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Zusammenarbeit zwischen Polizei und Feuerwehr bei der Brandursachenermittlung



Verbesserung der Schnittstelle durch den "Dokumentationsbogen Brandeinsatz"

Während den Feuerwehren insbesondere der abwehrende und der vorbeugende Brandschutz als Aufgaben der Gefahrenabwehr zugeteilt sind, obliegt der Auftrag, Brandursachen aufzuklären und etwaige Täter zu ermitteln, der Polizei. Folglich ergibt sich grundsätzlich dadurch eine Schnittstellenproblematik, dass zwei Behörden ihre jeweiligen Aufgaben bzw. Aufträge in einer räumlichen und teilweise zeitlichen Koinzidenz zu erfüllen haben und demzufolge das Lagebild beeinflussen. Im Rahmen der retrospektiven Brandursachenermittlung durch die Polizei muß diese stets die Frage beantworten, inwieweit das von ihr vorgefundene Lagebild durch den Feuerwehreinsatz verändert wurde. Im Rahmen einer Abschlussarbeit (Bachelorthesis) am Lehrstuhl „Methoden der Sicherheitstechnik/Unfallforschung“ der Bergischen Universität Wuppertal wurden neben der sicherheitswissenschaftlichen Untersuchung dieser Schnittstellenproblematik konkrete methodische Ansätze entwickelt, um die diesbezügliche Informationsqualität zu verbessern. Im Zentrum der Untersuchungen stand die Novellierung des bestehenden „Dokumentationsbogen Brandeinsatz“ [1] in Kooperation mit verschiedenen Kriminalkommissariaten, Berufsfeuerwehren und die Freiwillige Feuerwehren des Landes Nordrhein - Westfalen.


Auch in der Nacht: Feuerwehr & Polizei in "einem" Hubschrauber
zwei Arbeitsbereiche mit einer Zielrichtung.
Die Feuerwehr arbeitet an der Brandbekämpfung; die Kriminalpolizei übernimmt die Ermittlung der Brandursache.
Foto: Rainer Schwarz
Verdeckungstat - Einbruch mit anschließender Brandstiftung
Foto: BR

Veranlassung

Laut „Jahresbericht Feuerschutz und Hilfeleistung“ (2006) lassen sich in Nordrhein-Westfalen 11,36% aller Brände auf Fahrlässigkeit und 9,83% auf eine vorsätzliche Tat von Menschenhand zurückführen. Die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (2006) gibt weiter Aufschluss darüber, dass im Verlaufe des Jahres 61,2% der fahrlässigen und nur 37,3% der vorsätzlichen Brandstiftungen aufgeklärt werden konnten. Im Vergleich zu den Aufklärungsquoten im Bereich Brandursachen liegen beispielsweise die Aufklärungsquoten im Bereich Mord- und Totschlag kontinuierlich um die 95% (Polizeiliche Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes, 2006). Dieser Unterschied ist meist der sehr schwierigen und aufwändigen Spurenerfassung bei Branddelikten und nicht zuletzt einer oft defizitären Kommunikation zwischen Brandbekämpfern und Brandermittlern zuzuschreiben. Um diesem kommunikativen Defizit entgegenzuwirken, führte das Innenministerium Nordrhein-Westfalen bereits im April 2007 einen so genannten „Dokumentationsbogen Brandeinsatz“ ein. In diesem Dokumentationsbogen können seitens der Feuerwehr Angaben über Beobachtungen und Veränderungen an der Einsatzstelle festgehalten und den Ermittlern der Fachdienststellen der Kriminalpolizei verfügbar gemacht werden. Da zahlreiche Feuerwehren die Praxistauglichkeit des Dokumentationsbogens nicht zuletzt aufgrund seiner enormen Quantität in Frage stellten, und Kriminalkommissariate den Informationsgehalt durch gezielte Veränderungen steigern wollten, initiierte die Kriminalpolizei Wuppertal in Kooperation mit der Bergischen Universität Wuppertal ein Forschungsprojekt, mit dem eine Verbesserung des Dokumentationsbogens erzielt werden sollte.


