannschaft, militärisch straffe Organisation und unbezahlter Dienst, also Ehrenamtlichkeit, waren. Obwohl dieses Dekret ausdrücklich nur für Paris galt, die Brandschutzproblematik aber überall die gleiche war, erließen in der Folge auch die Präfekturen in Frankreich für ihre Verantwortungsbereiche vergleichbare Dekrete (z. B. der Präfekt Vaublanc für die Stadt Metz 1812).

In Deutschland entstand 1835 die erste deutsch gegründete Feuerwehr. Dies ist die Spritzengemeinschaft Kierspe-Neuenhaus (Nordrhein-Westfahlen, Märkischer Kreis) die auch noch heute als Freiwillige Feuerwehr Neuenhaus existiert. 1846 entstanden dann nach und nach auch andere deutsch gegründete freiwillige Feuerwehren in Heidelberg und Durlach (Karlsruhe). Meist sind sie aus politisch revolutionär eingestellten Turnvereinen hervorgegangen (siehe Badische Revolution). Die freiwilligen Feuerwehren verwendeten damals neuartige und leistungsfähigere Spritzen, die vom Heidelberger Ingenieur Karl Metz gefertigt wurden. Da diese Spritzen noch muskelbetrieben waren, war ihre Bedienung anstrengend und erforderte besondere Fitness.

Die Saug- und Druckspritze der Freiwilligen Feuerwehr Kronach von 1882. Autor Stefan Wicklein, Kronach

Zu den ersten Einsätzen wurde die Heidelberger freiwillige Feuerwehr gar nicht gerufen. Sie beeindruckte den Stadtrat aber dadurch, dass sie sehr schnell und erfolgreich arbeitete mit bisher in der Brandbekämpfung nicht gekannter Organisation und Logistik. Die Idee setzte sich schnell durch, und schon wenige Jahre später gab es in der Region zahlreiche weitere ähnliche Organisationen.

Der Begriff Feuerwehr wurde übrigens 1847 das erste Mal in einer Karlsruher Zeitung verwendet. Christian Hengst hatte 1846 in Durlach eines der ersten freiwilligen Pompier-Corps gegründet und setzte bei einem Großbrand in Karlsruhe die Stadtspritze Nr. 2 von Metz ein. Dies brachte die neuen Methoden der Brandbekämpfung tagelang in die überregionale Presse.

Auch in Österreich wurden in den 1860er Jahren die ersten freiwilligen Feuerwehren gegründet, die auch oft den Rettungsdienst übernahmen. Aus den Reihen der vorher unorganisierten Bürger wurden Feuerwehrvereine gegründet, die dadurch auch leichter Geldmittel erhielten. Die erste freiwillige Betriebsfeuerwehr hatte bereits 1831 die Kaiserlich-Königliche Tabakfabrik in Schwaz in Tirol. Die erste freiwillige Ortsfeuerwehr im heutigen Österreich war die 1857 gegründete Freiwillige Feuerwehr Innsbruck. In der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde bereits 1851 eine freiwillige Bürgerwehr in Reichstadt in Böhmen gegründet.


Alter Alarmknopf. Foto: BR
... und so sieht ein "Neuer" aus. BR 1209
BR 0609
Funkmeldeempfänger von Peter Stephan. Foto: BR
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Alarmierung von freiwilligen Mitgliedern

Am Anfang eines jeden Einsatzes der Feuerwehr steht die Alarmierung. Besonders bei freiwilligen Feuerwehren stellt diese Alarmierung ein nicht zu unterschätzendes Problem dar, da die Mitglieder größtenteils nicht zentral erreichbar sind, sondern sich in der Regel an Plätzen befinden, die der Leitstelle nicht direkt bekannt sind, z. B. zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs.

Die Alarmierung kann durch unterschiedliche Alarmierungssysteme, wie durch Sirenen oder Funkmeldeempfängern durchgeführt werden. Mobiltelefone werden für Feuerwehren nicht, oder nur für eine optionale Sekundäralarmierung eingesetzt. Im Ernstfall, z. B. bei einem Terroranschlag oder einem Katastrophenfall, würde ein Mobiltelefon aller Erfahrung nach nicht funktionieren, da das Mobilfunknetz durch die erhöhte Gesprächsaktivität komplett überlastet wäre. Aber auch bei Stromausfällen der Sendemasten im Katastrophenfall sind Mobiltelefone nicht erreichbar. Auch in der Silvesternacht sind die Handynetze meist überlastet. Jedoch nimmt die Alarmierung per Flash-SMS mehr und mehr zu, die aber teilweise um ca. 2–3 Minuten später ankommt als die Alarmierung per Pager. In Deutschland laufen Funkmeldeempfänger auf so genannten BOS-Frequenzen, die ausschließlich für Einsatzkräfte vergeben werden. Auch in Österreich haben die Feuerwehren eigene Frequenzen.

