Kriminalprävention - Ursprung und Bedeutung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. April 2017, 08:29 Uhr

Kriminalprävention dient der Vorbeugung von rechtswidrigen Taten. Man kann dabei zwischen primärer (allgemeiner), sekundärer (konkreter) und tertiärer (postinzidenter) Prävention sowie Täter-, Situations- und opferbezogener Prävention unterscheiden.
Primäre und sekundäre Prävention sollen dabei einer Ersttat, z. B. Brandstiftung vorbeugen; tertiäre Prävention der Wiederholung.


Präventionsmaßnahmen

Zu den Maßnahmen im besonderen siehe nachstehende Tabelle.


Tabelle nach Meier<ref name="MeierKrim">Bernd-Dieter Meier: Kriminologie, München 2003, S. 273.</ref> Primäre Prävention Sekundäre Prävention Tertiäre Prävention
Täter-
bezogene
Prävention
Situations-
bezogene
Prävention
Opfer-
bezogene
Prävention


Im Rahmen des Strafrechts werden für die Strafe die Generalprävention und Spezialprävention als Rechtfertigungen herangezogen. Dabei wird tertiäre Prävention unter den Aspekten Abschreckung, Besserung und Sicherung betrieben. Ein wirksames Konzept sind hierbei Jugendstationen, wie sie in Gera eingerichtet wurde. Dort arbeiten Polizei / Kriminalpolizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft in einem eigenen Gebäude zusammen. Ziel dieser behördenübergreifenden Zusammenarbeit ist eine angemessene Reaktion, die zeitnah, erzieherisch und präventiv erfolgt.


Siehe auch:


Literatur

  • Beelmann, A. & Raabe, T. (2007). Dissoziales Verhalten von Kindern und Jugendlichen: Erscheinungsformen, Entwicklung, Prävention und Intervention. Göttingen: Hogrefe.
  • Stein, Stefan: Feldaktive Kriminalprävention - Theorie, Praxis, Evaluation, Projektmanagement. WiKu-Verlag (2005) ISBN 3-86553-065-6


Weblinks



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