Brandschutzordnung

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Brand in einer Schule; deswegen haben Schulen eine Brandschutzordnung. Die Brandbekämpfung an einem Schulgebäude erfolgt mittels Drehleiter
Foto: Michael Arning
ob an einem Pferdestall, einem Hangar oder an einem anderen Gebäude, ein QR-Code mit einem Brandschutzkonzept oder einer Brandschutzordnung an der Wand bzw. an der Tür erleichtert die Brandbekämpfung.
Erstellt: Rainer Schwarz
Fahrzeugbrand in einer Garage, ein QR-Code würde auf den Inhalt (z. B. E-Bike, Motorroller, Gasflasche der Garage hinweisen
Foto: Copyright Feuerwehr Rodewisch


Unter einer Brandschutzordnung versteht man ein objektbezogenes Regelwerk für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

Die Forderung für eine Brandschutzordnung kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben.
Zum einen aus Rechtsvorschriften (z.B. Sonderbauvorschriften), Auflagen durch die zuständige Behörde für den Brandschutz, Brandschutzkonzepte, Gefahrenbeurteilungen, usw.
Typische bauliche Anlagen für die sich die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung ergibt sind z.B.:


  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Verkaufstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Pflegeheime usw.



Grundlage für die Erstellung einer Brandschutzordnung ist die DIN 14096.
Ziel dieser Norm ist es u.a. einen einheitlichen Aufbau und Eindruck zu erreichen.

Eine Brandschutzordnung nach DIN besteht i.d.R. aus drei Teilen:

  • Teil A (Aushang)
  • Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
  • Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben)



Wobei der Teil A wohl am bekanntesten sein wird. Er richtet sich an alle Personen und man findet ihn deshalb häufig als Aushang in baulichen Anlagen, leicht zu erkennen an einem breiten roten umlaufenden Rand.
Im Teil A sind nur bestimmte Texte und Symbole zulässig. Auch der Teil A muss objektbezogen sein, nicht zutreffende Teile müssen deshalb entfallen. Die Anbringung sollte an gut sichtbaren Stellen erfolgen, z.B. Zugangsbereiche, Infotafeln, Flure usw.

Für die Teile B und C wird im Allgemeinen die Broschürenform verwendet, weil die Inhalte wesentlich umfangreicher sind. Die Inhalte beider Teile sind in definierte Abschnitte aufzugliedern. Die Texte müssen eindeutig und leicht erfassbar sein.


Der Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt aufhalten, z.B. Mitarbeiter, Schüler, Bewohner, Mitarbeiter von Fremdfirmen (Reinigungskräfte) usw.


Im Teil B sind insbesondere Angaben zur Brandverhütung, über die Melde- und Löscheinrichtungen, sowie Alarmsignale und Anweisungen zu machen, so z.B. der Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten, Explosionsgefahren, Entsorgung, Umgang mit elektrischen Anlagen, Hinweise zu Standorten und Handhabung der Feuermelde- und Löscheinrichtungen, Bedeutung der Alarmierungssysteme, Anweisungen befolgen usw.
Natürlich sind hier auch Angaben über die Rettungswege, Sammelstellen, Löschversuche und sonstige brandschutztechnische Besonderheiten zu machen.


Der Teil C richtet sich an die Personen, die über die allgemeinen Pflichten hinaus besondere Brandschutzaufgaben haben, z.B. Geschäfts- und Schulleitungen, Träger von Einrichtungen, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte usw., aber auch z.B. Hausmeister, Abteilungsleiter, Ärztliche Leitung, Räumungshelfer, usw. Insbesondere sollen hier für die einzelnen Aufgaben im Brandschutz die Zuständigkeiten beschrieben werden und es sind genauere Angaben über die relevanten technischen Einrichtungen (z.B. BMA, RWA, Versorgungseinrichtungen, usw.) aufzunehmen.


Teil C beinhaltet auch einen Alarmplan und Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte.
Auch Maßnahmen für den Einsatz der Feuerwehr, z.B. örtliche Einweisung, Zugang ermöglichen, Bereithalten von Feuerwehrplänen, usw. und Hinweise zur Nachsorge sollten beschrieben werden.


Einweisungen in die Brandschutzordnung sollten dokumentiert werden. Eine Brandschutzordnung muss stets auf aktuellem Stand sein.


Quelle:




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