Nach Alarmierung begeben sich die Einsatzkräfte schnellstmöglich zur Feuerwache bzw. zum Feuerwehrhaus.

Bei der Anfahrt mit dem privaten PKW wissen andere Verkehrsteilnehmer meist nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Deshalb kennzeichnen in Deutschland manche Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Die Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten (ohne Wegerecht), während der Anfahrt zur Feuerwache, mit privaten Kfz. (ohne blaues Rundumlicht und Einsatzhorn), wird in der Rechtsprechung zwar überwiegend bejaht, mehrere Innenministerien, Versicherungsträger oder Landesfeuerwehrverbände untersagen aber die Inanspruchnahme bzw. empfehlen dringend, die Inanspruchname zu unterlassen (Gefahr der strafrechtl. Verfolgung und Schadensersatzanprüche bei Unfällen während solcher Fahrten). Die bloße Kennzeichnung von Privat-Kfz. mit Dachaufsetzern hat keine rechtliche Relevanz.

Ein Wegerecht ist hier generell ausgeschlossen, da blaue Blinklichter und Folgetonhörner in der Regel auf privaten Fahrzeugen nicht installiert werden dürfen, außer es handelt sich um Führungskräfte der Feuerwehr, wie z. B. den Stadtbrandmeister, den Gemeindebrandmeister etc.

Nach dem Anlegen der Einsatzkleidung folgt das Besetzen der Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrt zum Einsatzort (siehe auch Sondersignal).


Hauptamtliche Kräfte

In einigen Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern gehören auch hauptamtliche Kräfte zur freiwilligen Feuerwehr. Bei Feuerwehren mit mehr als 200 Einsätzen pro Jahr ist meist ein kleiner Stamm Hauptamtlicher während der normalen Arbeitszeit für die Wartung der Fahrzeuge und Geräte und für kleinere Einsätze zuständig. So werden die ehrenamtlichen Kräfte nicht ständig für Bagatellalarme von ihrer regulären Arbeitsstelle geholt. In einigen Städten mit über 100.000 Einwohnern wurden aufgrund von Sondergenehmigungen keine Berufsfeuerwehren eingerichtet; Beispiele hierfür sind Ulm und Recklinghausen. Auch in Österreich ist dies bei größeren Stadtfeuerwehren üblich. In diesen Fällen sind es Gemeindebedienstete, die dauernd zum Feuerwehrdienst abgestellt werden.



Zivildiener (Ersatzdienstleistende) als Feuerwehrkräfte

In Österreich werden bei großen Feuerwehren oft zusätzlich zum freiwilligen Stamm Zivildiener zum Feuerwehrdienst herangezogen, um die Tagesbereitschaft zu verbessern. Bevorzugt einberufen werden dabei Zivildiener, die bereits vor ihrem Wehrersatzdienst Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr waren. Dadurch wird die Ausbildung, die die Zivildiener erhalten müssen, wesentlich erleichtert. Die Zivildiener leisten den Dienst nicht wie die freiwilligen Mitglieder sondern eher wie Berufsfeuerwehrmänner, da sie während ihrer Dienstzeit ständig anwesend sind. Oft bleiben Zivildiener auch nach ihrem abgeleisteten Zivildienst bei einer Feuerwehr weiterhin freiwillige Mitglieder.

In Deutschland werden Wehrersatzdienstleistende bei jeder freiwilligen Feuerwehr, die im Katastrophenschutz eingesetzt wird, aufgenommen, soweit der Kommandant, das Landratsamt und das Kreiswehrersatzamt dem Antrag zustimmen. Sie verpflichten sich, sechs Jahre lang Dienst zu leisten bei einer Mitarbeit von mindestens 120 Stunden im Jahr. Dabei sind die Ersatzdienstleistenden gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr und einer Katastrophenschutz-Einheit, die zwischen 9 und 63 Personen umfasst. Diese Ersatzdienstleistenden sind von der Wehrpflicht befreit, das heißt, sie brauchen den Dienst an der Waffe nicht zu verweigern.


Vorteile dieser Variante sind:

  • Der Ersatzdienstleistende kann muss Schule oder Beruf durch den Wehrdienst nicht unterbrechen.
  • Die Ausbildung des Feuerwehrmannes wird gefördert und er leistet innerhalb der 6 Jahre die Arbeits- und Schulleistung ab, die ein durchschnittlicher „Freiwilliger“ in 15 Jahren bringt.


