Kriminalprävention - Ursprung und Bedeutung

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Brand auf einer Laderampe eines Supermarktes. Diese Bereiche sind oftmals nicht gut ausgeleuchtet. siehe auch Kriminalprävention
Bild: FW Arnstadt

Kriminalprävention dient der Vorbeugung rechtswidriger Taten. Es wird unterschieden zwischen universeller (d. h. primärer bzw. allgemeiner), situativer bzw. selektiver (auch: sekundärer) und indizierter (auch: tertiärer bzw. postinzidenter) Prävention sowie Täter -, Situations- und opferbezogener Prävention.

Die Begriffe primäre, sekundäre und tertiäre Prävention suggerieren eine Stufung und sollten nicht mehr verwendet werden, da die moderne Kriminologie am ehesten die Muster der selektiven bzw. indizierten Prävention als Kriminalprävention versteht.

Eine besondere Bedeutung haben die von den Bundesländern entwickelten Programme zur Bekämpfung der Delinquenz von Schwellentätern, aber auch die von der Europäischen Union geförderte berufliche Weiterbildung zur Fachkraft für Kriminalprävention.


Präventionsmaßnahmen

Zu den Maßnahmen im Besonderen siehe nachstehende Tabelle.

universelle oder soziale bzw. primäre Prävention selektive oder situative bzw. sekundäre Prävention indizierte bzw. tertiäre Prävention
Täter-
bezogene
Prävention
  • Drogenprävention
  • Sport gegen Gewalt – Kampagnen
  • Kontrolle des Betäubungsmittelzugangs
  • Kontrolle des Zugangs zu gewaltverherrlichenden Medien
  • Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr
  • Beratungsstellen wie z. B. Suchtberatung
  • Ehescheidung (siehe Diskussion)
  • Entziehung des Elterliche Sorge
  • Verhängung und Vollstreckung von Strafe
  • Straffälligenhilfe
  • Therapieangebote
  • Jugendstationen
Situations-
bezogene
Prävention
  • Gezielte Stadtplanung: Sanierung von Slums, Reduktion von Uniformität etc.
  • Kontrolle des Zugangs zu Waffen
  • Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nichtpolizeilicher Organisationen (KUNO)
  • technische Hilfsmittel wie Lenkradschloss|Lenkradschlösser, Wegfahrsperren, Alarmanlagen
  • Überwachungskamera an Brennpunkten wie Bahnhöfe oder Banken
  • private Wachdienste
  • nachbarschaftliche Wachsamkeit (auch als „Nachbarschaftswache“)
  • Beschlagnahmung von Drogen, Diebesgut etc.
  • Entziehung der Konzession
  • Einziehung der Tatwerkzeuge
Opfer-
bezogene
Prävention
  • Selbstverteidigu]]s- und Selbstbehauptungskurse für Frauen
  • Sexuelle Aufklärung
  • Anleitung zur Selbsthilfe
  • Personenschutz
  • Beschusshemmende Westen
  • Frauen-Nachttaxi
  • Opferschutz
  • Frauenhaus|Frauenhäuser
  • Notruf für vergewaltigte Frauen
  • Unterbringung in einer Pflegefamilie

Im Rahmen des Strafrechts werden für die Strafe die Straftheorie#Die relative Strafzwecktheorie|Generalprävention und Spezialprävention als Rechtfertigungen herangezogen. Dabei wird tertiäre Prävention unter den Aspekten Abschreckung, Besserung und Sicherung betrieben. Ein wirksames Konzept sind hierbei Jugendstationen, wie sie in Gera eingerichtet wurde. Dort arbeiten Polizei / Kriminalpolizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft in einem eigenen Gebäude zusammen. Ziel dieser behördenübergreifenden Zusammenarbeit ist eine angemessene Reaktion, die umgehend, erzieherisch und präventiv erfolgt.


Kriminalitätsfurcht

Politik und Medien tragen zu einem zumindest verzerrten Bild vom Ausmaß der Kriminalität in Deutschland bei. Auf die Kriminalitätsfurcht|Furcht vor kriminellen Delikten wird verstärkt mit Kriminalprävention reagiert.


siehe auch:


Weblinks




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