Pfusch am Bau - mit Todesfolge

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  • Pfusch am Bau landet vor dem Amtsgericht Gütersloh

Schornstein-Pfusch: "Es tut mir unendlich leid"



Pfusch am Bau - mit Todesfolge.
Das war der abgedichtete Schornstein

Ein 28jähriger Hausbesitzer wurde zu 1.800 € Geldstrafe verurteilt

Hintergrund des Urteiles ist, dass ein Hausbesitzer einen „Schwarzarbeiter“ beauftragte, die Schornsteine seines Hauses abzudichten.

Der Helfer dichtete die Schornsteine so ab, dass diese zwar dicht waren, aber die Rauchgase nicht mehr abziehen konnten.
Das von einer Gastherme erzeugte Kohlenmonoxid konnte somit nicht ordnungsgemäß durch den Schornstein abgeführt werden. Am 19. Januar 2008 verstarb infolge einer Kohlenmonoxidvergiftung
eine 25jährige schwangere Frau.

Ein Gutachter stellte fest, dass sich das Kohlenmonoxid in der Wohnung am Ohlbrocksweg auf einen Wert von über 10.000 ppm anreicherte. Der gesetzliche Höchstwert liegt bei 1.000, die Schornsteinfeger-Innung empfiehlt maximal 500 ppm.
Ein Schornsteinfeger wurde nicht benachrichtigt, was als ein Verstoß gegen die Bauordnung gewertet wurde.

Gegen den Schwarzarbeiter wird ein gesondertes Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet.
Neben dem Strafverfahren, das am 02.12.08 vom AG Gütersloh geführt wurde, ist zivilrechtlich noch die Frage des Schmerzensgeldes zu klären.
Der Witwer wurde ebenfalls schwer verletzt und hatte durch die Vergiftung ein Multiorganversagen erlitten und lag wochenlang im Krankenhaus.
Die Kosten dafür werden vorerst über die Haftpflicht des Hauseigentümers abgedeckt
Siehe dazu: "Die Glocke", Neue Westfälische, Westfalenblatt vom 02.12.2008

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