Böller

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an dieser Hose kam ein "Polenböller" zur Explosion
Foto: Rainer Schwarz
Zündschnur an einem Böller
Foto: Rainer Schwarz

Als Böller bezeichnet man einen pyrotechnischen Gegenstand, der mit lauten einem Knall explodiert. Er wird auch Knaller (Knallkörper) oder Kracher genannt.

Hauptsächlich zu Silvester benutzt, liefern Böller einen imposanten Knalleffekt.

Ursprünglich bezeichnete der Begriff Böller Kanonen, Gewehre oder Pistolen, die nur mit Pulver geladen und für Salutschüsse abgefeuert wurden.

Wichtig:


Aufbau

Böller bestehen in der Regel aus einer harten Hülle aus geleimtem Papier oder (seltener) Kunststofffasern, die einen verhältnismäßig schwachen Explosivstoff enthält. Dies ist heutzutage meist Schwarzpulver. Andere Mischungen, zum Beispiel Flashpulver aus Aluminiumstaub und Kaliumperchlorat, sind nur für Großfeuerwerker (Pyrotechniker) erhältlich. Zur Zündung dient eine Zündschnur oder ein Reibkopf wie bei einem Streichholz. Entgegen der landläufigen Meinung explodiert ein Böller nicht auf die gleiche Weise wie eine Bombe detoniert, sondern seine Hülle platzt durch den schnell anwachsenden Druck des abbrennenden Pulvers (Deflagration). Der Knall wird nicht mit Überschall hervorgerufen. Im Gegensatz zu den deutlich schneller abbrennenden Flash-Mischungen brennt Schwarzpulver mit 300-600 m/sek vergleichsweise langsam ab und überschreitet daher nicht die Schallgrenze. Neben dem Schwarzpulver enthalten Böller auch gewöhnlichen Lehm, um Hohlräume aufzufüllen und zu verdämmen. Daher stammt auch die rot-braune Farbe, die sie nach der Explosion meist hinterlassen.


Arten

Die meisten der hier genannten Knallkörper (besonders Reibkopfböller) sind noch unter zahlreichen anderen Namen im Handel.


Chinaböller

Die sehr verbreiteten Chinaböller sind Zylinder (Geometrie) Böller, meistens rot oder grün/weiß oder schwarz rot und werden mit einer Zündschnur angezündet.
Sie sind in verschiedenen Größen erhältlich, die mit Buchstaben von Pyro Cracker (sehr klein), A (klein), B (mittel), C (mittelgroß, ein wenig dick) und D (mittelgroß aber sehr dick) bezeichnet werden. Außerdem gibt es noch den Super Böller I, der auch als "Superböller A" bekannt ist. Der größte in Deutschland zulässige Chinaböller ist der „Superböller B“ (auch: „Superböller II“). Die größeren Chinaböller (Superböller I und II) werden auch Kanonenschlag genannt.
In der Schweiz sind die Chinaböller auch als Lady Crackers bekannt (die „echten“ sind die der Böllerschützen). In Deutschland und Österreich nennt man oft auch Matten von ca. 40 kleinen Zündkörpern, die mit einer Schnellzündschnur verbunden sind, Ladycracker oder Pfennigschwärmer. Diese Matten gibt es auch in größerer Form mit ca. 100 Zündkörpern. Zumindest in Deutschland werden Ladycracker nicht mehr vertrieben, da sie mit der unzuverlässigen Lunte Chinese Fuse versehen sind und eine Umstellung auf die wesentlich dickere Lunte Chinese Green Visco nicht möglich ist. Die Mini Knaller, auch Paketcracker genannt da sie an einen Strang zusammengebunden in der Verpackung sind, sind wegen gesetzlichen Änderungen nur noch einzeln und nicht als 30er Strang verfügbar.

Im Handel werden Gebinde einer definierten Zahl an Chinaböllern als Schinken bezeichnet. Ein Schinken Chinaböller A besteht beispielsweise aus 240 und ein Schinken Chinaböller D aus 80 einzelnen Krachern.

Der Pyro-Cracker ähnelt den Chinaböllern, ist aber kleiner und gedrungener. Er wird daher häufig in größeren Mengen benutzt, obwohl man seine Wirkung nicht unterschätzen sollte.

Striker sind dünne längliche Knaller, die mit einer Zündschnur gezündet werden. Da sie eher klein sind, werden sie häufig in ihrer Wirkung unterschätzt. Sie knallen härter und lauter als etwa ein Chinaböller D. Beim Knall sollen Striker einen halbsekündigen grellen Lichtblitz erzeugen. Sie sind in Deutschland aufgrund ihres Blitzknall-Satzes verboten.


Kanonenschlag

In der Regel ein roter, zylindrischer, sauber verarbeiteter Kracher mit einer dicken Sicherheitszündschnur. Die beiden Enden können leicht gedrungen sein. Manchmal ist das Ende bei der Zündschnur komplett zur Zündschnur hingedrückt.

Da auch bestimmte Chinakracher (Super-Böller I, Super-Böller II) als Kanonenschläge bezeichnet werden, kann es zu Verwechselungen kommen. Der chinesische Kanonenschlag hat eine feine, meist grüne chinese green visco (manchmal grau-gedrehte Zündschnur#Chinese Fuse|chinese fuse) Zündung. Äußerlich scheint die Verarbeitung nicht so sauber zu sein wie bei dem deutschen Pendant.


