Anforderungen an Fassaden für den Brandfall

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Dipl.-Ing. Michaela Pirzl
Betreuer: Dipl.-Ing. Herbert Hasenbichler


Das Ziel meiner Diplomarbeit war es, einen Überblick über die Brandschutzanforderungen von Fassaden in Österreich, Deutschland und der Schweiz zu geben. Aus der Arbeit geht hervor, dass ein jedes der drei Länder andere Vorschriften und daher auch andere Anforderungen an den Brandschutz von Fassaden hat und es deshalb schwierig ist, einen direkten Vergleich zwischen den drei Ländern aufzuzeigen.


1. Fassadensysteme

Am Anfang meiner Arbeit werden unterschiedliche Fassadensysteme anhand ihres Aufbaues und ihrer Unterschiede näher erläutert. Folgende Fassaden werden in der Diplomarbeit behandelt:

  • Wärmedämmverbundsystem
  • Vorhangfassade
  • vorgehängte hinterlüftete bzw. belüftete Fassade
  • Doppelfassade


Abbildung 2-1: Brandszenarien

2. Brandszenarien eines Fassadenbrandes

Es wird ein kurzer Überblick über die verschiedenen Brandszenarien eines Fassadenbrandes gegeben. Insgesamt gibt es hier drei verschiedene Typen, welche sich hinsichtlich ihrer Art, ihrer Intensität und dem Ort des Entstehungsbrandes unterscheiden.
Diese wären:

a. Brand eines benachbarten Gebäudes
b. Brand außerhalb des Gebäudes
c. Brand innerhalb eines Gebäudes


Aus diversen realen Schadenfeuern geht hervor, dass ein Brand innerhalb eines Gebäudes mit geöffneten Fenstern für eine Fassade am gefährlichsten ist.


3 Brandschutzanforderungen von Fassaden in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Nach den allgemeinen Grundlagen wird ein Überblick über die Brandschutzanforderungen für Fassaden in Österreich, Deutschland und der Schweiz gegeben.
Folgende Brandschutzvorschriften gelten in den drei Ländern:


Österreich:

OIB Richtlinien
ÖNORMEN


Deutschland:

Musterbauordnung
Landesbauordnungen
DIN NORMEN


Schweiz:

VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)


3.1 Anforderungen in Österreich

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Anforderungen an den Brandschutz von Fassaden in Österreich gelegt. Als Grundlage für Fassaden bis zu einem Fluchtniveau von nicht mehr als 22 m, d.h. für die Gebäudeklassen 1-5, dient die OIB RL 2. Für jene Gebäude, welche ein Fluchtniveau von mehr als 22 m aufweisen, gelten die Vorschriften der OIB RL 2.3. Beide Regelwerke beinhalten klare Vorgaben an das Brandverhalten von Baustoffen und an die Verhinderung einer Brandweiterleitung über die Fassade. Letzteres gilt nur für Gebäudeklassen 4-5 und für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m. Für die Gebäudeklassen 1-3 gibt es in Österreich keine Anforderungen zur Verhinderung der Brandweiterleitung über die Fassade.

Abbildung 3-1: Anforderungen in Österreich


Brandverhalten Diese Tabelle gibt die allgemeinen Anforderungen an das Brandverhalten von Fassaden bis zu einem Fluchtniveau von nicht mehr als 22 m an. D.h. die Tabelle gibt die Klasse des Baustoffes an, welche mindestens erreicht werden muss.


Abbildung 3-2: Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten


Brandweiterleitung

Bei Gebäude der Gebäudeklasse 4+5 und Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m muss eine Brandweiterleitung:

  • über das zweite über dem Brandherd liegende Geschoss,
  • das Herabfallen großer Fassadenteile,
  • sowie Gefährdung von Personen

wirksam eingeschränkt werden.


