Tanklöschfahrzeug

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Ein Tanklöschfahrzeug (kurz: TLF, mit Allradantrieb vor allem in Österreich auch: TLF-A) ist die Bezeichnung für einen Typ von Feuerwehrfahrzeugen. Wesentliches Merkmal dieses Fahrzeugtyps ist die Ausstattung mit einer in der Regel festeingebauten Feuerlöschpumpe sowie einem großen Löschwasserbehälter, der eine erste Brandbekämpfung über einen bestimmten Zeitraum ohne externe Löschwasserversorgung über Hydranten oder offene Löschwasserentnahmestellen erlaubt. Dementsprechend sind diese Fahrzeuge vornehmlich für die Brandbekämpfung und Menschenrettung konzipiert und ausgerüstet. Es gibt verschiedene Baugrößen dieses Fahrzeugtyps, die sich hinsichtlich ihrer Besatzung, ihrer Beladung, ihrer Tankgröße und ihrer Pumpleistung unterscheiden. Eine besondere Untergruppe der Tanklöschfahrzeuge sind die Großtanklöschfahrzeuge.



das GTLF der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Krozingen verfügt über einen Dach- sowie Frontwerfer mit 4000l bzw. 1800l Löschwasser pro Minute. Einen Löschwassertank mit 10.000l plus zwei Schaummittelbehälter mit 510l bzw. 710l Fassungsvermögen. Zum Eigenschutz ist eine Selbstschutzanlage mit 500l pro Minute an der Front- und Hinterachse verbaut.

Fotos: Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Krozingen 09 - 2020


Aufgabenbereiche

Tanklöschfahrzeuge ermöglichen mit ihrem großen Wassertank und ihrer fest eingebauten und an den Tank angeschlossenen Pumpe einen raschen ersten Löschangriff bei Brandeinsätzen, bis die Löschwasserversorgung über das öffentliche Hydrantennetz oder sonstige Löschwasserentnahmestellen sichergestellt ist. Sobald dies geschehen ist, können sie wie andere Löschfahrzeuge auch zur Förderung von Löschwasser eingesetzt werden. Sollte sich an einer Einsatzstelle keine Löschwasserentnahmestelle befinden, was etwa bei Waldbränden oder auch bei Einsätzen auf der Autobahn vorkommt, so können Tanklöschfahrzeuge im Pendelverkehr eingesetzt werden, um Löschwasser zur Einsatzstelle heranzuführen. Sie können dann das Wasser entweder über ihre eigene Beladung zur Brandbekämpfung einsetzen oder aber etwa ein Löschgruppenfahrzeug mit Löschwasser versorgen. Ferner können Tanklöschfahrzeuge auch zum Transport von Trinkwasser verwendet werden. Dies macht sie insbesondere für den Katastrophenschutz interessant.

Großtanklöschfahrzeuge zeichnen sich durch einen besonders großen Löschwasservorrat aus, der oft auch durch einen größeren Vorrat an Schaummittel ergänzt wird. Diese Fahrzeuge verfügen in der Regel über einen Schaum-Wasser-Werfer auf dem Fahrzeugdach, der einen besonders massiven Löschangriff ermöglicht. Viele Großtanklöschfahrzeuge bewegen sich jedoch außerhalb der gängigen Normen, hierzu gehören dann beispielsweise auch die Flugfeldlöschfahrzeuge. Da insbesondere bei mittelgroßen Feuerwehren Tanklöschfahrzeuge zu Verkehrsunfällen (vor allem außerorts) ausrücken, um dort den Brandschutz sicherzustellen, hat es sich mancherorts eingebürgert, Tanklöschfahrzeuge auch mit einer Zusatzbeladung für die technische Unfallhilfe auszustatten. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip von Tanklöschfahrzeugen und hat zur Bildung neuer regionaler Fahrzeugtypen wie dem Hilfeleistungstanklöschfahrzeug geführt. Bundesweit wurde deshalb das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug als neues genormtes Fahrzeug eingeführt.


