Werksfeuerwehr

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ab 01.08.2009 gibt es ein neues Berufsbild:
Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau

Der neue Ausbildungsberuf vorgestellt von:


Nun ist es also so weit:

Nach Fertigstellung des Rahmenausbildungsplanes (Betrieb) und des Rahmenlehrplans (Berufsschule) und der letzten gemeinsamen Sitzung der beauftragten Sachverständigenausschüsse des Bundes und der Länder steht der Einführung des Berufsbildes nichts mehr im Wege. Bis jetzt hat der Verfasser in verschiedensten Ausgaben der WFV-Info über den Fortgang des Verfahrens und über Diskussionsbedarf an der einen oder anderen Stelle berichtet. Jetzt ist abschließend zu konstatieren:


Aufgrund der vorausgehenden Berichterstattung ist es nur begrenzt erforderlich, auf die Beweggründe zur Schaffung des Ausbildungsberufes einzugehen. Als gemeinsame Basis der folgenden Aussagen seien deshalb lediglich die grundsätzlichen Intentionen in Erinnerung gerufen.


Die Initiative verfolgt im Wesentlichen die Ziele:

  • den Kreis zusätzlicher Bewerber durch Ausweitung auch auf Schulabgängerinnen und -abgänger zu erweitern,
  • eine spezifisch auf typische zukünftige Werkfeuerwehrqualifikationen zugeschnittene Ausbildung zu erschaffen,
  • die Gesamt-Ausbildungsdauer zu verkürzen und damit
  • den Altersdurchschnitt positiv zu beeinflussen.


Hinzu treten allerdings auch zusätzliche sozialpolitische Zielsetzungen, insbesondere:

  • die Verbesserung der sozialen Sicherung und
  • positive arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Einflüsse.

Der inzwischen erreichte Stand erlaubt es, sich den Inhalten des Ausbildungsangebotes zuzuwenden.


Ausgangspunkt „Stufenmodell Düsseldorf“

Die Berufsfeuerwehr Düsseldorf bildete bislang aufgrund der in Nordrhein-Westfalen geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften Bewerberinnen und Bewerber mit einer zuvor bereits abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung aus. In gleichem Maße gilt dies für die Werkfeuerwehr Henkel, die seit 1994 innerbetrieblich Feuerwehrkräfte qualifiziert. Die laufbahnrechtlichen Einschränkungen (Voraussetzung Handwerk) hat der nordrhein-westfälische Innenminister im November 2005 mit einer sogenannten Experimentierklausel im Beamtenlaufbahnrecht gelockert. In einer mehrjährigen Erprobungsphase von 2006 bis 2011 können Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die über die Fachoberschulreife verfügen, direkt in die Feuerwehrausbildung einsteigen. Die „traditionell“ eingestellten Bewerberinnen und Bewerber satteln auf ihre bereits abgeschlossene handwerkliche Ausbildung lediglich noch einen 18-monatigen feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdienst auf, der sie für den Einsatzdienst unterweist. Die neue Zielgruppe dagegen absolviert einen insgesamt dreijährigen zweistufigen Ausbildungsgang. In dessen Rahmen wird dem Vorbereitungsdienst als dann zweiter Ausbildungsstufe eine zusätzliche handwerkliche, ebenfalls 18-monatige erste Ausbildungsstufe vorangestellt. Diesen handwerklichen Teil schließen die Absolventen mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer ab. Den Feuerwehrteil und damit die gesamte Ausbildung beenden sie mit der Laufbahnprüfung nach drei Jahren.


Ausbildung nach BBiG

Die Berufsfeuerwehr Düsseldorf führt mit der öffentlich-rechtlich ausgestalteten Stufenausbildung zur Brandmeisterin bzw. zum Brandmeister eine grundständige Berufsausbildung von Schulabgängerinnen und -abgängern durch. Eine solche ist Werkfeuerwehren nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) verwehrt, nach denen die Industrie nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden darf. Damit war der Weg zur Schaffung eines Ausbildungsberufes zwangsläufig vorgegeben, der „Aufschlag“ ist bundesweit. Nach Beschluss des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des AK V der Innenministerkonferenz (AFKzV) müssen die Länder aber Folgendes anerkennen: Die Ausbildung nach Berufsbild Werkfeuerwehrmann/-frau hat der Ausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes des jeweiligen Bundeslandes zu entsprechen. Anders als im öffentlichen Bereich unterliegt die nun vorhandene Ausbildungsordnung also den Anforderungen des BBiG. Letzteres fordert eine sogenannte prozessbezogene Darstellung der in der betrieblichen Ausbildung zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten. Im Rahmen des dualen deutschen Ausbildungssystems steht dieser noch ein ergänzender Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht zur Seite.


