Brandsicherheitswache

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Großveranstaltungen, wie dieses Feuerwerk, erfordern eine Brandsicherheitswache
Foto: Rainer Schwarz
nach einem Dachstuhlbrand ist, je nach Bauausführung, eine Brandsicherheitswache notwendig
Foto: PRW

Eine Brandsicherheitswache dient dazu einen möglichen Brand frühzeitig zu erkennen,

Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Gefahr in ihrer Entstehung zu bekämpfen.

Bei vielen Veranstaltungen oder in Theatern, kurz wo sich organisiert größere Menschenansammlungen konzentrieren, kann eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben werden. In Deutschland verlangt die Musterversammlungsstättenverordnung bzw. die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer eine Brandsicherheitswache (auch Feuersicherheitswache genannt) bei Veranstaltungen auf Großbühnen bzw. auf Szenenflächen über 200m². Durch eine Gefährdungsanalyse ist darüberhinaus festzustellen, ob unterhalb dieser Grenzen eine Feuersicherheitswache erforderlich ist, z.B. bei Einsatz von Pyrotechnik. Auch bei größeren Volksfesten sind Brandsicherheitswachen notwendig, etwa bei Karnevalsumzügen, Martinsfeuern, Winterverbrennungen, Johannisfeuern und ähnlichem.

Die Anzahl der Brandsicherheitswachen obliegt in Österreich der örtlichen Feuerpolizei kann aber auch bei einer Kommissionierung der Veranstaltung festgelegt werden. In Deutschland liegt diese Aufgabe bei der für den Brandschutz verantwortlichen Abteilung oder Behörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Damit eine Brandsicherheitswache effektiv ist, müssen ihr auch Kleinlöschgeräte, wie Feuerlöscher oder Wandhydranten zur Verfügung stehen. Bei größeren Ereignissen unterstützen auch ausreichend Feuerwehrfahrzeuge die Brandsicherheitswache.

Zu den Aufgaben des Brandsicherheitsdienstes gehört es auch vor Beginn und während der Veranstaltung die Einhaltung allgemeiner Regeln des vorbeugenden Brandschutzes sowie auf eventuelle Auflagen zu achten. Im Gefahrenfall hat die Brandsicherheitswache für die Aktivierung der Schutzeinrichtungen der Versammlungsstätte zu sorgen (Schutzvorhang, Sprühwasserlöschanlage etc.) bzw. soll die Räumung des Gebäudes effektiv leiten. Aus diesem Grund lassen viele Feuerwehren ihre Kameraden in der sog. Ausgehuniform statt in Einsatzbekleidung auftreten, um Besucher nicht zu beunruhigen bzw. eine uniformierte Autorität zu gewährleisten. Liegt der Focus des Einsatzes auf der Schadensbekämpfung, ist in jedem Fall Einsatzkleidung vorzuziehen, eventuell wird nach Beginn der Veranstaltung in die Einsatzkleidung gewechselt oder von vorn herein trägt nur ein Teil der Kameraden die Ausgehuniform.

In Betrieben mit Werkfeuerwehr arbeitet eine Brandsicherheitswache mit absoluter Weisungsbefugnis bei allen genehmigten Arbeiten mit offener Flamme, oder bei Begehungen unter Atemschutz.

Vor Beginn von Feuerarbeiten muss eine Gasfreiheit bestätigt und eine schriftliche Feuererlaubnis erstellt sein, aus der hervorgeht, welche zusätzlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen. (Anbringen von Planen, Schaumdecke, C-Rohr in Bereitschaft, Feuerlöscher usw.)

Bei Arbeiten unter Atemschutz wird nach Erstellung einer Atemluftanalyse eine schriftliche Befahrerlaubnis erstellt, in der die Art und Durchführung der Arbeit und die einzusetzenden Geräte genau festgelegt werden.

Eine direkte Alarmierung der Werkfeuerwehr vom Arbeitsplatz aus muss stets möglich sein.

Die Aufgaben der Brandsicherheitswache können von Mitarbeitern der Versammlungsstätte wahrgenommen werden, falls der Betreiber von der zuständigen Brandschutzbehörde hierzu die Erlaubnis erhält. Voraussetzung hierfür ist, dass genügend Mitarbeiter entsprechend ausgebildet sind.


Literatur

  • H. H. Starke, C. A. Buschhoff & H. Scherer: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung. xEMP/BOD, Berlin/Norderstedt 2004, ISBN 3-8334-1520-7
  • H. H. Starke, H. Scherer & C. A. Buschhoff: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung. Ein Anwendungshandbuch für Berufspraxis, Ausbildung, Betrieb und Verwaltung. xEMP, Berlin/Hannover 2007, ISBN 978-3-938862-14-8 (EAN) (2. überarbeitete Auflage)




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