Tanklöschfahrzeug 8 Waldbrand

Das Tanklöschfahrzeug 8/18 (kurz: TLF 8/18) war ein bis 1991 bundesweit DIN-genormtes Löschfahrzeug.<ref name="Gihl">Gihl, Manfred: Geschichte des deutschen Feuerwehrfahrzeugbaus. Band 2: Von 1940 bis heute. Kohlhammer. Ähnliche Sonderregelungen gab es in Niedersachsen bereits seit 1973.<ref name="Gihl" />

Ebenfalls im Jahr 1976 erließ das Land Niedersachsen einen Erlass zur Normung des Tanklöschfahrzeugs 8 für die Waldbrandbekämpfung (kurz: TLF 8 W).<ref name="Gihl" /> Letzteres war infolge der schweren Waldbrände 1975 entwickelt worden und [bis 2002] in der Technischen Weisung Nr. 3 des Landes Niedersachsen fixiert.<ref name="Gihl" /> Dieses verfügte über einen Allradantrieb und war speziell auf Vegetationsbrände ausgelegt.<ref name="Gihl" /> Im Dach der Fahrerkabine befand sich eine Luke, durch die auch während der Fahrt mit einer Schnellangriffseinrichtung Löscharbeiten durchgeführt werden konnten. Das TLF 8 W verfügte über drei Pressluft-Atemschutzgeräte.<ref name="Schöndorf">Tanklöschfahrzeug 8/18 der Freiwilligen Feuerwehr Schöndorf</ref>

Im Gegensatz zum TLF 8 W sah die Norm DIN 14530-18 für das TLF 8/18 keine Dachluke vor. Ansonsten waren beide Fahrzeugtypen nahezu identisch. So wurden beide mit einem selbstständigen Trupp besetzt und mit einer vierteiligen Steckleiter auf dem Fahrzeugdach ausgerüstet. Die feuerwehrtechnische Beladung war von relativ geringem Umfang, da die Fahrzeuge primär dem Wassertransport und der Brandbekämpfung dienten. Mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen konnte es als einziges DIN-genormtes Tanklöschfahrzeug auch mit einem Führerschein der Klasse 3 gefahren werden; in der Allradversion durfte es aber zuletzt auch 9 Tonnen wiegen.<ref name="Gihl" /> Dieser Vorzug wurde beim Normnachfolger TLF 16/24-Tr aufgegeben. Seit 2011 ist es allerdings in leicht abgewandelter (und schwererer) Form als Tanklöschfahrzeug 2000 wieder genormt.


Tanklöschfahrzeug 16/24 mit Truppbesatzung

Das Tanklöschfahrzeug 16/24 mit Truppbesatzung war früher in DIN 14530 Teil 22 normiert und ersetzte den kleineren Vorgängertyp Tanklöschfahrzeug 8/18.

Wie bereits seine Bezeichnung aufzeigte, wurde das TLF 16/24-Tr von einem selbstständigen Trupp bedient; der Namenszusatz diente primär der Unterscheidung vom TLF 16/25. Seine Beladung war vor allem auf einen Einsatz in der Vegetation ausgelegt und umfasste diverse wasserführende Armaturen, eine Motorsäge und Hitzeschutzkleidung. Für Gebäudebrände wurden auch Atemschutzgeräte und eine vierteilige Steckleiter mitgeführt. Die Norm dieses Fahrzeugs wurde im April 2011 zugunsten des TLF 3000 aufgehoben.


