Urteile - Brandschäden
Überblick
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 408/19 vom 14. November 2019: Ein als Flüchtlingsunterkunft genutztes Gebäude ist teilweise zerstört
Landgericht Koblenz, Urteil vom 18.10.2018, -1O45/18- Keine grobe Fahrlässigkeit: Freiwillige Feuerwehr haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen bei Löscheinsatz
Die Stadt Baden-Baden haftet für die Schäden, die ihre Feuerwehr bei der Brandbekämpfung eines Gebäudes angerichtet hat.
- Bundesgerichtshof zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung
- I-9 U 117/15, 9 U 117/15, 9 U 232/15
- Quelle: juris
Brandstifter uneingeschränkt schadensersatzpflichtig
OLG Koblenz zu Brandschäden durch Himmelslaternen Haftung für "fliegende Brandstifter" auch ohne Kausalität,
(Urt. v. 15.10.2015, Az. 6 U 923/14)
Haustüren müssen nachts geschlossen, dürfen aber nicht verschlossen sein; § 21 Abs. 3
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 127/12, 12.05.2015
Ein Beschluss, die Hausordnung dahingehend zu ändern, dass die Haustür nachts abgeschlossen werden muss, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Das Abschließen der Hauseingangstür führt zu einer erheblichen Gefährdung der Wohnungseigentümer und ihrer Besucher. Durch das Abschließen der Haustür ist ein Verlassen des Gebäudes im Brandfalle oder in einer anderen Notsituation nur möglich, wenn ein Schlüssel mitgeführt wird.
Dieses schränkt die Fluchtmöglichkeit erheblich ein, da es auf der Hand liegt, dass gerade in Paniksituationen nicht sichergestellt ist, dass jeder Hauseigentümer und jeder Besucher der Wohnungseigentumsanlage bei der Flucht einen Haustürschlüssel griffbereit mit sich führt, so dass sich eine abgeschlossene Haustür beim Brand oder in einem sonstigen Notfall als tödliches Hindernis erweisen kann.
Siehe dazu: Panikschloss
Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung
(Begriff der Zerstörung; zur Wohnung von Menschen dienendes Gebäude: gemischt genutzte Gebäude, Kellerräume; Gefahr der Gesundheitsschädigung); besonders schwere Brandstiftung (Erschweren des Löschens)
BGB §§ 631, 280 Abs. 1, §§ 823 Abs. 1, 830 Abs.1, § 254 Abs. 2 Satz 1a)
Zum Anscheinsbeweis, wenn es bei Heißklebearbeiten zur Verlegung von Bitumenbahnen in feuergefährdeter Umgebung zu einem Brand kommt.
KFZ - Brände:
- Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung seines Fahrzeuges durch einen Brand des Fahrzeuges der Beklagten zu 2 geltend.