Körnerkissen

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Gefährliche Wärme


Körnerkissen nicht im Mikrowellengerät erhitzen

so sollte mann ein Körnerkissen erwärmen.
Foto: Rainer Schwarz
Körnerkissen ist ein mit Getreidekörnern gefülltes Baumwollsäckchen
Fotos: IFS - Kiel
ein Körnerkissen setzte eine Mikrowelle in Brand
Foto: FW Lippetal
Es hat sich eingebürgert, Körnerkissen im Mikrowellengerät zu erhitzen. Das ist jedoch nicht ungefährlich.
Laborversuch des IFS: nach dem Überhitzen im Mikrowellengerät geriet das Körnerkissen in Brand.
Foto: IFS - Kiel
Bei diesem Körnerkissen gab es nur kleine Einbrände
Foto: Rainer Schwarz

Durch den Trend zu natürlichen Materialien haben Körnerkissen eine weite Verbreitung erfahren. Körnerkissen sind atmungsaktiv und formstabil. Zuvor aufgewärmt, geben sie die gespeicherte Wärme langsam ab. Sie werden daher gerne als „trockene Wärmflasche“ genutzt.
Die Umhüllungen von Körnerkissen bestehen in der Regel aus Baumwolle.
Als Füllung werden oft Getreidekörner wie Weizen, Roggen oder Dinkel verwendet. Einige Körnerkissen sind mit Kirschkernen gefüllt.

Es hat sich eingebürgert, Körnerkissen nicht im Backofen, sondern im Mikrowellengerät zu erhitzen. Das geht schnell und ist einfach.
Aber es ist nicht ungefährlich. Vielfach wird die Leistung moderner Mikrowellengeräte verkannt.
Anders als ein Backofen führt ein Mikrowellengerät die Energie punktuell zu. Daher kann es in dem Kissen zu lokalen Überhitzungen kommen.
Erhitzt man das Kissen dann noch zu lange und bei zur hoher Leistungsstufe, wird in Teilbereichen die Glimmtemperatur der Füllung oder des Bezugsstoffes erreicht. Nimmt man das Kissen aus dem Mikrowellengerät, bemerkt man das unter Umständen noch gar nicht.
Auch nach dem Erwärmen im Mikrowellengerät kann ein derart überhitztes Körnerkissen noch einen Brand verursachen.

Das Körnerkissen war in dem geschilderten Schaden in einem Mikrowellengerät erhitzt worden. Solche Meldungen sind kein Einzelfall. Dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) sind weitere Schadenfälle bekannt, bei denen ein durch Mikrowellen erhitztes Körnerkissen ins Bett gelegt wurde und erst dort in Brand geriet.
Auf erste Warnungen des IFS im Zusammenhang mit der Brandgefahr durch Körnerkissen war die Resonanz in der Öffentlichkeit groß. Zahlreiche Verbraucher meldeten sich. Sie schilderten, dass es in ihrem häuslichen Umfeld durch Körnerkissen zu einem Brandschaden gekommen sei. Stets waren die Kissen im Mikrowellengerät erhitzt worden. Die medizinische Leiterin einer Reha-Klinik teilte mit, dass den Patienten in der Vergangenheit Körnerkissen und Mikrowellengeräte zur freien Anwendung zur Verfügung gestellt worden seien. In der Konsequenz der erkannten Brandgefahr wolle man diese Verfahrensweise ändern. Die Kissen sollen nur noch vom Personal erwärmt und dann an die Patienten ausgeteilt werden. Von der Kleinkinderstation eines Krankenhauses wurde gar berichtet, dass mehrere Kinder durch den Einsatz von heißen Körnerkissen schwere Verbrennungen erlitten hätten.
Mittlerweile schreiben einige Hersteller von Mikrowellengeräten in ihren Gebrauchsanleitungen vor, dass Körnerkissen in den Geräten nicht erwärmt werden dürfen.
So auch in einem Fall, den das Landgericht Kleve zu entscheiden hatte (Aktenzeichen 5 S 48/06, Urteil vom 27.04.2007). Die Ehefrau eines Versicherungsnehmers hatte in ihrem Mikrowellengerät ein Körnerkissen erhitzt. Es kam zum Brand. Der Hausratversicherer lehnte eine Regulierung des Schadens ab. Zu recht, urteilten die Richter.
Die Begründung: In der Gebrauchsanleitung des Mikrowellengerätes sei unter Hinweis auf die Brandgefahr ausdrücklich verboten worden, Kissen, die mit Körnern, Kirschkernen oder Gel gefüllt seien, in dem Gerät zu erwärmen.
Ein Mikrowellengerät sei zum Erwärmen von Speisen bestimmt.
Die Pflicht zur Beachtung der Gebrauchsanleitung gelte daher in besonderem Maße, wenn das Gerät zum Erhitzen eines Körnerkissens zweckentfremdet werde. Wer die Gebrauchsanleitung für sein Mikrowellengerät nicht beachte und entgegen der ausdrücklichen Warnung ein Körnerkissen darin aufwärme, müsse den daraus entstehenden Schaden selbst tragen.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Körnerkissen können beim Erwärmen in einem Mikrowellengerät überhitzen. Derart überhitzte Kissen können Verbrennungen auf der Haut und sogar Brandschäden in Gebäuden auslösen. Daher sollten Körnerkissen nur bei niedriger Temperatur im Backofen, nicht jedoch in einem Mikrowellengerät erwärmt werden.

Quelle: Schadenprisma Ausgabe 4/2008

Meldung der Rheinischen Post vom 17.11.2007:
Kamp-Lintfort (RP) Die 46-jährige Bewohnerin eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses in Kamp-Lintfort, die sich mit ihrer 57-jährigen Bekannten und ihrem Hund in dem Haus auf der Moerser Straße aufhielt, bemerkte gestern gegen 0.45 Uhr einen Brand in der Küche.
Sie verständigte die Polizei und die beiden Frauen verließen mit dem Hund das Gebäude. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen. Die Bewohnerin wurde wegen des Verdachtes auf Rauchgasvergiftung zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht. Die polizeilichen Ermittlungen zur Ursache dauern an. Vermutlich war ein Körnerkissen der Grund für das Feuer. Der Schaden beläuft sich auf etwa 20.000 Euro.

Alfons Moors,
IFS - Kiel
Institut für Schadenverhütung
und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer,
Außenstelle Düsseldorf



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