Tanklöschfahrzeug 16/25

Das Tanklöschfahrzeug 16/25 (kurz: TLF 16/25) ist ein seit 2005 nicht mehr genormtes deutsches Feuerwehrfahrzeug, welches sowohl in Westdeutschland als auch in der DDR gebaut und verwendet wurde. Es war zugleich das am weitesten verbreitete Tanklöschfahrzeug in Deutschland.<ref>Tanklöschfahrzeug 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr Beselich-Obertiefenbach</ref> Die Vorgängerbezeichnung war bis 1981 Tanklöschfahrzeug 16 (kurz: TLF 16) mit 11 Tonnen maximal zulässiger Gesamtmasse.<ref name="Gihl" /> Es wurde als einziges Tanklöschfahrzeug – gemäß Norm – von einer Staffel besetzt und konnte somit bei herkömmlichen Brandeinsätzen als Erstangriffsfahrzeug eingesetzt werden. Da heute die meisten Löschgruppenfahrzeuge jedoch über eigene Wassertanks verfügen, ist dieses Konzept überflüssig geworden, sodass das TLF 16/25 schließlich durch das LF 20/16 (heute: LF 20) und in Hessen zusätzlich das StLF 20/25 ersetzt wurde. Das Tanklöschfahrzeug 16/25 war bei vielen Feuerwehren fester Bestandteil eines Löschzugs. Das Tanklöschfahrzeug 16/25 verfügte über einen Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 2500 Litern. Die Bezeichnung TLF 16/25 diente primär zur Unterscheidung vom TLF 16/24-Tr.

Seine feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung ähnelte stark der eines Löschgruppenfahrzeugs und umfasste auch zwei Atemschutzgeräte im Fahrzeugraum, die bereits während der Anfahrt angelegt werden konnten.<ref>Vorlage:Literatur</ref> Das Fahrzeug hatte eine zulässige Gesamtmasse von 12 Tonnen und konnte sowohl mit Allrad- als auch mit Straßenantrieb bezogen werden.


Tanklöschfahrzeug 16/45

Das Tanklöschfahrzeug 16/45 (kurz: TLF 16/45) war ein nicht genormtes Großtanklöschfahrzeug, welches in Brandenburg als Zwischenlösung zwischen TLF 16/25 und TLF 24/50 durch eine technische Richtlinie definiert wurde, teils vom Land beschafft oder zumindest bezuschusst wurde und dort noch vorkommt.

Auf dem Fahrzeugdach befanden sich ein Wasserwerfer und eine zweiteilige Steckleiter. Seine Besatzung bestand aus einem Trupp. Das Fahrzeug, welches speziell für die Bekämpfung von Waldbränden konzipiert war, war außerdem mit einer Schnellangriffseinrichtung und teilweise mit einer Schaumausrüstung ausgestattet. Um genügend Raum für den großen Tank (in aller Regel 4500 Liter oder mehr) zu bieten, verfügte das Fahrzeug nur über eine reduzierte Beladung zur Brandbekämpfung und zur Bewältigung sonstiger Einsätze in der Vegetation. Es war mit einem Allradantrieb ausgestattet und hatte eine zulässige Gesamtmasse von 12 Tonnen.


Tanklöschfahrzeug 20/40

Das Tanklöschfahrzeug 20/40 (kurz: TLF 20/40) war ein Großtanklöschfahrzeug und ersetzte das nicht mehr genormte Tanklöschfahrzeug 24/50. Zwischenzeitlich ist es in der Norm selbst durch das Tanklöschfahrzeug 4000 ausgetauscht worden.

Auf dem Fahrzeugdach befinden sich ein kombinierter Schaum-Wasser-Werfer und eine vierteilige Steckleiter. Seine Beladung ist insbesondere auf die Bekämpfung von Vegetationsbränden ausgelegt und umfasst unter anderem auch Feuerpatschen und Dunghacken. Ferner verfügt es über eine Motorsäge und Atemschutzgeräte. Zusätzlich kann es mit einer weitergehenden Beladung zur Löschschaumerzeugung und/oder einer Schnellangriffseinrichtung ausgestattet werden. Dieses Fahrzeug ist grundsätzlich mit Allradantrieb ausgestattet und hat eine zulässige Gesamtmasse von 14 Tonnen.


