Gebäudeversicherung

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ist die Kamera auf ihr Haus gerichtet, brauchen sie nicht nur eine Gebäudeversicherung
Fotos: Rainer Schwarz
Datei des GVD (Gesamtverband der Versicherung)
Daten vom GDV
obwohl der Brand im Carport begann, wurde das Dach beschädigt
Foto: BR
hier wurde ein ganzes Gebäude durch den Brand zerstört
Foto: BR
solche Geräte brauchen sie zur Trocknung der Räume nach dem Löschwassereinsatz
Foto: BR 1209
Eine Feuerversicherung ist keine Pflichtversicherung, es besteht also keine versicherungspflicht. Hier das Schild der Hamburger Feuerkasse
Foto: Rainer Schwarz

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie z.B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert.

Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden.




Zusätzlich lassen sich z.B. Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern(z.B. Heizungsanlage, Klingelanlage). Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung von Darlehen. Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 1. Juli 1994 (Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft vom 18. Juni 1992) kann der Gebäudeversicherer zu allen Risiken in der gesamten BRD frei gewählt werden.

Die Gebäudeversicherung wird mittels des gleitenden Neuwertfaktors dynamisiert, d.h. an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme zur Vermeidung einer Unterversicherung verantwortlich. Von einer ausreichenden Versicherungssumme wird indes ausgegangen, wenn sich diese aus bestimmten Verfahren heraus ableitet, z.B. Bestimmung durch Bausachverständigen oder die üblichere Bestimmung anhand des Gebäudewertes in Mark 1914. Dieser ergibt sich üblicherweise aus dem Grundbuch und wird anhand des vorgenannten Gleitenden Neuwertfaktors in aktuelle (Euro-)Preise konvertiert.

Im Totalschadenfalle zu einer bestehenden Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird.


In der Schweiz (wie auch in der ehemaligen DDR) ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch und die Verwaltung erfolgt durch die kantonalen Gebäudeversicherer. Bei den sogenannten GUSTAVO-Kantonen kann die Gebäudeversicherung mit privaten Versicherungen abgeschlossen werden. Einzig in den Kantonen Wallis und Tessin ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch.


Wichtig für die Beurteilung der Risiken eines Gebäudes und damit für die Höhe der Versicherungsprämie sind:

  • die Bauartklasse
  • Art der Dachung
  • der genaue Ort: Es gibt bei der Leitungswasser-, der Sturm- und der Elementarversicherung Risikozonen, die beitragsrelevant sind. Der genaue Ort spielt kann auch bei der Wertermittlung (regional unterschiedliche Baupreiskostenindizes) eine Rolle spielen.
  • die Nutzung
  • die Ausstattung



siehe dazu:




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