Brandbekämpfung vs. Brandursachenermittlung

Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges übertrugen die Alliierten das Feuerwehrwesen zunächst in die Verfügungsgewalt der Länder, von wo aus es später in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen abgegeben wurde. Diese Trennung zwischen polizeilicher und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr sollte eine erneute, polizeiliche Organisation des Feuerlöschwesens verhindern. In Folge dieser Umstrukturierung wurde die Brandursachenermittlung in den Tätigkeitsbereich der Polizei delegiert. Seither sind zwei Behörden mit prinzipiell unterschiedlichen Aufgaben, nämlich Brandbekämpfung (Abwehr von Brandgefahren) auf der einen und Brandursachenermittlung (Verursachung von Brandgefahren, ggf. mit einhergehender Strafverfolgung) auf der anderen Seite, nebeneinander an einer Brandschadensstelle tätig. Es steht außer Frage, dass ein Brand – ohne Intervention der Feuerwehr – in den meisten Fällen den Totalverlust eines Objektes zur Folge hätte und eine Brandursachenermittlung in diesen Situationen als äußerst schwierig anzusehen wäre.
Die Intervention der Feuerwehr verhindert in der Regel einen solchen Totalverlust.


Durch die Feuerwehr geöffnete Wohnungstür oder möglicherweise schon vor dem Brand durch einen Delinquenten aufgebrochene Tür? Zu einer solchen Frage, kann im Dokumentationsbogen Brandeinsatz durch die Feuerwehr eine konkrete Angabe festgehalten werden.


Andererseits wird durch den Löscheinsatz oft das Spurenbild derart verändert, dass Ermittler der Kriminalpolizei darauf angewiesen sind, detaillierte Angaben über die Art der interventionsbedingten Veränderungen im und am Objekt zu erhalten, um das Spurenbild entsprechend „berichtigen“ zu können. Für die kriminalpolizeilichen Ermittler können dabei beispielsweise Angaben über vorgefundene Zustände und mögliche Handlungen der Feuerwehr außerordentlich dienlich sein. Hier kann der Einsatz des „Dokumentationsbogen Brandeinsatz“ als Kommunikationsmittel eine wichtige Hilfestellung geben.





Unterstützung der Brandursachenermittler durch die Feuerwehr

Da auch den Feuerwehren tendenziell keine Personalressourcen im Überschuß zur Verfügung stehen werden, wird es sicherlich nicht immer möglich sein, „Dokumentatorische Zusatzaufgaben“ zu bewältigen. Führungskräfte der Feuerwehren sind nach Einsätzen bereits heute mit dem Ausfüllen etwaiger Brandberichte, Nachweise, Statistiken usw. derart belastet, dass jede weitere Schreibarbeit – und sei sie noch so sinnvoll – den Rahmen des Machbaren zu sprengen droht. Aus diesem Grund sind vor allem diejenigen Unterstützungsmöglichkeiten der Brandbekämpfer als aussichtsvoll einzustufen, die eine mit der direkten Gefahrenabwehr einhergehende, kombinierte Vorteilsnutzung darstellen, wie z.B. die zielorientierte Löschtechnik und –taktik zur Minimierung von Wasserschäden und Veränderungen an der Einsatzstelle oder der Einsatz von Prüfröhrchen zur Schadstoffmessung, die dann – sofern sie beweissicher dokumentiert wurden – für Ermittler von großem Wert sein können.
Auch Fotos von Einsatzstellen sowohl in Form von Aufnahmen beim Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte (Brandentstehungsbilder) als auch Übersichtsaufnahmen mithilfe feuerwehreigener Hubrettungsfahrzeuge werden von den Beamten der Kriminalpolizeidienststellen außerordentlich geschätzt.
Trotz des vermeintlichen Mehraufwandes sollten auch Feuerwehren an der Überführung potenzieller Delinquenten interessiert sein, da jeder Brand, auch wenn keine Menschen direkt betroffen sind, mit einem nicht zu unterschätzenden Gefährdungspotential für die Gesundheit der Brandschützer einhergeht. Sinnvoll wäre sicherlich auch, Feuerwehrleute bereits in ihrer Grundausbildung (B1 bzw. F2 bei freiwilligen Feuerwehren) mit einer ein- bis zweistündigen Unterrichtseinheit für dieses Thema zu sensibilisieren. Hier könnten die örtlichen Brandursachenermittler der Kriminalpolizei vorstellig werden und die Auszubildenden über ihren Beruf informieren und die Notwendigkeiten und Schwierigkeiten bei Ermittlung und Spurenfindung praxisnah herausstellen.