Inhalte

Die dreijährige Ausbildung ist breit angelegt:

  • handwerkliche Kompaktausbildung,
  • feuerwehrtechnische Qualifizierung,
  • Schulung zum Rettungssanitäter,
  • Führerschein,
  • Sportabzeichen,
  • Rettungsschwimmer

Sie orientiert sich grundsätzlich an den Inhalten der Stufenausbildung. Wie diese enthält das Berufsbild eine Vorgabe zur Vermittlung von Fertigkeiten im Handwerk mit Konzentration auf feuerwehrnahe handwerkliche Tätigkeiten. Integriert sind natürlich all die Inhalte der Feuerwehrausbildung, die Fachleute vermeintlich einer Grundausbildung zuordnen würden. Diese ist um einige für Werkfeuerwehren wichtige Aspekte erweitert. Ganz im Sinne moderner Berufe werden ergänzend aber auch integrative Fertigkeiten vermittelt. Dazu gehören Kenntnisse aus der Berufsbildung, dem Arbeits- und Tarifrecht, der Arbeitssicherheit und dem Umweltschutz. Einen ersten Einblick gibt die Tabelle 1, die berufsprofilgebende und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten unterscheidet.


Fertigkeiten im Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau

Bei der Entwicklung und Abstimmung der Inhalte und Prüfungsanforderungen der ersten handwerklichen Ausbildungsstufe hat die Feuerwehr Düsseldorf seinerzeit eng mit den überbetrieblichen Ausbildungszentren der Düsseldorfer Handwerksinnungen kooperiert. Neben den Inhalten der praktischen, also betrieblichen Ausbildung, wurden schon damals Inhalte der schulischen Ausbildung in vier Handwerksbereichen festgelegt. Die standen neben anderen aktuellen Berufen nach BBiG bei der Entwicklung der handwerklichen Tätigkeiten für den Feuerwehreinsatz Pate. Hoher Praxisbezug und damit ein hohes Ausbildungsniveau ist Grundanforderung an die handwerkliche Ausbildung im Betrieb, die an größeren Standorten sicher über eine synergetische Verknüpfung mit Inhalten anderer technischer Ausbildungsberufe und eine zeitweise Versetzung der Auszubildenden auf betriebliche Arbeitsplätze geschieht. Alternativ oder in Themen, in denen am Standort nicht ausgebildet werden kann, ist in der Regel der Verbund mit externen Partnern erforderlich (z. B. Handwerksbetrieb oder überbetriebliche Ausbildungsstätte). Die bundesweit eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 und Ergebnisse der aktuellen Diskussion der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) Nordrhein-Westfalens zur Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst waren Grundlage bei der Festlegung der berufsprofilgebenden Fertigkeiten. Über die reinen Themen hinaus waren zur geforderten prozessbezogenen Darstellung Fragen zu beantworten: Was hat ein Werkfeuerwehrmann, eine Werkfeuerwehrfrau eigentlich zu tun? Was wird in welcher Qualität eigentlich erwartet? Ein Abschnitt aus dem Rahmenausbildungsplan mag ein Beispiel bieten (Tabelle 2).


Auszug aus dem Rahmenausbildungsplan

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter/in nach Empfehlungen des Bund-Länder-Ausschusses „Rettungswesen“ aus dem Jahr 1987 sowie deren landesrechtliche Umsetzungen findet „extern“ statt. Gleiches gilt für die Führerscheinprüfung, die bei den hierfür zuständigen Stellen abzulegen ist. Beide Ausbildungen gehen, weil im Rahmenplan enthalten, zu Lasten der Unternehmen. Neben der betrieblichen Ausbildung verlangt das BBiG durchgehend eine Ausbildung in der Berufsschule. Diese arbeitet auf der Grundlage des Rahmenlehrplans, der mit Lernfeldern die Themen des Rahmenausbildungsplans aufnimmt. In die Verordnung gehen elf definierte Lernfelder ein, die mit Tabelle 3 aufgezeigt sind. Für die einzelnen Lernfelder werden zukünftig anhand von Lernsituationen dem Lehrer und dem Auszubildenden Anhaltspunkte gegeben, was vermittelt wird.


