Polizei

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Ein Polizeibeamter / Kriminalpolizei bei der Brandursachenermittlung.
Foto: Rainer Schwarz.
Vorschläge zur
Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei
bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Foto: Stephan Bockting.
Dienstmarke der Kriminalpolizei NRW.
Foto: BR

Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den Straßenverkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe in allen Staaten der Welt ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die sowohl straf- bzw. bußgeldbewehrt sind als auch die Taten, die einem gesetzlichen Verbot zuwiderhandeln.

Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen – mit, je nach Staat, wenigen Ausnahmen wie beispielsweise die Zollbehörden oder die Armee – ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt. In fast allen Ländern wird die Polizei mittels ihrer Vollzugsbeamten tätig.


Abgrenzungen

Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung zwischen Militär und Polizei als bewaffneten staatlichen Exekutivorganen ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes.

Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz, heute Bundespolizei. Teilweise gehören diese Polizeieinheiten auch zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen des Kombattantenstatus erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irak-Krieg im Irak.

Ein Haupttätigkeitsfeld liegt in der Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Abzugrenzen ist die Institution Polizei ferner von privaten Sicherheitsdiensten (Wachschutz/Security), die vom Staat meistens nicht mit besonderen Rechten ausgestattet sind, daher keine ausführenden Organe des staatlichen Gewaltmonopols sind und deshalb häufig nur als ausführende Organe für privates Hausrecht fungieren. Sie nehmen stellvertretend für die Eigentümer deren Rechte wahr und besitzen zudem die Rechte, die auch jedem Bürger zustehen (Notwehr, Nothilfe, Notstand, Recht zur vorläufigen Festnahme und Sachwehr.
Für weitergehende Schritte müssen auch sie die Dienste der Polizei in Anspruch nehmen.

Die meisten Staaten sind Mitglied der [[Interpol|Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol)]], gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Die Organisation der Polizei ist sehr verschieden (siehe Artikel zu den einzelnen Polizeien).


Geschichte

Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom altgriechischen Polis (zu Deutsch: „Stadt“) ab. Er bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in den Begriffen „baupolizeilich“ und „feuerpolizeilich“ erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde ursprünglich der Begriff Polizeistaat benutzt. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines allzuständigen Staates verstanden.

Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des „Polizeistaates“ ein übermäßig repressiver Staat verstanden.

Die ursprünglich abwertende, heute aber allgemein umgangssprachliche Bezeichnung „Bulle“ hat ihren Ursprung in der Rotwelsch- (Gauner)-Sprache: dort wird ein Polizist als „Puhler“ bezeichnet.


Fotos: Rainer Schwarz


Sicherheit durch "Streife" auf dem Weihnachtsmarkt Aachen.
Foto: Rainer Schwarz.

Deutschland

In manchen Gegenden Deutschlands wird der Polizeibegriff in einem umfassenderen Sinn verwendet (z. B. Vorlage:§ PolG Baden-Württemberg) und meint dann alle im Bereich der Gefahrenabwehr tätigen Staatsorgane (vgl. Feuerpolizei oder Baupolizei). Die uniformierte Polizei heißt dann Polizeivollzugsdienst, die übrigen Behörden werden als Polizeibehörden bezeichnet. Dieses Einheitssystem ist vom Trennungssystem zu unterscheiden. Im Trennungssystem übernehmen Verwaltungsbehörden die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei im institutionellen Sinne handelt nur noch subsidiär, wenn die Verwaltungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. Die Verwaltungsbehörden sind meist bei den Städten und Gemeinden angesiedelt und werden Ordnungsbehörden, Polizeibehörden oder Sicherheitsbehörden genannt. Die Ausgestaltung wird in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt, sie reicht von reiner Schreibtischarbeit bis hin zu stadtpolizeiähnlich ausgerüsteten Vollzugsdiensten wie in Darmstadt (Kommunalpolizei Darmstadt), Düsseldorf oder Frankfurt am Main (Stadtpolizei Frankfurt).

Da das Polizei- und Ordnungsrecht Ländersache ist, ist die Ausgestaltung in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. So besteht in Nordrhein-Westfalen eine sehr strikte Trennung, in Baden-Württemberg besteht der Unterschied eigentlich nur darin, dass der Polizeivollzugsdienst für sofortige Maßnahmen und Ausführungsorgan der Polizeibehörde, die Polizeibehörden für längerfristige und Verwaltungsmaßnahmen zuständig sind. Aber auch der frühere deutsche Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Länder, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSZE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo).

Die Bundespolizei (BPOL), bis 30. Juni 2005 unter dem Namen Bundesgrenzschutz, ist eine Polizei des Bundes. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren. Ihre Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG). Weitere Polizeibehörden des Bundes sind das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag.

Die Feldjägertruppe der Bundeswehr nimmt militärpolizeiliche Aufgaben wahr, sie ist jedoch klar von den Polizeien der Länder und der des Bundes abzugrenzen. Feldjäger besitzen im Frieden keine Weisungsbefugnis gegenüber Nicht-Bundeswehrangehörigen, es sei denn, es ist zur primären Aufgabenerfüllung zwingend notwendig (z.B. Einrichten eines militärischen Sicherheitsbereichs, etwa nach dem Absturz eines Bundeswehr Hubschraubers) oder die Personen halten sich in einem militärischen (Sicherheits-) Bereich auf. Seit der Teilnahme der Bundeswehr an internationalen Auslandseinsätzen, nehmen die Feldjäger/Militärpolizei durchaus Polizeiaufgaben wahr. Auch das Erscheinungsbild hat sich dahingehend geändert, dass sie schwarze Armbinden mit einem weißen "MP" (Military Police) tragen. Des Weiteren wird in Anbetracht von Terrorbedrohung seit langem diskutiert, die Bundeswehr bei schweren Gefahrensituationen möglicherweise auch im Inland einzusetzen.