Dokumentationsbogen Brandeinsatz



Seit April 2007 wird sowohl über das Bestandsverzeichnis der Vordruckkommission des IM NRW, als auch im IGVP-Formularmenü (Integrierte Vorgangsbearbeitung der Polizei) der „Dokumentationsbogen Brandeinsatz“ bereitgestellt. Im Jahre 1998 entwickelte Dipl.-Ing. René Schubert ein erstes Formular zur Dokumentation der Brandeinsätze. Dieser Bogen, welcher seinerzeit in enger Zusammenarbeit zwischen der Essener Kriminalpolizei und der Feuerwehr Essen erstellt wurde, ist seither dort als zweckdienliches „Kommunikationsmittel“ zwischen Feuerwehr und Fachdienststelle der Kriminalpolizei im Einsatz. Das Formular (1 DIN A4 Blatt, beidseitig bedruckt) ist graphisch so gestaltet, dass eine sehr übersichtliche Protokollführung ermöglicht wird. Neben allgemeinen Kontakt- und Einsatzdaten im oberen Viertel der Vorderseite, findet eine Gliederung in die beiden Bereiche „Beobachtungen und Auffälligkeiten“ und „Zustände und Veränderungen“ statt. In der linken Spalte steht jeweils ein Oberbegriff, wie z.B. Verdächtige Gegenstände, Geräusche oder Brandherde, während in der rechten Spalte verschiedene Unterbegriffe (zum jeweiligen Oberbegriff (links)) und Beispiele aufgelistet sind, die der Konkretisierung des Oberbegriffs dienen. Gibt es keine Aspekte oder Anliegen, die den Oberbegriff präzisieren, so kann der Protokollführer ein, in jeder Zeile vorhandenes, „Nein-Feld“ ankreuzen und so auf eine Bearbeitung der rechten Seite der jeweiligen Zeile verzichten.


Dieser „Ursprungs-Bogen“ wurde aufgrund einer Eingabe von KHK Storck und KHK Schwarz (beide Kriminalpolizei Gütersloh) beim Ideenmanagement NRW Nr.: 2881 (23.09.2004) übernommen. Vom Innenministeriums NRW wurde der Bogen im April 2007 qualitativ weitestgehend überarbeitet und eingeführt. Eine Veränderungen erfolgte im Layout, dass ein enormer quantitativer Zuwachs die Folge war. Der geläufige Dokumentationsbogen Brandeinsatz besteht nunmehr aus 4 DIN A4 Seiten.

Im Rahmen der Novellierung dieses Bogens wurde im Zeitraum von September bis Dezember 2007 der „alte“ Bogen kritisch hinterfragt und umgestaltet. Diese Optimierung wurde im Wesentlichen in 3 Phasen realisiert:

- Befragung ausgewählter Experten (Interviews)

- Fachthematischer Workshop am runden Tisch (Roundtable)

- Evaluierung der Ergebnisse


Zunächst wurden ausgewählte Experten (Führungskräfte von Feuerwehren und Brandursachenermittler der Kriminalpolizei) befragt. Um sowohl die städtische als auch die ländliche Situation in Betracht ziehen zu können, wurden neben den Berufsfeuerwehren des Präsidialbereiches der Polizei Wuppertal (Remscheid, Solingen und Wuppertal) auch Freiwillige Feuerwehren (Hückelhoven, Erkelenz und Wassenberg) im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Heinsberg in die Gespräche integriert.

