Löschwasserversorgung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Juni 2018, 13:52 Uhr

Die Löschwasserversorgung hier mittels Schlauchbrücke, für den Feuerwehrschlauch
Foto: Rainer Schwarz
eine funktionierende Saugstelle rettet Leben. Gesehen auf Schloss Rothestein.
Foto: Rainer Schwarz
Saugstelle mit Förderangabe
Foto: BR
hier ist die Löschwasserversorgung sichergestellt
Foto: Rainer Schwarz
Löschflugzeuge stellen bei einem Waldbrand die Löschwasserversorgung sicher
Foto: Rainer Schwarz 0808
Überflurhydrant Typ 495 mit Fallmantel
Foto: Rainer Schwarz
im Winter ist die Löschwasserversorgung zur Brandbekämpfung ein großes Problem
Foto: BR 112010
die Eisdecke wurde mit einer Kettensäge aufgesägt, um an das Wasser zur Brandbekämpfung zu gelangen.
Im Winter ist die Löschwasserversorgung ein Temperaturproblem.
Foto: Rainer Schwarz


Die Städte und Gemeinden müssen zur Gewährleistung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherstellen.
Dies erfolgt normalerweise als zentrale Löschwasserversorgung, bei der das Wasserverteilungssystem der Trinkwasserversorgung um Entnahmestellen für Löschwasser, die Hydranten, ergänzt wird.
Wo dies nicht im nötigen Maße möglich ist, werden Wasserentnahmestellen aus Bächen, Seen oder speziell angelegten Löschwasserbehältern oder Feuerlöschteichen bereitgestellt.


Hieraus ergibt sich eine Einteilung in die

  • Abhängige Löschwasserversorgung, die durch die Sammelwasserversorgung der Gemeinde bereitgestellt wird, und die
  • Unabhängige Löschwasserversorgung, die nicht von einem Rohrleitungssystem abhängig ist.


Abhängige Löschwasserversorgung

Die Gemeinden stellen bei ihrer Trink- und Brauchwasserversorgung in dichten Abständen Wasserentnahmestellen in Form von Hydranten zur Verfügung. Um im Brandfalle eine ausreichende Wasserreserve zu haben, gibt es in den Zisternen spezielle Kammern, die als Notfallreserve nur im Brandfalle geöffnet werden.

Allerdings sind Wasserversorgungsunternehmen nicht gesetzlich verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung ganz oder teilweise über das öffentliche Trinkwassernetz sicherzustellen. Daher wird von den Wasserversorgungsunternehmen bei der Löschwasservorhaltung regelmäßig auf das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung) verwiesen.


Die Abstände zwischen den Hydranten richten sich nach der Art der Bebauung. Ungefähre Richtwerte sind:

  • Geschäftsstraßen und Industriegebiete: 100 m
  • geschlossene Wohngebiete: 120 m
  • offene Wohngebiete: 140 m

Bei größeren Industriebetrieben sind Hydranten auch auf dem Werksgelände, in entsprechenden Abständen vorzusehen.

Die von der Feuerwehr zu erwartende Wassermenge, die ein Hydrant liefern kann, hängt vom Durchmesser und dem Wasserdruck der Wasserleitung, sowie von der Verlegung der Wasserleitungen (Ringleitung oder Verästelungsleitung) ab.


Löschwasserversorgung auf privaten Grundstücken

Auf vielen öffentlichen und gewerblichen Grundstücken ist die Löschwasserversorgung für Außen- und Wandhydranten sicher zustellen.

Soll die Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz bereitgestellt werden, ist hierfür ein gesonderter Liefervertrag mit dem Wasserversorger über bereitgestellte Menge und Druck im Brandfall zu abzuschließen.


Versorgungsarten:

Vollversorgung

Bedingt durch versicherungs-, technische und hygienische Aspekte, wird die Löschwasserversorgung noch über das öffentliche Netz abgesichert. ( Trinkwasser-Vollversorgung).


Teilversorgung

Hauptsächlich wird die Löschwasserversorgung über die „Trinkwasser- Teilversorgung realisiert“. Der Bauherr erhält vom Wasserversorger die vertragliche Zusage, Löschwasser in Höhe des angemeldeten Trinkwasserbedarfs (für Duschen, Waschmaschine etc.) bereitzustellen. Die zusätzlichen Wassermengen sind auf dem Grundstück zu bevorraten.


Amortisation von Löschwasseranlagen

Die Teilversorgung ermöglicht die Kombination von Löschwasserversorgung und Regenwassernutzung. Mit den gleichen Bauelementen mit denen die Löschwasserversorgung realisiert wird, wird zusätzlich die Regenwassernutzung betrieben. Der Bauherr spart Trinkwasser, Versickerungsanlage und nach örtlicher Gegebenheit die Versiegelungsgebühr.


Trennung vom öffentlichen Netz


Löschwasseranlagen mit Außen- und Wandhydranten (Typ F) dürfen aus hygienischen Gründen seit 1994 (TWIN 6) und 2002 DIN 1988-6 nicht mehr mit dem öffentlichen Trinkwassernetz verbunden sein. Ein Bestandsschutz für Altanlagen besteht aus hygienischer Sicht nicht. Zur Absicherung einer Löschwasseranlage gegen das öffentliche Netz sind nur Trinkwasser- Trennstationen (Freier Auslauf) und Nass- Trockenstationen zulässig.


Unabhängige Löschwasserversorgung

Ist es mittels der zentralen Löschwasserversorgung nicht möglich, eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen, können Löschwasserentnahmestellen an vorhandenen Fließ- oder Stillgewässern eingerichtet werden, oder Löschwasservorräte in speziell angelegten Teichen oder Zisternen bereitgestellt werden.

Da diese Wasserentnahmestellen unter Umständen nur einen begrenzten Vorrat an Löschwasser liefern können, erfolgt eine Einteilung in erschöpfliche und unerschöpfliche Löschwasserentnahmestellenstellen.


Erschöpfliche Löschwasserstellen Erschöpfliche Löschwasserstellen haben nur einen begrenzten Wasservorrat. Dies können zum einen Löschwasserteiche sein, oder spezielle unterirdische Löschwasserbehälter.


Unerschöpfliche Löschwasserstellen

Unerschöpfliche Löschwasserstellen liefern über einen längeren Zeitraum (mindesten 3 Stunden) eine ausreichende Menge an Löschwasser. Zu ihnen zählen natürliche oder künstlich angelegte offene Gewässer, wie Flüsse, Bäche oder Seen, sofern sie zu jeder Jahreszeit die Wasserentnahme garantieren, also im Sommer nicht austrocknen und im Winter nicht einfrieren. Die Entnahme aus dem Grundwasser kann über spezielle Löschwasserbrunnen erfolgen, hier ermöglicht das nachfließende Grundwasser eine länger andauernde Wasserentnahme.


Siehe auch:






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