Brandursachenermittlung aus technischer Sicht

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Die Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich, angesiedelt im Komplex der neuen Feuerwehrschule in Tulln, hat sehr vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Ein nicht unwesentlicher Teil ist dabei die Brandursachenermittlung. Die Spezialisten dieses Teams werden vor allem dann gerufen, wenn strafrechtlich relevante Umstände (wie Brandstiftung oder fahrlässiges Verhalten) in Verbindung mit einem Brand vermutet werden. Wie die Ermittler der Crime Scene Investigation Fernsehreihe müssen sich die Techniker der Brandermittlung durch Schutt und Asche wühlen und kommen fast immer zu einem Ergebnis.

von FT Ing. Richard Berger & BR Ing. Franz Schneeflock


Im Rahmen des 28. Brandschutztages in Stockerau stellte BR Ing. Franz Schneeflock, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung der Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich, die Brandursachenermittlung aus technischer Sicht in einem kurzen Vortrag vor. Auf die Aufgaben und Möglichkeiten der Ermittler wurde hierbei das Hauptaugenmerk gelegt. Im Brandaus Interview betonte BR Schneeflock allerdings einige Punkte besonders, auf welche hier genauer eingegangen werden soll.


Übersicht

Alleine in Niederösterreich verursachen Brände jährlich Schäden im Gesamtwert von durchschnittlich 50 Millionen Euro. Die Träger der, als gemeinnütziger Verein geführten, Landesstelle für Brandverhütung sind das Land Niederösterreich und die hier das Feuerversicherungsgeschäft betreibenden Brandschadenversicherer, beide Institutionen sind besonders an der Aufklärung einer Brandursache interessiert. Die ersten Erhebungen werden dazu immer von Beamten der örtlichen Polizeiinspektionen durchgeführt. Ist die Ursache eindeutig, so sind keine weiteren Ermittlungen notwendig. Bei Bedarf unterstützen Bezirksbrandermittler der Polizei, deren es ungefähr 70 in unserem Bundesland gibt. In begründeten Fällen, etwa bei Verdacht einer strafbaren Handlung (z.B. nach Strafgesetzbuch § 169 Brandstiftung), werden die Ermittlungen durch die Landesstelle für Brandverhütung oder Beamte der Kriminaltechnik im Innenministerium im Auftrag des Landeskriminalamtes in technischer Hinsicht unterstützt. Die sechs Techniker der Brandverhütungsstelle kommen wegen der Vielfalt der abzudeckenden Bereich aus unterschiedlichen Fachgebieten: Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, etc. Grundvoraussetzung ist ein Abschluss an einer höheren technischen Lehranstalt in einem entsprechenden Fachgebiet.


Aufgaben

Neben den Aufgaben der brandschutztechnischen Beratung, der Sachverständigentätigkeit bei Bau- und Gewerberechtsverfahren, der feuerpolizeilichen Beschau, der Überprüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen, der Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten und der Mitarbeit bei der Erstellung von Normen und Richtlinien, entfallen zirka 20% der durchzuführenden Tätigkeiten auf die Brandursachenermittlung. „Darunter finden sich Ermittlungen im Auftrag von Versicherungen etwa bei Fahrzeugbränden ebenso wie Erhebungen nach einem Großbrand in Richtung strafrechtlicher Relevanz“, weiß BR Ing. Schneeflock aus seiner langjährigen Erfahrung zu berichten.


Die Feuerwehr als Helfer

Wie in der bekannten Fernsehserie sind auch die Ermittler der Brandverhütungsstelle abhängig von einem möglichst unveränderten Brandort, d.h. dass dieser nicht durch nachträgliche Aufräumarbeiten verändert wurde. „Am liebsten ist es uns, wenn so wenig als möglich bewegt wird. Besonders wichtig sind die Stellungen von Leitungsschutzschaltern, den Sicherungen.“, so BR Schneeflock weiter. „Das man sich in der Hitze des Gefechtes nicht die Stellung einer jeden Sicherung einzeln merken kann, ist uns bewusst. Wenn das betroffene Objekt stromlos geschalten werden muss, dann genügt es auf den Auslösetaster des FI’s zu drücken.“ Dieser FI unterbricht die generelle Stromzufuhr und belässt dabei die Leitungsschutzschalter in ihrer ursprünglichen Stellung. Als abgeschlossen kann eine Untersuchung dann gelten, wenn die Sachverständigen den Befund vollständig aufgenommen und ein Gutachten erstellt haben. „Zur Befundaufnahme zählen ganz besonders auch das Einsatztagebuch, sowie Aussagen der Feuerwehr über Brandverlauf oder Vorgehensweise. Auch wie man sich zu einem Brandobjekt oder Brandherd Zugang verschafft hat und wie die Sperrverhältnisse waren, ist von Bedeutung“ Den Feuerwehren wird daher empfohlen, bei Bränden auch im Hinblick auf die folgenden Ermittlungen die Augen offen zu halten. Dazu zählt neben den bereits erwähnten Schaltverhältnissen der elektrischen Anlagen vor allem das Vermeiden von einsatztaktisch nicht mehr notwendigen Veränderungen. Das „Ausräumen von Brandstellen“ als Hilfestellung für die Geschädigten soll daher immer erst nach Abklärung mit den erhebenden Beamten erfolgen.


Quelle:

FT Ing. Richard Berger

Zur Einholung einer Genehmigung zur weiteren Verwendung wenden sie sich bitte an:

  • Email: Richard.Berger@ffmoedling.at


siehe auch:

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