Gegenstand der Gespräche mit den Feuerwehren war, neben einer kurzen Einführung in das Projekt, die kritische Hinterfragung des „Dokumentationsbogen Brandeinsatz“, mit einhergehenden Vorschlägen zur Optimierung des Bogens. Bei den Gesprächen mit den Brandursachenermittlern aus Wuppertal und Heinsberg ging es weniger um die kritische Hinterfragung des Bogens, als vielmehr um die Vorstellungen der Ermittler, welche Daten ein solcher Bogen essentiell haben muss und auf welche Angaben womöglich auch verzichtet werden kann.

Nach Abschluss aller Interviews wurde ein erster Entwurf zum novellierten Bogen erstellt und im Rahmen eines fachthematischen Workshops am runden Tisch kritisch diskutiert. Hier wurden in gemeinsamer Runde (mit Vertretern von Kripo, BF, FF und Uni) Interessenskonflikte und allfällige Zielfindungsschwierigkeiten in direkter Konversation miteinander diskutiert. In einer zielgerichteten und teilweise sehr dynamischen Diskussion über drei Zeitstunden konnte der Bogen qualifiziert und sachlich besprochen werden, so dass am Ende die Grundlagen für einen 2ten Entwurf zum novellierten Dokumentationsbogen Brandeinsatz geschaffen waren. Dem Ziel, einen gemeinsamen Nenner zwischen Brandbekämpfern und Brandermittlern zu finden, war man durch diese Form des gemeinsamen Austausches näher gekommen. Als dritte und letzte Phase des Novellierungsbestrebens, „Dokumentationsbogen Brandeinsatz“, wurde eine landesweite Evaluierung gestartet, indem stichprobenartig über 320 Berufs- und Freiwillige Feuerwehren aus ganz NRW via Email befragt wurden. Neben dem 2.Entwurf zur Novellierung und zwei Einsatzbeispielen wurden die Teilnehmer mit einem kurzen Bewertungsbogen ausgestattet, auf dem sie ihre Kritik äußern konnten. Ziel der Evaluierung war es, eine weitläufige Auswahl der Feuerwehren NRWs über die Praxistauglichkeit des Bogens zu befragen und entsprechend ein grobes Meinungsbild zu erhalten. Auch etwaige Änderungsvorschläge aus Fachkreisen konnten der Evaluierung entnommen werden.

Im Anschluss an die Evaluierung konnte die Novellierung des Bogens abgeschlossen werden. Die Seitenzahl des „alten“, vom IM erlassenen, Bogens wurde halbiert, so dass der novellierte Bogen, analog zum von René Schubert entwickeltem Ursprungsdokument, wieder aus zwei Seiten besteht. Obwohl die Kürzung verschiedener Abfragepunkte vollzogen wurde, konnte der Informationsgehalt des Bogens durch die Integration neuer Bausteine entsprechend gesteigert werden. Einen Hauptbeitrag zur Optimierung der Datenmenge leistet sicherlich die Eingliederung einer allumfassenden Skizze, wodurch Informationen aus dem Fragenteil mit einer entsprechenden Grafik kombiniert werden können.





Die bildliche Darstellung potenzieller Feststellungen und Wahrnehmungen kann für die Ermittler von immensem ermittlungstechnischem Wert sein und Missverständnisse in Bezug auf den Fundort etwaiger Spuren oder Gegenstände können nahezu ausgeschlossen werden. Zusätzlich wurde auch ein digitaler Dokumentationsbogen erstellt, der in einer abgespeckten Version (ohne Skizze) auch via Email den zuständigen Kriminalkommissariaten zugesandt werden kann. Sowohl der novellierte Dokumentationsbogen Brandeinsatz als auch die entsprechende digitale Version stehen auf den Internetseiten des Lehrstuhls Methoden der Sicherheitstechnik/Unfallforschung an der Bergischen Universität Wuppertal ([www.msu.uni-wuppertal.de]) als Download zur Verfügung. Des Weiteren ist auch ein Musterpapier zur beweissicheren, fotografischen Dokumentation von Prüfröhrchenmessungen „PRint“ als Download bereitgestellt.