Tanklöschfahrzeug 20/40-Sonderlöschmittel

Das Tanklöschfahrzeug 20/40-Sonderlöschmittel (kurz: TLF 20/40-SL) war ein Großtanklöschfahrzeug und ersetzte das nicht mehr genormte Tanklöschfahrzeug 24/50 sowie sonstige nicht genormte Großtanklöschfahrzeuge. Inzwischen ist es in der Norm selbst durch das Tanklöschfahrzeug 4000 ersetzt worden.

Es besitzt über 12 kg Löschpulver und 10 kg Kohlenstoffdioxid. Der Löschwasservorrat umfasst 4000 Liter, die Pumpenleistung liegt bei 2000 Liter pro Minute. Zusätzlich besitzt das Fahrzeug einen Schaummitteltank von 500 Litern. Auf dem Dach des Fahrzeuges ist ein Schaum-Wasser-Werfer montiert. Gegenüber dem TLF 20/40 hat es zudem eine weitergehende Beladung zur Löschschaumerzeugung, die es auch ermöglicht, Einsatzstellen bei Brandgefahr durch ausgelaufenen Kraftstoff schnell einzuschäumen. Das Fahrzeug ist für die alltäglichen Brandbekämpfungsaufgaben von Feuerwehren ausgelegt und kann auch überörtlich zur Unterstützung bei Einsätzen auf Autobahnen oder bei Waldbränden zum Einsatz kommen. Es verfügt deshalb nicht zwingend über einen Allradantrieb, wenngleich dieser empfohlen wird. Seine charakteristische Gesamtmasse beträgt 16,5 Tonnen, seine zulässige Gesamtmasse jedoch 18 Tonnen, sodass der Benutzer genug Gewichtsreserve für eigene Anpassungen und eine zusätzliche Ausrüstung (wie zum Beispiel Pulverlöschanlage o. ä.) hat.


Tanklöschfahrzeug 24/50

Das Tanklöschfahrzeug 24/50 (kurz: TLF 24/50), mancherorts korrekter als Tanklöschfahrzeug 24/48 (kurz: TLF 24/48) bezeichnet, war das größte bisher genormte Großtanklöschfahrzeug. Es wurde 2005 in der Normung durch das TLF 20/40-SL ersetzt. Nach dem TLF 16/25 war es das am weitesten verbreitete Tanklöschfahrzeug. Es verfügte über einen auf dem Dach befindlichen Schaum-Wasser-Werfer mit einer Reichweite von 60 Metern. Im hinteren Bereich des Fahrzeugs war zudem eine Schnellangriffseinrichtung mit einem 30 oder 50 Meter langen Schlauch untergebracht. Seine Beladung mit geringem Umfang war vor allem auf die Unterstützung anderer Fahrzeuge und auf das Erzeugen größerer Mengen von Löschschaum ausgelegt. Zusätzlich konnte das Fahrzeug aber mit Motorsäge und Trennschleifer ausgerüstet werden. Aufgrund seiner Leistungsstärke war dieses Fahrzeug nicht nur bei größeren Freiwilligen Feuerwehren sehr beliebt, sondern auch im Fuhrpark nahezu jeder Berufs- und vieler Werkfeuerwehren enthalten. Es war mit einem Allradantrieb ausgestattet und hatte eine zulässige Gesamtmasse von 17 Tonnen. Eine frühere Normausgabe, die von 1978 bis 1989 Gültigkeit hatte, war die zulässige Gesamtmasse auf 16 Tonnen begrenzt und der Wassertank auf 5000 Liter festgesetzt.