Kubischer Kanonenschlag

Ein Kubischer Kanonenschlag ist ein gedrungener Knallkörper in Kubus|Würfelform, welcher nach der Zündung explodiert. Er ist daran zu erkennen, dass der gesamte Knallkörper mit starkem Faden|Bindfaden umwickelt ist. Diese Umwicklung wird häufig noch geleimt. Das Resultat ist ein lautstarker Knall.


Reibkopfböller

Die Reibkopfböller (Reibkopfknaller oder auch Harzer) sind kleine, lange zylindrische Böller. Sie haben statt einer Zündschnur einen Reibkopf aus dem gleichen Material wie der Kopf von Zündhölzern. Man zündet sie durch Reiben an einer Streichholzschachtel. In Deutschland werden diese Knallkörper oft als "Deutscher Kracher", "Harzer Knaller", "Hexenknall", "Petarden", "Schwärmer", "Sachsenknaller" oder "Teufelsschlag" bezeichnet.


Schweizer Kracher, Pirat

Schweizerkracher oder Piraten sind Reibkopfböller, die im Gegensatz zu den in Deutschland zugelassenen Böllerarten statt mit Schwarzpulver mit einem Blitzknallsatz („Flashpulver“) gefüllt sind. Damit lässt sich ein wesentlich lauterer Knall erzeugen. Allerdings sind diese Böller bei unsachgemäßer Anwendung auch wesentlich gefährlicher.

Diese Böller sind in Deutschland verboten, in Österreich, Frankreich, Belgien und den meisten osteuropäischen Ländern jedoch erlaubt.

  • „Pirat“ oder „Schweizer Kracher“ : Die Urform des Piraten mit einem einzigen Knall.
  • „3-Schlag-Pirat“ „3-Schlag-Schweizer“: Diese verbesserte Variante produziert drei Explosionen, was jedoch dazu führen kann, dass der Böller zum Werfenden zurückspringt und dieses Produkt damit sehr gefährlich macht.
  • „Turbo-Pirat“ („Rot-Grün-Pirat“): Diese Variante zaubert vor der einfachen Explosion ein kleines Leuchtfeuerwerk in den Himmel.
  • „Megatresk“, „Widowmaker“: Diese Pirat (Schweizerkracher)-Versionen kommen aus Osteuropa, explodieren nur einmal, erzeugen aber aufgrund ihrer weit überhöhten Satzmengen eine starke Stoßwelle, die erhebliche Verletzungen und Sachschäden anrichten kann. Aufgrund oftmals schlechter Fertigungsqualität ist bei diesen Krachern jederzeit mit einem Durchzünden des Reibkopfs zu rechnen, was zur Explosion des Böllers in der Hand führt und schwere Verletzungen verursachen kann. Diese Kracher sind nur in Belgien sowie Osteuropa erlaubt.


Knallfrosch

Ein Knallfrosch ist grün und sieht aus wie gefaltetes Papier. Er besteht aus einer einzigen Ladung, die durch mehrfaches Knicken und Falten während der Produktion in mehrere Ladungen aufgeteilt wird. Eine Zündschnur, die den Explosivkörper vom Anfang bis zum Ende durchläuft, zündet diese nacheinander. Konstruktionsbedingt springt der Knallfrosch dann unkontrolliert umher.


Knallziehschnur

Die Knallziehschnur (auch „Knall-Kids“ genannt) besteht aus einer ca. 40 cm langen Schnur, in deren Mitte sich ein ca. 4 cm langer Knallkörper befindet, dessen Durchmesser nur wenige Millimeter beträgt. Durch schnelles Auseinanderziehen der beiden Schnurenden wird eine Explosion ausgelöst, die aber wesentlich schwächer und leiser ist als bei den übrigen Böllerarten. Daher sind Knallziehschnüre in Pyrotechnischer Gegenstand|Klasse I eingestuft und dürfen von Personen ab 12 Jahren – mit Beaufsichtigung einer erwachsenen Person auch unter 12 Jahren – das ganze Jahr über verwendet werden.


Zulässigkeit

Zu allgemeinen Informationen über die Rechtslage siehe Pyrotechnischer Gegenstand. Die Zulässigkeit von Böllern im speziellen ist geregelt:
Deutschland: Im Sprengstoffgesetz

  • Für jeden einzelnen Böller (Böllerschützen) muss eine Beschussbescheinigung vorliegen.
  • Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen nur von Personen benutzt werden, die 12 Jahre oder älter sind oder unter Aufsicht einer erwachsenen Person stehen. Sie dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen aus 1 m Entfernung, sein.
  • Böller bzw. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Personen benutzt werden, die 18 Jahre oder älter sind. Sie dürfen ohne eine anders lautende Sondergenehmigung nur in der Silvesternacht (nach § 23 der 1. SprengV) genutzt werden. Sie dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen in 8 m Entfernung, sein.
  • Feuerwerkskörper beider Klassen müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung|BAM geprüft und zugelassen sein.


Österreich
Im Pyrotechnikgesetz



Brandgefahren
- direkte Zündung von leicht entzündbaren Stoffen möglich (z.B. Heumiete)
- verzögerte Zündung von Stoffen durch längeres Glimmen von Pappresten möglich (z.B. Papiercontainer)
- Verletzungsgefahren durch unsachgemäßen Gebrauch (leichte Verbrennungen, Hörschäden)
- Versengen von Kleidung durch unsachgemäßen Gebrauch



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