Ausblick

Auf Grundlage intensiver Gespräche mit Experten von Kriminalpolizei und Feuerwehr, nach einer sehr kritischen und konstruktiven Diskussion zwischen Vertretern beider Behörden an einem runden Tisch und nach einer landesweiten Evaluierung wurde im Rahmen des Forschungsprojekts ein novellierter Dokumentationsbogen Brandeinsatz entwickelt. Dabei gelang es einmal, den Umfang des bisherigen Formulars zu halbieren. Insbesondere durch die Integration innovativer Bausteine konnte aber vor allem die darin erfassbare Informationsqualität gesteigert werden.

Somit stellt sich abschließend die Frage, ob dieser formulargestützte zweiseitige Dokumentationsbogen die eingangs erläuterte Schnittstellenproblematik hinreichend beheben kann?

Auch unter der Zuhilfenahme des novellierten Dokumentationsbogen Brandeinsatz müssen nach wie vor zwei Behörden mit ihren ursprünglich unterschiedlichen Aufgaben weiterhin in räumlicher Abhängigkeit tätig werden und dies bei verschiedener Zielsetzung. Eine, die beiden behördlichen Belange im Bereich der Ausbildung zusammenführende Konzeption sollte in jedem Fall die Anwendung des Dokumentationsbogens flankieren.


Wie könnte eine Übermittlung des Dokumentationsbogens aussehen?

Im Erlass zum „alten“ Dokumentationsbogen Brandeinsatz können die Behörden zwischen dem Interviewverfahren durch die Polizei oder einem selbständigen Ausfüllen durch die Feuerwehr wählen. Im Sinne einer höchstmöglichen Nutzungsquote des Bogens sollte man die Möglichkeit der Übermittlung so universell und frei wie möglich gestalten. Neben einem Interviewverfahren durch die Polizei direkt an der Einsatzstelle wäre es auch denkbar, dass der Bogen erst nach einer „feuerwehrinternen“ Nachbesprechung auf der Wache der Fachdienststelle der Kripo zugesendet wird. (möglicherweise auch in digitaler Form). Vorstellbar ist auch ein selbständiges Ausfüllen der Feuerwehr und zwar noch an der Einsatzstelle.

Neben einer lokalen Abstimmung zwischen der zuständigen Fachdienststelle der Kriminalpolizei und der Feuerwehr ist in jedem Fall auch eine interne Abstimmung innerhalb der Behörde wichtig. Beispielsweise könnte man, wie es die Feuerwehr Essen erfolgreich praktiziert, feste Schwellen einrichten, deren Überschreiten ein Ausfüllen des Dokumentationsbogens veranlassen (beispielsweise 1 C-Rohr im Innenangriff). Innerhalb der Feuerwehr sollte eine generelle Absprache mit den Dienstvorgesetzten (Leiter der Feuerwehr) getroffen werden, was die Handhabung des Dokumentationsbogens Brandeinsatz angeht. Zwar benötigen Beamte nur bei der Erstellung eines förmlichen Vernehmungsprotokolls (was der Dokumentationsbogen Brandeinsatz nicht ist) oder bei einer Vernehmung vor Gericht oder Staatsanwaltschaft eine entsprechende Aussagegenehmigung ihres Dienstvorgesetzten, jedoch empfiehlt es sich hier, zur Wahrung der „innerbetrieblichen Harmonie“ unbedingt eine genaue Absprache bereits im Vorfeld zu treffen, „ob und wie“ ein Dokumentationsbogen Brandeinsatz zu bearbeiten ist.


Bei diesem Großbrand wurde neben der Feuerwehr ein Polizeihubschrauber zur Dokumentation und Aufklärung zwecks schnellerer Brandursachenermittlung der Kriminalpolizei eingesetzt. Siehe auch:
Feuerwehr & Polizei in "einem" Hubschrauber
Foto: BR 0810

Was wäre für die Zukunft erstrebenswert?