Hier ein Einsatz auf einem Schrottplatz. BR 0709
Innenangriff mit Atemschutz.
BR 0310

Freiwillige Feuerwehr zur Unterstützung einer Berufsfeuerwehr

Diese Variante ist in allen deutschen Städten mit einer eigenen Berufsfeuerwehr (BF) anzutreffen, so beispielsweise in Berlin, Frankfurt am Main, Saarbrücken, Salzgitter, Dortmund, Koblenz, Duisburg, München, Kassel oder Hamburg. In Berlin oder Hamburg sind die Freiwilligen zum Teil zu zehn Dienststunden im Monat auf der Wache verpflichtet. So wird die BF entlastet und der Ausbildungsstand der freiwilligen Feuerwehr hoch gehalten. Auch in den größeren österreichischen Landeshauptstädten existiert dieses Nebeneinander beider Feuerwehrstrukturen. Die freiwilligen Feuerwehren sind fest in die Organisation der jeweiligen Berufsfeuerwehr eingebunden. Sie werden bei Großschadensereignissen, zur Ablösung längeren Einsätzen und bei einer Vielzahl von Ereignissen (Sturm, Silvester, etc.) zur gleichen Zeit alarmiert. In Hamburg nehmen die freiwilligen Feuerwehren in einigen Stadtrandgebieten an eingehenderen Schulungen teil, um Erste Hilfe über die für Feuerwehrmänner üblichen Standards hinaus leisten zu können. Dazu zählen auch Einsätze mittels Defibrillatoren. Dadurch können längere Anfahrtszeiten von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen überbrückt werden. Manche freiwillige Feuerwehren werden aber auch bei normalen Einsätzen parallel zur Berufsfeuerwehr alarmiert. Durch die meist kürzere Anfahrt und die gute Ortskenntnis können so wichtige Minuten gewonnen werden. Zudem haben in vielen deutschen Städten freiwillige Feuerwehren Spezialaufgaben. Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr arbeiten dann Hand in Hand zusammen und ergänzen sich in ihren Fähigkeiten.

Fotos: BR


Auch in österreichischen Städten bestehen zum Teil freiwillige Feuerwehren zusätzlich zu den Berufsfeuerwehren, die je nach Einsatzumfang nachalarmiert werden, wie beispielsweise in Innsbruck. Auch in Wien gibt es noch zwei freiwillige Feuerwehren am nördlichen Stadtrand. Früher waren rund um Wien speziell organisierte Züge vorhanden, die bei Großeinsätzen der Feuerwehren bereits vorher zugeteilte Feuerwachen besetzten. Durch die Reorganisation in Niederösterreich nimmt das heute der Katastrophenhilfsdienst der benachbarten Bezirke wahr.


Weitere Formen

Das freiwillige Feuerwehrwesen ist nach der Größe der Feuerwehren unterschiedlich strukturiert. Dabei unterscheidet man in vielen Bundesländern zwischen

  • Feuerwehren mit Grundausstattung
  • Stützpunktfeuerwehren
  • Schwerpunktfeuerwehren.

Abhängig von der Einwohnerzahl, dem Gefahrenpotential der angesiedelten Firmen, der örtlichen Verkehrsinfrastruktur (z. B. Landstraßen oder Autobahnkreuze) und verschiedenen anderen Faktoren wird jede freiwillige Feuerwehr in eine dieser Gruppen eingestuft.

Unter einer Feuerwehr mit Grundausstattung versteht man in der Regel eine Feuerwehr mit einem Fahrzeug. Darüber hinaus liegt oft schon die Erfordernis einer Stützpunktfeuerwehr vor. Schwerpunktfeuerwehren haben dagegen komplexe Zusatzaufgaben zu bewältigen, z. B. auf Autobahnen und bei Betrieben mit besonderen Gefahrenpotentialen.

Die Einteilung in Österreich erfolgt ähnlich, wobei die minimale Ausrüstung durch eine Mindestausrüstungsverordnung festgelegt ist. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Ausrüstung wird von der Gemeinde oder von der Feuerwehr selbst nach Bedarf festgestellt und finanziert. Feuerwehren, die für überörtliche und überregionale Hilfen ausgerüstet sind, werden je nach Größe ihres Einsatzgebietes und ihrer Ausrüstung als Stützpunkte der Rangordnungen I bis III bezeichnet. Für spezielle Anforderungen werden von den Landesfeuerwehrverbänden auch Sonderdienste eingerichtet, die bei einzelnen Feuerwehren stationiert sind. Beispiele sind der Strahlenschutzdienst, der Sprengdienst oder der Tauchdienst.


