Feuerwehr-Dienstvorschrift
Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen dazu, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen den geordneten Einsatz Taktischer Einheiten der Feuerwehr.
Erstellung und Einführung
Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesland (Deutschland) zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen. Sie werden danach durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern tatsächlich gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften. Eine Liste der von dem AFKzV verabschiedeten Dienstvorschriften ist den Weblinks zu entnehmen.
Aktuelle Feuerwehr-Dienstvorschriften
Nummer | Inhalt | Stand |
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FwDV 1 | Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –
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2006, ergänzt 2007 |
FwDV 2 | Ausbildung der Freiwillige Feuerwehr
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2012 |
FwDV 3 | Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
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2008 |
FwDV 7 | Atemschutz
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2005 |
FwDV 8 | Tauchen | 2014 |
FwDV 10 | Die Tragbare Leitern | 2019 |
FwDV 100 | Führung und Leitung im Einsatz | 1999, Änderungen 2005 |
FwDV 500 | Einheiten im ABC-Schutz
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2012 |
FwDV/DV 800 | Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz
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2017 |
PDV/DV 810 | Sprech- und Datenfunkverkehr
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2018 |
Ehemalige Feuerwehr-Dienstvorschriften
Vereinzelte dieser Feuerwehr-Dienstvorschriften sind in einigen Bundesländern noch gültig.
FwDV 1/1 | Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und Rettung (eingeflossen in neue FwDV 1)
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FwDV 1/2 | Grundtätigkeiten – Technische Hilfeleistung und Rettung (eingeflossen in neue FwDV 1)
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FwDV 2/1 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Rahmenvorschriften (eingeflossen in neue FwDV 2)
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FwDV 2/2 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Muster-Ausbildungspläne (eingeflossen in neue FwDV 2) |
FwDV 3 | Die Staffel im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
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FwDV 4 | Die Gruppe im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
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FwDV 5 | Der Zug im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
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FwDV 9/1 | Strahlenschutz – Rahmenvorschriften (eingeflossen in die FwDV 500) |
FwDV 9/2 | Strahlenschutz – Einsatzgrundsätze (eingeflossen in die FwDV 500) |
FwDV 12/1 | Einsatzleitung – Führungssystem (wurde durch FwDV 100 ersetzt) |
FwDV 13/1 | Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz (als Ergänzung eingeflossen in die neue FwDV 3) |
FwDV 14 | Gefahrstoffe (eingeflossen in die FwDV 500) |
PDV/DV 102 | Taktische Zeichen (in den Ausgaben 1976 und 1986, Teile sind in die FwDV 100 und in den Entwurf einer neuen DV 102 eingeflossen) |
Feuerwehr-Dienstvorschriften in Planung / länderspezifische FwDV
EAA 10 | Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren im Land Niedersachsen – Tragbare Leitern
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DV 102 | Taktische Zeichen#Organisationen
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FwDV 300 HH | Gesundheitliche Anforderungen (FwDV der Feuerwehr Hamburg)
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KatSDV 400 HE | Sanitätszug
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KatSDV 510 HE | Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz des Landes Hessen (FwDV des Landes Hessen)
in Verbindung mit: – FwDV 7 „Atemschutz“ – FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ und – FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ sowie das Konzept „Katastrophenschutz in Hessen“
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KatSDV 600 HE | Betreuungszug
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FwDV 800 | Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz
Die FwDV 800 wurde am 21. und 22. März 2018 vom AFKzV auf seiner 42. Sitzung in Düsseldorf genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen. Die bislang gültige Dienstvorschrift 800 „Fernmeldeeinsatz“ aus dem Jahr 1986 hat die technischen, taktischen und sprachlichen Grundlagen für den Einsatz der IuK-Technik nicht mehr hinreichend dargestellt. Der AFKzV hat deshalb im Jahr 2016 die PG FwDV beauftragt die FwDV/DV 800 zu erarbeiten. Ziel war eine Vorschrift, die eine Zusammenarbeit zwischen der allgemeinen Gefahrenabwehr und den Polizeien der Länder und des Bundes ermöglicht. |
FwDV 820 HE | Digitalfunk der BOS in Hessen (FwDV des Landes Hessen)
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*) nicht polizeilich
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