Ein generelles Ausfüllen des Dokumentationsbogens Brandeinsatz nach jedem Schadenfeuer ist nicht unbedingt als praktikabel einzustufen. Ferner wäre mit dem Auftreten von „Abnutzungserscheinungen“ zu rechnen: Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt beim Ausfüllen könnten dadurch Schaden nehmen. Die Feuerwehren sind mit dem gegenwärtig anfallenden Berichtswesen bereits heute oft an ihren Belastbarkeitsgrenzen und lehnen demzufolge verständlicher Weise jeden weiteren Dokumentationsaufwand ab. Die hat auch die Evaluierungsphase des Forschungsprojekts bestätigt. Erstrebenswert und „praxis- bzw. bedarfsorientiert“ wäre ein Ausfüllen des Bogens durch die Feuerwehr auf Anforderung der Polizei oder aus eigener Initiative, wenn die Umstände des Brandes es erfordern (Beobachtungen, Wahrnehmungen, Veränderungen) bzw. einen potenziellen, kriminalistischen Hintergrund erahnen lassen. Objektiv und für die Feuerwehren zumutbar wäre auch ein partielles Ausfüllen des (digitalen) Bogens denkbar, so dass beispielsweise bei einem „gewöhnlichen“ Küchenbrand nur die Blöcke „Kontakt“ und „Ursachenermittlung“ (mit Schalterskizze) ausgefüllt und weitergegeben würden.

Auch kurze Angaben könnten Ermittlern der Kriminalpolizei bereits eine, wenn auch nur grobe Orientierung verschaffen.



Fazit

Der im Jahr 1998 von Hern Schubert entwickelte „Dokumentationsbogen Brandeinsatz“ steht seit April 2007 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die im Zusammenhang mit der praktischen Verwendung dieses Bogens bei der Brandursachenermittlung durch die Kriminalpolizei erlangten Erfahrungen wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens an der Bergischen Universität Wuppertal sorgfältig aufgegriffen und unter der aktiven behördlichen Beteiligung novelliert. Gemeinschaftlich und als Ergebnis des Forschungsprojektes wurde ein optimierter Dokumentationsbogen entwickelt, dessen Umfang gekürzt und dessen inhaltliche Informationsqualität gesteigert werden konnte. Infolge der kooperativ durchgeführten Novellierung und des erzielten Mehrwertes des Dokumentationsbogens kann davon ausgegangen werden, dass dieser in den einschlägigen Anwenderkreisen eine breite Akzeptanz erfahren wird.


Quelle:

  • Thomas Mendrossa (Bachelor of Science "Safety Engineering")


Referenzen und weiterführende Informationen

Download des Dokumentationsbogen Brandeinsatz auf den Internetseiten des Lehr- und Forschungssgebietes "Methoden der Sicherheitstechnik und Unfallforschung" an der Bergischen Universität Wuppertal (www.msu.uni-wuppertal.de: [2]


MANDROSSA, Thomas..: Analyse der Schnittstellenproblematik zwischen Feuerwehr und Polizei in Bezug auf die Kooperation bei Brandereignissen und Entwicklung eines methodischen Modells zur Effizienzsteigerung. Bachelor-Thesis an der Bergischen Universität Wuppertal, Abt. Sicherheitstechnik, LuFG MSU, 2007

SCHUBERT, René: Brandbekämpfung und Brandursachenermittlung – zwangsläufig ein Widerspruch? Kann die Feuerwehr die Brandursachenermittlung unterstützen? Köln : VdS Schadenverhütung, 2005

SCHNEIDER, Dirk : Brandursachenermittlung. Stuttgart : Kohlhammer Verlag, 1998

INNENMINISTERIUM DES LANDES NRW : Jahresbericht 2006 Gefahrenabwehr in Nordrhein Westfalen Düsseldorf, August 2007

BKA : Polizeiliche Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes Berichtsjahr 2006

FISCHER, Ralf : Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz. 3. Auflage Stuttgart : Verlag Kohlhammer, 2007

HILLE, Harald : Brände: Module für Gefahren, Schutz, Ersten Angriff und Ermittlung, Modul 3 Brandursachenermittlung. Frankfurt : Verlag für Polizeiwissenschaft Dr. Clemens Lorei, 2007


siehe auch:





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