Karriere in der freiwilligen Feuerwehr

Um in eine freiwillige Feuerwehr eintreten zu können, bedarf es im Allgemeinen einer schriftliche Bewerbung bei der für den Brandschutz zuständigen Institution (z. B. Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz der Gemeinde). Die Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, in welchem sie über die Rechte und Pflichten im Feuerwehrdienst aufgeklärt werden. In Deutschland ist dann gegebenenfalls ein Gesundheitszeugnis nach G26.3 der Berufsgenossenschaft einzuholen, welches ihre Tauglichkeit für Arbeiten unter Atemschutz nachweist. Nach dem Ermessen der Kommune kann ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert werden, das frei von Einträgen sein sollte. Die Entscheidung über die Aufnahme liegt je nach Bundesland bei verschiedenen Stellen. Das kann der Stadt-/Gemeinderat oder auch der Leiter der Feuerwehr sein.

Die Ausbildung in der freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler Ebene oder Landesebene statt. Sie gliedert sich in Trupp-, Führungs- sowie technische Ausbildung.

Beim Grundlehrgang (in manchen Bundesländern auch Truppmannausbildung Teil I, mittlerweile Module 1–4) werden Grundkenntnisse vermittelt. Diese Ausbildung findet lehrgangsmäßig auf kommunaler Ebene statt und dauert mindestens 70 Stunden. In einigen Bundesländern ist nach bestandenem Grundlehrgang die Grundausbildung zum Truppmann beendet. In anderen Bundesländern schließt sich die Truppmannausbildung Teil II an, die am Standort durchgeführt wird und 80 Stunden in zwei Jahren umfasst. Ziel dieses Ausbildungsabschnittes sind die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktionen im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie standortspezifische Kenntnisse. Die Nachwuchskräfte sollten bis zum erfolgreichen Abschluss des Grundlehrgangs bei Einsatztätigkeiten nur unter Aufsicht eines erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden, soweit eine Gefährdung der Nachwuchskräfte nicht ausgeschlossen ist. An die Truppmannausbildung können sich verschiedene technische Aus- und Fortbildungen anschließen, zum Beispiel in den Bereichen Atemschutz, BOS-Funk, Arbeiten mit der Motorkettensäge, Technische Hilfeleistung, Maschinist, Gefährliche Stoffe und Güter, Strahlenschutz sowie je nach Bedarf auch Erwerb der Führerscheine der Klassen C1(E) oder C(E). An die Truppmannausbildung kann sich die Truppführerausbildung anschließen, die zum Führen eines Trupps innerhalb der Gruppe oder Staffel befähigt. Nach Abschluss der Truppausbildung können die notwendigen Kenntnisse für eine Führungsausbildung in folgenden Lehrgängen vermittelt werden: Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer, Leiter der Feuerwehr und andere.

Der Werdegang eines Feuerwehrmannes ist in den Laufbahnverordnungen festgelegt. Die Dienstgrade in der freiwilligen Feuerwehr geben jedoch keine Rangordnung wieder; sie zeigen vielmehr den Ausbildungsstand des jeweiligen Feuerwehrangehörigen an. Die Rangordnung innerhalb der freiwilligen Feuerwehr ergibt sich aus der Funktion, die der jeweilige Feuerwehrangehörige innehat.

Hauptsächlich bei größeren freiwilligen Feuerwehren (etwa von Zugstärke aufwärts) können sich neue Mitglieder nach einer gewissen Probezeit spezialisieren. Auf diese Weise können Sie neben ihrem Grunddienst z. B. ihre privaten oder beruflichen Fähigkeiten mit in die Gemeinschaft einbringen. Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu kanalisieren, sind solche Feuerwehren heute oft in Fachbereiche strukturiert, dessen Mitglieder sich neben ihrem allgemeinen Feuerwehrdienst aus- und fortbilden. Beispiele für solche Fachbereiche sind: Chemieschutz, Notfallseelsorge, Tierrettung, Sanitätsdienst, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Höhenrettung oder der vorbeugende Brandschutz.


Nachwuchsförderung

Von Jugendfeuerwehrleuten vorgenommene Löschangriffsübung. GNU Free Documentation

Die Nachwuchsförderung innerhalb einer freiwilligen Feuerwehr kann durch eine Jugendfeuerwehr durchgeführt werden.


Siehe auch:



Weblinks:

  • [

http://onlinestreet.de/Gesellschaft/Sicherheit/Feuerwehr/Feuerwehren/Freiwillige_Feuerwehren.html onlinestreet Freiwillige Feuerwehren]



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