Beweissicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Schuhspur.png|thumb|250px|Ein solcher (ausgegipster) Schuheindruck kann ein [[Beweismittel]] sein. Er dient also der [[Beweissicherung]].<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Schuhspur.png|thumb|250px|Ein solcher (ausgegipster) Schuheindruck kann ein [[Beweismittel]] sein. Er dient also der [[Beweissicherung]].<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
Die '''Beweissicherung''' ist im Strafprozess sowie im Bußgeldverfahren die Sicherung von [[Beweismittel]]n sächlicher und personeller Art im [[Ermittlungsverfahren]]. Dies ist Aufgabe der [[Strafverfolgungsbehörde]]n, nämlich [[Aufgabe der Polizei]] und der [[Staatsanwaltschaft]]. Die Beweissicherung hat die ''Sicherung des Verfahrens'' zum Ziel und soll eine schlüssige Beweiskette für das Gericht bieten.
Die '''Beweissicherung''' ist im Strafprozess sowie im Bußgeldverfahren die Sicherung von [[Beweismittel]]n sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren. Dies ist Aufgabe der [[Strafverfolgungsbehörde]]n, nämlich [[Aufgabe der Polizei]] und der [[Staatsanwaltschaft]]. Die Beweissicherung hat die ''Sicherung des Verfahrens'' zum Ziel und soll eine schlüssige Beweiskette für das Gericht bieten.




'''Ziel'''
'''Ziel'''


Die Beweissicherung dient der schlüssigen, detaillierten und sicheren Beweisführung von [[Straftat|Tat]] und [[Täter (Strafrecht)|Täterschaft]] im [[Gerichtsverfahren|Verfahren]] vor der [[Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland)|Ordentlichen Gerichtsbarkeit]]. Jedes [[Geständnis]] zu einer Tat kann widerrufen werden, daher wird jede [[Spur (Kriminalistik)|Spur]] an einem Tatort, an einem relevanten Gegenstand an einem Zeugen und an einem Beschuldigten gesichert.
Die Beweissicherung dient der schlüssigen, detaillierten und sicheren Beweisführung von [[Straftat|Tat]] und [[Täter (Strafrecht)|Täterschaft]] im Verfahren vor der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Jedes [[Geständnis]] zu einer Tat kann widerrufen werden, daher wird jede [[Spur (Kriminalistik)|Spur]] an einem Tatort, an einem relevanten Gegenstand an einem Zeugen und an einem Beschuldigten gesichert.





Version vom 20. Juli 2018, 11:15 Uhr

Ein solcher (ausgegipster) Schuheindruck kann ein Beweismittel sein. Er dient also der Beweissicherung.
Foto: Rainer Schwarz

Die Beweissicherung ist im Strafprozess sowie im Bußgeldverfahren die Sicherung von Beweismitteln sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren. Dies ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nämlich Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Die Beweissicherung hat die Sicherung des Verfahrens zum Ziel und soll eine schlüssige Beweiskette für das Gericht bieten.


Ziel

Die Beweissicherung dient der schlüssigen, detaillierten und sicheren Beweisführung von Tat und Täterschaft im Verfahren vor der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Jedes Geständnis zu einer Tat kann widerrufen werden, daher wird jede Spur an einem Tatort, an einem relevanten Gegenstand an einem Zeugen und an einem Beschuldigten gesichert.


Aus- und Durchführung

Mit der Sicherung ist die Aufnahme von Personen- und Sachbeweisen gemeint. Dies wird durch Maßnahmen, vor allem im Ersten Angriff, erreicht. Rechtsgrundlage in Deutschland ist ausschließlich die StPO. Einige der Maßnahmen können nur durch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.

Einige polizeiliche Verbände, vor allem die geschlossenen Einheiten der Polizei, verfügen über Beweis- und Dokumentationstrupps (BeDo), Beweissicherungstrupps (BeSi) oder Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE). Diese werden jedoch in der Regel nur bei großen Lagen sowie bei manchen Einsätzen der Spezialeinheiten tätig.

Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen, das heißt, es müssen sowohl belastende als auch entlastende Beweise im Ermittlungsverfahren gesammelt werden. Die Ergebnisse der Beweissicherung werden stets fallweise dokumentiert und der Justiz zur Entscheidung vorgelegt.


Sicherung von Personenbeweisen

Zur Sicherung von Personenbeweisen gehören vor allem die Vernehmung und die erkennungsdienstliche Behandlung, ggfs. nach einer Festnahme tatverdächtiger Personen.

Auch die Feststellung von Zeugen gehört zur Beweissicherung, vielmehr deren Vernehmung (Zeugenvernehmung), sowie im die Erhebung von Personalien möglicher Auskunftspersonen.


Sicherung von Sachbeweisen

Sachen werden vor allem sichergestellt, zur Sicherung von Sachbeweisen – unter anderem durch eine Spurensicherung bzw. Sichtung – zählen unter anderem Schriftstücke, Fotografien, Videographien und Gegenstände aller Art (z.B. Hautpartikel, Haare); dabei können diese auch Spurenträger sein.


Ermächtigungsgrundlage

Die polizeiliche Beweissicherung wird im repressiven (strafverfolgenden) Bereich durch die Strafprozessordnung (StPO) legitimiert. Mit Einverständnis des Beschuldigten wird der betreffende Gegenstand sichergestellt, ansonsten beschlagnahmt. Die Polizeigesetze der Länder regeln die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen von Betroffenen im präventiven (gefahrenabwehrenden) Bereich. Das Videografieren im Verlauf einer Demonstration, welches einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RIS) des/der Betroffenen darstellt, findet seine Rechtsgrundlage in den Polizeigesetzen der Länder. Werden auf diesen Aufnahmen strafrechtliche Verstöße festgehalten, fallen diese Auswertungen unter die Beweissicherung nach der StPO.


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