Einsatzleiter (Feuerwehr)

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der Einsatzleiter sollte gut erkennbar sein
Bild: Rainer Schwarz
der Inhalt eines Einsatzleitwagens
Foto: FFW Alpen
die Einsatzleitung direkt am Brandort
Foto: Rainer Schwarz
bei einem Flugunfall
Foto: Thomas Kube
beim Karneval in Köln
Foto: Rainer Schwarz
der Stellvertreter bei der Arbeit
Foto: Rainer Schwarz

Der Einsatzleiter der Feuerwehr trägt die Verantwortung für den Ablauf des gesamten Einsatzes und ist entsprechend der Befehlsstrukturauch allen Einsatzkräften weisungsbefugt. Er erkundet die Lage und gibt Befehle für alle im Einsatz befindlichen Einheiten, sofern er aufgrund des Umfangs der Lage dies selber durchführen kann.
Bei entsprechend großen Schadenslagen bildet der Einsatzleiter einen Stab in der Einsatzleitung.

Einsätzen in der Industrie mit einer anerkannten Werkfeuerwehr führt der Leiter der Werkfeuerwehr.
Meist wird eine örtliche Einsatzleitung aus öffentlicher Feuerwehr und Werkfeuerwehr gebildet, das kann auch vorher abgesprochen und im Allgemeinen Gefahren- und Abwehrplan (AGAP) festgelegt werden. Darüber hinaus können betriebliche Experten zur Einsatzleitung hinzugezogen werden.


Führungsebenen nach FwDV 100

Bei den Feuerwehren in Deutschland ist die Einsatzleitung in der FwDV 100 geregelt.

Nach der taktischen Gliederung der Einsatzkräfte ergeben sich die folgenden Führungsebenen:

  • Ebene der taktischen Einheiten "Trupp 1/1" (2 Personen), "Gruppe 1/8" (9 Personen) und "Zug" (22 Personen);
  • Ebene der taktischen Einheit "Verband" (54 Personen);
  • Ebene der Verbände, die je nach Lage und Bedarf zur Erfüllung eines bestimmten Auftrages aufgestellt werden.



Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich aus der Entwicklung des Schaden- beziehungsweise Aufgabenumfanges. Grundsätzlich werden hierbei zweckmäßigerweise vier Führungsstufen unterschieden:


  • Führungsstufe A: Führen ohne Führungseinheit: taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen und einer Führungseinrichtung, zum Beispiel einer Leitstelle.
  • Führungsstufe B: Führen mit örtlichen Führungseinheiten: Zug oder Verband an einer Einsatzstelle, Führungstrupp oder Führungsstaffel, Führungseinrichtungen.
  • Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe: Verband an einer Einsatzstelle, Führungsgruppe, Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
  • Führungsstufe D: Führen mit einer Führungsgruppe beziehungsweise mit einem Führungsstab: mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Schadengebiet, Führungsgruppe beziehungsweise Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Stadtkreises, Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (zum Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale)


Einsatzleiter bei den österreichischen Feuerwehren

In Österreich regeln die länderspezifischen Feuerwehrgesetze die Frage des Einsatzleiters. Prinzipiell reiht sich die Verantwortung nach:

  • Kommandant
  • 1. Kommandant-Stellvertreter
  • 2. Kommandant-Stellvertreter
  • weitere Reihung laut Einsatzleiterliste

der örtlich zuständigen Feuerwehr. Auch wenn mehrere Feuerwehren im Einsatz sind, hat er unabhängig ob es sich um einen Brandeinsatz oder um einen Technischen Einsatz handelt, die Gesamteinsatzleitung. Im Falle eines Einsatzes im Bereich eines Betriebes mit einer Betriebsfeuerwehr, so ist der Einsatzleiter von der Betriebsfeuerwehr. Weitere Ausnahmen sind Einsätze im Bahnbereich (Einsatzleiter der ÖBB), Einsätze auf Flughäfen, Einsätze auf internationalen Gewässern (Donau), Einsätze mit Wasserverschmutzung (Wasserrecht) sowie Katastropheneinsätze.

Bei größeren Einsätzen wird der Einsatzleiter den gesamten Bereich in einzelne Einsatzabschnitte mit eigenen unterstellten Einsatzbereichsleiter aufteilen (zB. Löschwasserversorgung, Brandbekämpfung Ost-Seite, Brandbekämpfung West-Seite).

Im Katastropheneinsatz wird die Einsatzleitung vom zuständigen Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann übernommen. Das heißt aber nur, dass er die Weisungen von der Behörde bekommt. Die Umsetzung innerhalb der Feuerwehr obliegt wieder dem EL der Feuerwehr. Das gleiche gilt auch für Einsätze im Bereich des Gewässerschutzes. Hier hat die Behördeneinsatzleitung jeweils die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.

Weiters wächst die Einsatzleitung proportional zur Größe des Einsatzes. Das heißt, der Einsatzleiter wird sich ab einer gewissen Einsatzgröße einen Stab bilden, der ihn berät bzw. ihm organisatorische und logistische Aufgaben abnimmt. Verantwortlich bleibt aber immer der Einsatzleiter.


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