Lernfelder mit zeitlicher Zuordnung

Abschlussprüfung

Wie erwähnt sind die Prüfung zum Rettungssanitäter und die Führerscheinprüfung nicht vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK), sondern „extern“ zu absolvieren. Das Bestehen beider Prüfungen ist quasi Zugangsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Diese nimmt ein von der IHK zusammengestellter Prüfungsausschuss ab. Durch die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf ist festzustellen, ob der Prüfling berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Das bedeutet, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrschen und die notwendigen beruflichen Kenntnisse sowie Fähigkeiten besitzen muss. Die „gestreckte“ Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2, die mit 30 Prozent bzw. 70 Prozent zum Gesamtergebnis beitragen. Im Teil 1 der Prüfung nach den ersten 18 Ausbildungsmonaten sollen die Prüfungskandidaten nachweisen, dass sie die für den Feuerwehrdienst relevanten handwerklichen Tätigkeiten beherrschen. Teil 2 der Prüfung am Ende der Ausbildung besteht aus vier Prüfungsbereichen: Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz, Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr, Wirtschafts- und Sozialkunde. Somit ist naheliegend, dass die Prüfung im ersten Teil durch handwerknahe Prüfer, die im zweiten Teil durch Feuerwehrleute erfolgen sollte.


Ausblick

Die Ausführungen verdeutlichen, dass mit dem neuen Berufsbild neue Wege gegangen werden. Der Ausbildungsberuf ist als Erprobungsverordnung zunächst für sechs Jahre eingeführt. In dieser Zeit wird es sicher weitere Entwicklungen und auch Anpassungen verschiedenster Art geben. Allein der Anspruch der dualen Ausbildung wird zukünftig einiges an organisatorischem Aufwand erfordern. Dieser ergibt sich beispielsweise, wenn zum einen Berufsschule durchgängig drei Jahre lang stattfinden soll, zum anderen aber fachliche und auch organisatorische Bedingungen der Werkfeuerwehren dagegen sprechen. So macht es sicher Sinn, Themen wie Atemschutz oder ABC als Block (Theorie und Praxis) zu vermitteln. Am 1. August 2009 liegen bestimmt noch nicht alle Lernsituationen vor. Dennoch wird die Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung zu diesem Zeitpunkt beginnen. Zunächst bilden wohl einige wenige Standorte mit größeren Unternehmen und Werkfeuerwehren mit nun auch einzelnen Berufsschulen in der Nähe im neuen Lehrberuf aus. Das ist nicht neu. Organisiert zwischen den beteiligten Werkfeuerwehren und den Kammern, haben auch beim Fortbildungsberuf Werkfeuerwehrtechniker erst einige wenige Ausbildungen stattgefunden. Nun wird es Abstimmungsbedarf zwischen den IHK, den Betrieben und den Berufsschulen geben. Die Themen des Handwerks und grundlegende naturwissenschaftliche Inhalte können wie bisher die Berufsschullehrer leisten. Lehrkompetenz in den Feuerwehrthemen ist jedoch an den Berufsschulen zurzeit nicht vorhanden. Vorstellbar ist deshalb, dass Werkfeuerwehren Referenten für diese Stoffe selbst stellen. Auch hier werden organisatorische Fähigkeiten gefragt sein. Der geneigte Leser mag selbst beantworten, ob wir uns nach der langen Strecke der Diskussion und der Überwindung scheinbar nicht zu bewältigender Barrieren davon schrecken lassen sollen. Der Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau wird die Ausbildungslandschaft bei den Werkfeuerwehren verändern. Auswirkungen auf die Ausbildung der öffentlichen Feuerwehren sind ebenfalls nicht auszuschließen. Letztlich ist die innovative Idee der Berufsfeuerwehr Düsseldorf durch die Initiative der Werkfeuerwehr gebührend zu Ende geführt.


siehe auch:





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