Positiven Prüfnachweis:

Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist man verpflichtet eine Fassadenprüfung durchzufüh-ren und einen positiven Prüfnachweis vorzulegen. Hierfür gibt es in Österreich 3 verschiedene Regelwerke, dies wären die ÖNORM B 3800-5, die ÖNORM B 3800-6 und die ÖNORM EN 13830. Es gibt deshalb so viele verschiedene Regelwerke, weil beinahe ein jedes Fassadensystem andere Anforderungen an die Fassadenprüfung hat. In diesen Regelwerken wird sowohl der genaue Ablauf der Fassadenprüfung beschrieben als auch der Aufbau des Prüfstandes, der Brandkammer und vieler weiterer wichtiger Komponenten.


Brandschutzschott bei WDVS:

Des Weiteren gibt es in Österreich für Wärmedämmverbundsysteme (bei Gebäuden bis zu einem Fluchtniveau von 22 m) auch die Möglichkeit, anstatt eines positiven Prüfnachweises, vorgeschriebene Konstruktionsregeln laut OIB RL 2 anzuwenden und dadurch eine Brandwei-terleitung über die Fassade zu verhindern. Dies wäre z.B. ein umlaufender Brandschutzschott aus Mineralwolle mit einer Höhe von 20 cm.


Ausführungsvarianten von Holzfassaden:

Auch bei Holzfassaden ist es nicht zwingend notwendig, eine Fassadenprüfung durchzuführen, sofern das Gebäude ein Fluchtniveau von nicht mehr als 13 m besitzt. In der ÖNORM B 2332 werden verschiedene Ausführungsvarianten für Fassaden aus Holz und Holzwerkstoffen aufgezeigt, welche eine Brandweiterleitung über die Fassade wirksam einschränken. Die Brandweiterleitung kann z.B. durch auskragende geschossweise angeordnete Brand-schutzschotte verhindert bzw. verzögert werden. Diese können aus Stahl, Stahl und Holz oder nur aus Holz ausgeführt werden.


3.2 Anforderungen in Deutschland

Aufgefallen ist, dass sich die Brandschutzanforderungen für Fassaden von Österreich und Deutschland sehr ähneln. Dies ist allein schon bei der Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen gut zu erkennen. Auch die Anwendungsreihenfolge der vorgeschriebenen Regelwerke der beiden Länder lassen sich gut miteinander vergleichen. So hat die OIB RL 2 in Österreich den gleichen Stellenwert, wie die MBO bzw. die LBO in Deutschland. Auch der Stellenwert der ÖNORMEN in Österreich kann mit dem Stellenwert der DIN NORMEN in Deutschland vergli-chen werden.


3.3 Anforderungen in der Schweiz

Ganz anders jedoch ist es in der Schweiz, hier gibt es nur sehr geringe Anforderungen an den Brandschutz von Fassaden und es gibt auch keine Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen. In der Schweiz werden alle Anforderungen bezüglich des Brandschutzes in den VKF Vorschrif-ten geregelt. VKF steht für Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Für die Brand-schutzanforderungen von Fassaden gibt es in der Schweiz nur eine allgemeine Brandschutz-norm und zwei Brandschutzrichtlinien.


4 Schlussfolgerung

Abschließend kann gesagt werden, dass es in Österreich und Deutschland deutlich strengere Anforderungen an den Brandschutz von Fassaden gibt als in der Schweiz. Deshalb wäre es von großem Vorteil, wenn man in naher Zukunft darauf hinarbeiten würde, eine Vereinheitlichung der Anforderungen an den Brandschutz von Fassaden der drei Länder zu bekommen. Dadurch würde es nicht so große Anforderungsunterschiede in den einzelnen Ländern geben und man hätte auch nicht so viele unterschiedliche Regelwerke zu beachten. Man sollte sich ein Bei-spiel an der Vereinheitlichung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauteilen in Europa nehmen und versuchen, dies auch für die Brandschutzanforderungen von Fassaden umzusetzen.


siehe auch:


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