Hitzeschutzkleidung

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Ein Hitzeschutzkleidung im Museum in Röbel
Foto: Rainer Schwarz
Ein Wärmestrahlenschutzanzug im Museum Merseburg
BR

Hitzeschutzbekleidung oder Hitzeschutzanzüge (Abkürz.: HSA, engl.: Hot Suit) dienen dem Schutz von Personal vor extremer Hitzestrahlung (Thermische Risiken), etwa Feuerwehreinheiten bei sehr heißen Bränden, aber auch Metallarbeitern die mit hocherhitzten Metallen arbeiten (Hochofen-, Schweißbetrieb, Schmelzereien) oder auch Chemieindustriearbeiter (Handhabung der Polymerisation u.ä.) oder ähnliche Arbeitsumgebungen (beispielsweise Kesselanlagen) in Bereichen der Mensch-Maschine-Systeme.

Hitzeschutzkleidung soll vor thermischen Risiken schützen.

Thermische Risiken sind Flammen, Kontakthitze, Strahlungshitze, Funken feuerflüssiger Medien sowie heiße Gase und Dämpfe. Die Schutzwirkung der Kleidung muss während der Einwirkung erhalten bleiben, das heißt, die Kleidung muss selbst verlöschend sein, sie darf nicht schmelzen und nicht schrumpfen.

Bei Temperaturen über 45°C werden Schmerzen, bei Temperaturen über 55°C Verbrennungserscheinungen hervorgerufen. Die Kleidung muss also möglichst lange dafür sorgen, dass die Temperatur direkt auf der Haut 45°C nicht überschreitet.

Hitzeschutzbekleidung besteht aus einem mehrlagigen isolierenden Innenanzug (meist Aramide, Imide oder Duromere) und einer Metallbeschichtung (meist aluminiumbedampft), die die Hitzestrahlung vom Körper fern hält. Einer früheren Form zufolge wurde Umgangssprachlich oft vom „Asbestanzug“ gesprochen.

Der HSA hat üblicherweise eine goldbedampfte Sichtscheibe.

Einsatzbereiche für den Schutzanzug der Feuerwehr wären alle Lagen mit ungewöhnlich starker Wärmestrahlung, beispielsweise Brände in Chemiefabriken, an Ölförderanlagen oder Tank-/Kesselwagen. Prinzipiell könnte der Hitzeschutz auch beim Brandangriff bzw. zur Personenrettung eingesetzt werden.

Bei der Feuerwehr wird dieser "silberne" Hitzschutz in drei Formen eingesetzt:

  • Form I: Handschuhe mit Stulpen und Kopfschutzhaube (heute nur noch selten zu finden)
  • Form II: Mantel mit integrierter Kopfschutzhaube und Handschuhen
  • Form III: ein- oder zweiteiliger Ganzkörperanzug mit integrierter Kopfschutzhaube, Handschuhen und Füßlingen.

Für die regelmäßige industrielle Anwendung existieren auch speziellere Schutzvorichtungen, etwa Schürzen, Kopfvisiere, Schilde, etc.




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