Trockentanklöschfahrzeug 16

Das Trockentanklöschfahrzeug 16 (kurz: TroTLF 16) war, neben dem Trockenlöschfahrzeug 750, das einzige jemals genormte Sonderlöschmittelfahrzeug für Feuerwehren in Deutschland. Es war 20 Jahre lang von 1971 bis 1991 genormt<ref name="Gihl" /> und in vielen Werk- bzw. Betriebs- und Großstadtfeuerwehren anzutreffen. Heute wird es – sofern überhaupt noch existent – nur noch gelegentlich eingesetzt, vielerorts ist es jedoch durch ungenormte Fahrzeuge oder das TLF 4000 (mit entsprechender Zusatzbeladung Pulverlöschmittel) ersetzt worden. Wesentliches Merkmal dieses Fahrzeugs war ein 750 kg Löschpulver fassender Behälter, der an eine Pulverlöschanlage angeschlossen war. Mit dieser konnte das Löschpulver über zwei Schnellangriffsschläuche mit Pulverpistolen abgegeben werden. Das zuletzt bis zu 12 Tonnen schwere Fahrzeug hatte eine Besatzung in Staffelstärke (6 Einsatzkräfte) und war rein auf die Brandbekämpfung ausgerichtet.

Das Konzept zu einem solchen Fahrzeug wurde Anfang der 1960er Jahre in München entwickelt, als man die Notwendigkeit erkannte, verschiedene Löschmittel an einer Einsatzstelle bereitstellen zu können. Die frühere Alternativbezeichnungen für diesen Fahrzeugtyp lauteten Trocken-Wasser-Löschfahrzeug (TroWa bzw. TROWA, was ein Warenzeichen von Magirus ist<ref name="Gihl" />)<ref>Feuerwehr Saarlouis: TROWA (TroTLF)</ref> oder Trockenpulver-Tanklöschfahrzeug<ref name="Gihl" />. Nachdem herkömmliche Löschfahrzeuge heute in der Regel mit verschiedenen Löschmitteln ausgerüstet sind, konnte die Norm dann 1991 im Zuge der damaligen Normvereinfachung zurückgenommen werden.


Aktuell genormte Typen

Aktuell sind drei Baugrößen von Tanklöschfahrzeugen in Deutschland genormt:


Tanklöschfahrzeug 2000

Das Tanklöschfahrzeug 2000 (kurz: TLF 2000) ist ein genormtes Tanklöschfahrzeug und ist als Nachfolger für das seit den 1990er Jahren nicht mehr genormte Tanklöschfahrzeug 8/18 zu erachten.

Das in der DIN 14530 Löschfahrzeuge – Teil 18: Tanklöschfahrzeug TLF 2000<ref name="TLF2000">Normübersichtsseite für ein TLF 2000 auf din.de</ref> normierte Fahrzeug hat eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe (FPN 10-1000). Das bedeutet, dass die Pumpe einen Nennförderstrom von 1000 l/min bei einem Nennförderdruck von 10 bar hat. Außerdem hat das Fahrzeug eine Schnellangriffseinrichtung, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung. Ein fest montierter Schaum-/Wasserwerfer ist ebenso wie eine Zusatzbeladung für Waldbrände optional.<ref name="TLF2000" /> Bei besonders kompakter Bauweise darf der Tank auf 1800 Liter reduziert sein.<ref name="TLF2000" /> Es führt nicht zwangsweise Schaummittel mit und ist auf Grund seiner Wendigkeit und angestrebten Geländefähigkeit auch besonders für Vegetations- und Flächenbrände geeignet.


Tanklöschfahrzeug 3000

Das Tanklöschfahrzeug 3000 (kurz: TLF 3000) ist ein genormtes Tanklöschfahrzeug und ersetzt das nicht mehr genormte [[Tanklöschfahrzeug#Tanklöschfahrzeug 16/24 mit Truppbesatzung|Tanklöschfahrzeug 16/24-Tr.

Das in der DIN 14530 Löschfahrzeuge – Teil 22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 normierte Fahrzeug hat eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe, eine Schnellangriffseinrichtung, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung. Ein fest montierter Schaum-/Wasserwerfer ist ebenso wie eine Zusatzbeladung für Waldbrände optional.<ref name="TLF3000" /> Mit einer Besatzung aus einem Trupp (0/1/2/3) ist seine vorrangige Aufgabe die Bereitstellung einer größeren Wassermenge bzw. der Transport zusätzlichen Löschwassers in wasserarmen Gebieten sowie abseits befestigter Straßen.


