Feuerlöschteich

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Feuerlöschteich am Herkulesdenkmal in Kassel
Foto: Rainer Schwarz
Feuerlöschteich in Harsewinkel
Foto: Rainer Schwarz
Das Wasser reicht für viele Brände
Foto: Rainer Schwarz
Große Hofanlage mit Löschteich (vorne rechts)
Foto: Rainer Schwarz

Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen und Löschwasserteiche


  • Grundlage, Anforderungen (Auszüge aus der DIN 14210)
  • Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben
  • für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen


Wassertiefe

  • Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
  • Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.


Löschwasserentnahmestelle

  • Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht, zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein
  • Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (frostsicher) ist
  • Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann


Saugrohr

  • Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.
  • Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.
  • Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
  • Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.


Zufahrt

  • Die Zufahrt muss den Anforderungen einer Feuerwehrzufahrt (DIN 14090) entsprechen.


Einfriedung

  • Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.
  • Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.
  • Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.
  • Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.


Pflege und Wartung

  • Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Wasser entnommen werden kann.


Befüllung

  • In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.
  • Wird Niederschlagswasser zum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
  • Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden

(Gefahr der Verschlammung).


Beschilderung

  • Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.

Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme





siehe auch:




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