Die Tatortuntersuchung

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Die Tatortuntersuchung

Von Prof. Dr. Holger Roll, Güstrow1


Die Tatortuntersuchung wird häufig als Kernstück der Tatortarbeit eingeschätzt. Sie umfasst die Aufnahme des objektiven Tatortbefundes und wird in verschiedene Phasen unterteilt:

Suche nach Spuren und materiellen Beweismitteln,
Sicherung von Spuren (mittels technischer Verfahren und der Sicherstellung von materiellen Beweismitteln),
Operative Spurenauswertung.

Neben der Feststellung von Spuren und materiellen Beweisen ist die Beschreibung der am Tatort vorgefundenen Situation wesentlicher Bestandteil der Tatortuntersuchung.


1 Die Beschreibung der Tatortsituation


Die Beschreibung der Situation am Tatort ist immer im Zusammenhang mit der Tatortuntersuchung vorzunehmen. Es soll damit ein objektives, vollständiges und fehlerfreies Bild über die am Ereignisort vorgefundene Situation geschaffen werden. Die angefertigte Dokumentation kann Grundlage für die Beweisführung im Strafverfahren, u.U. auch selbst ein Beweismittel (Augenscheinsbeweis) sein. Das Ergebnis der Beschreibung wird Bestandteil der anzufertigen Dokumentation der Tatortarbeit.
Die Beschreibung kann mündlich (z.B. mittels Diktiergerät), schriftlich, per Videoaufzeichnung oder/und Fotografien sowie durch Skizzen und Zeichnungen vorgenommen werden. Ergänzt wird sie ggf. durch Unterlagen über den Tatort (z.B. Baupläne, Grundrisszeichnungen). Dies erhöht die Anschaulichkeit der Dokumentation und erleichtert auch die Beschreibung, da z.B. Maße direkt übernommen werden können. Es ist zu prüfen, dass die in Zeichnungen angegebenen Maße mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen, um z.B. nachträgliche Veränderungen feststellen zu können (z.B. Anlegen von Verstecken). Die Beschreibung ist systematisch durchzuführen und sollte parallel zur Spurensuche und -sicherung realisiert werden. Erfolgt sie in Bewegung ist zu beachten, dass die zu betretenden Bereiche vorher nach Spuren und Beweisgegenständen abgesucht und zumindest markiert wurden, wenn sie nicht schon kriminaltechnisch gesichert wurden.
Inhaltlich sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:

der Tatort im weiteren Sinn (einschließlich möglicher Zu- und Abgangswege),
der Tatort im engeren Sinn (eigentlicher Handlungsort),
die räumliche Situation am Tatort,
die vorgefundene Situation bei Eintreffen der Kräfte des Auswertungsauswertungsangriffs,
die materielle Spurenlage,
weitere Orte, an denen materielle Beweismittel aufgefunden wurden (z.B. am Fluchtweg),
die Art und Weise der Vorgehensweise bei der Spurensuche und -sicherung.


Als Grundsätze der methodischen Vorgehensweise der Beschreibung des Tatortes gelten2:

Planmäßige und systematische Beschreibung: Die Systematik hat sich an der Spezifik der vorgefundenen Situation zu orientieren. Eine einmal gewählte Systematik ist beizubehalten. Die Beschreibung hat in der räumlichen Abfolge im Uhrzeigersinn zu erfolgen.

  • Festlegung eines Fixpunktes: Von diesem ist die Beschreibung vorzunehmen.
  • Beschreibung von außen nach innen: Der Tatort im engeren Sinn ist genau zu lokalisieren und zu benennen. Die Beschreibung hat sehr detailliert unter Nutzung von Geländekarten, Grundrisszeichnungen, Bauplänen zu erfolgen.
  • Sektorale Aufteilung bei räumlich sehr großen Tatorten: Die Beschreibung erfolgt nach der gewählten Systematik in den entsprechenden Sektoren.
  • Exakte Beschreibung vorhandener Gegenstände: Neben der Beschreibung der Gegenstände ist ihre Lage zueinander festzuhalten. Konkrete Abmessungen sind festzustellen und zu dokumentieren.


Vor dem eigentlichen Betreten von Räumen sind/ist:

die Stellung und der Zustand von Türen und Türschlössern (keine Schließversuche) zu dokumentieren,
die Temperatur festzustellen (Problem: Öffnen der Fenster bei unangenehmen Gerüchen, dies kann z.B. für die Feststellung der Todeszeit erhebliche Fehler begünstigen),
Gerüche zu beschreiben,
die situativen Verhältnisse am Tatort (z.B. durchwühltes Mobiliar) festzuhalten,
fotografische Überblicksaufnahmen des gesamten Raumes zu fertigen.


Nach dem Betreten von Räumen3 ist

der Zustand und die Stellung der Fenster festzuhalten,
die Stellung Lichtschalter zu beschreiben,
der Zustand elektrischer Beleuchtung und Beleuchtungskörper zu dokumentieren (z.B. lassen sich daraus Versionen zur Tatzeit ableiten),
die Stellung von Gashähnen und der Heizungsregler (Thermostate) zu dokumentieren.


Die Beschreibung des Tatortes kann durch Skizzen, Zeichnungen, Fotografien und Videoaufzeichnungen ergänzt werden.


2 Spurensuche

Die Spurensuche dient der Feststellung von materiellen Beweismitteln (Aufzeichnungen, Gegenstände, Spuren). Die Suche ist kein mechanisches Absuchen des Tatortes, sondern hat nach bewusst gewählten methodischen Prinzipien zu erfolgen und muss die Spezifika des Tatortes berücksichtigen. Grundlage sind die bisher über den Tatort und den Sachverhalt vorliegenden Informationen. Damit wird deutlich, dass bei der Spurensuche ein enges Wechselverhältnis zwischen gedanklicher und praktischer Tätigkeit des Ermittlungsbeamten besteht. Vor der Spurensuche sind die spurentragenden Bereiche, die für das jeweilige Delikt in Frage kommen können, festzulegen. Generell sind spurenrelevant der Ereignisort (Fundort, Tatort, Verbringungsort), die Zu- und Abgangswege, das Tatopfer (z.B. bei Sexualdelikten), der Verdächtige (z.B. Verletzungen durch Gegenwehr des Opfers) und Gegenstände (z.B. Tatwerkzeuge, Tatmittel, Beute). Die methodische Vorgehensweise der Vorgehensweise ist abhängig von

der Art und Schwere des Delikts,
der aktuellen polizeilichen Lage,
der Jahres- und Tageszeit,
der Witterungsverhältnisse,
der Struktur des Ereignisortes, den örtlichen Gegebenheiten,
dem Zeitraum zwischen Feststellung der Tat und Untersuchung dieser,
den Entstehungsmöglichkeiten der Spuren,
der Art der Spur,
der möglichen Zuordnung4 der Spur (z.B. Täterspur, Tatspur, Opferspur, Spuren von Tatwerkzeugen oder Tatmitteln),
von Versionen über den Tatablauf.

Der letztgenannte Faktor hat besondere Bedeutung für die Festlegung der methodischen Vorgehensweise. Ist es möglich, konkrete Fakten zum Vorgehen des Täters (z.B. auf Grund der Analyse der vorgefundenen Situation oder der Auswertung von Zeugenaussagen) zu gewinnen, wird danach die methodische Vorgehensweise der Spurensuche festgelegt. Grundsätzlich unterscheidet man:

die subjektive (heuristische) Vorgehensweise,
die objektive (systematische) Vorgehensweise,
eine Kombination beider Vorgehensweisen.