Tanklöschfahrzeug 4000

Das Tanklöschfahrzeug 4000 (kurz: TLF 4000) ist ein genormtes Tanklöschfahrzeug und ersetzt die nicht mehr genormten Tanklöschfahrzeuge TLF 20/40 und TLF 20/40-SL bzw. ist die neue Bezeichnung für diese Fahrzeuge.

Das in der DIN 14530 Löschfahrzeuge – Teil 21: Tanklöschfahrzeug TLF 4000<ref name="TLF4000">Normübersichtsseite für ein TLF 4000 auf din.de</ref> normierte Fahrzeug hat eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe, eine Schnellangriffseinrichtung, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung. Weiterhin ist das Fahrzeug mit einem Schaummittelbehälter und einem fest montierten Schaum-Wasserwerfer ausgerüstet. Mit der Besatzung aus einem Trupp (0/1/2/3) erfüllt es die Aufgaben eines TLF 3000 mit dem Zusatz der Bereitstellung einer größeren Wasser- und Schaummittelmenge sowie von Sonderlöschmitteln. Eine ausreichende Gewichtsreserve ermöglicht ferner speziellere Sonderlöschmittelanlagen (z. B. Pulverlöschanlage, CO2-Löschanlage) oder auch größere Schaummittel- und/oder Löschwasserbehälter mitzuführen. Mit entsprechendem Pulverbehälter wird das Fahrzeug auch PTLF<ref name="TLF4000" /> bzw. genauer PTLF 4000, in Bayern bei der Digitalfunk-Funktionszuordnung auch TLF40P23,<ref>Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr (2014): Richtlinie für Funkrufnamen und operativ-taktische Adressen (OPTA) der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (npol. BOS) in Bayern</ref> genannt. Eine Zusatzbeladung für Waldbrände ist optional.<ref name="TLF4000" /> Die Einführung des digitalen BOS-Funks zog die Umbenennung des alten Fahrzeugtyps TLF 20/40 bzw. TLF 20/40-SL nach sich, weil eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt wird.


Waldbrand-Tanklöschfahrzeug

Angesichts des verstärkten Auftretens von Waldbränden (z. B. der Waldbrand bei Lübtheen 2019) und einer zunehmenden Gefahr durch diese, haben der Deutsche Feuerwehrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Februar 2020 ein Pflichtenheft für ein neues „Waldbrand-Tanklöschfahrzeug“ veröffentlicht.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Dieses Fahrzeug unterscheidet sich sowohl technisch als auch einsatztaktisch von den derzeit genormten und verfügbaren Fahrzeugtypen. So ist eine Besatzung von vier Personen vorgesehen, für die im Fahrzeug Atemluftanschlüsse vorhanden sind. Zwingend sind außerdem eine Möglichkeit zur Netzmittelabgabe und eine Selbstschutzanlage vorgesehen. Das Konzept des Löschfahrzeuges ist angelehnt an die in Frankreich zentral beschafften Waldbrandfahrzeuge und als Spezialfahrzeug gedacht.

Unter dem Namen bestehen zur Zeit verschiedene, nicht fest genormte Typen, die hinsichtlich ihrer Ausstattung meist allenfalls als TLF 2000 einzuordnen wären, häufiger aber über deutlich größere Mengen Löschwasser, eine spezielle Beladung zur Waldbrandbekämpfung und Dachluken verfügen, die eine Brandbekämpfung vom Fahrzeug aus ermöglichen. Die Bundeswehrfeuerwehr benutzt bereits teilweise solche Fahrzeuge auf den Truppenübungsplätzen, wo durch Munition Brände entstehen können.



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