Die Ordnungsbehörden (in Bayern: Sicherheitsbehörden) können hingegen, je nach zugrunde liegendem Polizeibegriff, zur Polizei gezählt werden. Sie haben nämlich wie die Polizei die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Damit erfüllen sie den materiellen Polizeibegriff und übernehmen die Funktion einer Verwaltungspolizei. Sie sind mit ähnlich weitreichenden Befugnissen wie die Polizei ausgestattet.

Die bundesweite Vorbeugung von Straftaten wird von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit Sitz der Zentralen Geschäftsstelle in Stuttgart gesteuert.

Der Polizeivollzugsdienst ist in Deutschland auch Wehrersatzdienst. Bis in die 1970er Jahre gab es beim Bundesgrenzschutz anstelle der Wehrpflicht die Grenzschutzdienstpflicht. Die Wehrpflicht war nach Ableistung der Grenzschutzdienstpflicht erfüllt und umgekehrt.

Im Rahmen der Eilzuständigkeit vertritt die deutsche Polizei auch Interessen anderer Ämter.


Niederlande

Das Land ist in 25 Polizeiregionen (politieregios) eingeteilt, die je über ein Regionalkorps (regiokorps) verfügen. Die Leitung der regionalen Polizei obliegt einem Korpschef, der von einem Regionalvorstand unterstützt wird, dem auch Vertreter der örtlichen Stadtverwaltungen und der Justiz angehören. Daneben gibt es ein Landespolizeikorps (Korps Landelijke Politiediensten - KLPD), das für Verkehrsbelange auf überörtlichen Straßen, die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und andere übergreifende Aufgaben zuständig ist.

Die niederländische Gendarmerie, Koninklijke Marechaussee genannt, gehört organisatorisch als eigene Teilstreitkraft in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, untersteht aber bei der Ausübung ihrer polizeilichen Aufgaben auch anderen Ministerien.


Österreich

In Österreich gliedert sich die Exekutive seit dem 1. Juli 2005 in den Wachkörper Bundespolizei, die Justizwache, örtliche Sicherheitswachen sowie die Militärstreife. Der Begriff Bundespolizei selbst bezeichnet den Wachkörper Bundespolizei. Er ist dem Bundesminister für Inneres und den anderen Sicherheitsbehörden unterstellt, die Justizwache dem Bundesminister für Justiz. Gemeinden, in denen keine Bundespolizeidirektionen bestehen, können eigene Gemeindesicherheitswachen gründen, die von der Bundespolizei unabhängig sind.

Seit dem 1. Juli 2005 werden die Aufgaben von Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps sowie der Bundesgendarmerie vom Wachkörper Bundespolizei wahrgenommen. Der neue einheitliche Name lautet Bundespolizei, auf den Uniformen und Fahrzeugen steht jedoch lediglich Polizei. Daneben gibt es auch noch das Bundeskriminalamt (.BK).


Schweiz

In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die Seepolizei. Das Grenzwachtkorps, das der Oberzolldirektion und somit dem Finanzdepartement untersteht, ist inzwischen mit teilweise parallelen polizeilichen Kompetenzen ausgestattet worden. Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kanton und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im Weiteren gibt es das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei, das aber eine privatrechtliche (Aktiengesellschaft) Organisation ist.


Literatur

  • Polizei. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 48/2008.
  • Rafael Behr: Cop Culture. Der Alltag des Gewaltmonopols. Männlichkeit, Handlungsmuster und Kultur in der Polizei. VS, Verl. für Sozialwiss., Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15917-1.
  • Jonas Grutzpalk u. a.: Beiträge zu einer vergleichenden Soziologie der Polizei. Universitätsverlag, Potsdam 2009. (Kurzfassung)
  • Stefan Klemp: Nicht ermittelt. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. Klartext Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89861-381-X.
  • Stefan Krauth: Über Polizei, Geheimdienste und die Macht der Definitionsmacht des Verdachts. auf der Webseite von Phase 2.
  • Fritz Lehmann: Der Polizeikompass - eine kleine Orientierungshilfe in der föderalistischen Polizeilandschaft der Schweiz. Verlag Schweizerisches Polizei-Institut, Neuchâtel 2007, ISBN 978-2-940385-10-2.
  • George L. Mosse: Police Forces in History. Sage Publications, London, Beverly Hills 1975, ISBN 0-8039-9928-3. (Sage readers in 20th century history ; 2) (Enthält neben Darstellungen zur Polizeigeschichte in Frankreich, Irland und Palästina und den USA auch Beiträge zur Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus, in Weimar und dem deutschen Kaiserreich.)
  • Daniel Schmidt: Schützen und Dienen. Polizisten im Ruhrgebiet in Demokratie und Diktatur 1919-1939. Klartext, Essen 2008, ISBN 978-3-89861-929-5.
  • Patrick Wagner: Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Christians, Hamburg 1996, ISBN 3-7672-1271-4.



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