Dienstausweis

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jeder Polizeibeamte führt einen Dienstausweis mit
Foto: Rainer Schwarz

Dienstausweise sind Sicherheitsdokumente, die den Inhaber als Angehörigen einer Dienststelle (Kriminalpolizei) ausweisen.


Funktion

Dienstausweise berechtigen zum Zutritt zu den Liegenschaften und Gebäuden des jeweiligen Verwaltungsträgers. Es können daneben Sonderausweise für Personen, die nicht in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, wie z. B. Haus- oder Besucherausweise im Ermessen der Dienststelle gestaltet und ausgegeben werden.
Der Dienstausweis kann zum Besitz und Führen einer Schusswaffe, dem Anwenden von unmittelbaren Zwang (z. B. Polizei) oder zum Tragen einer Uniform sowie Hoheitsabzeichen- und Dienstgradabzeichen berechtigen sowie Weisungsbefugnisse legitimieren.


Aussehen und Verwendung

Die Ausweise können verschieden gestaltet sein, so gibt es ihn in Papier als auch in Form einer Chipkarte. Er enthält den Namen der ausstellenden Behörde und fast durchgängig ein Lichtbild des Inhabers sowie eine Dienstausweisnummer. Neben diesen sichtbaren Ausweisdaten können in die Karte integrierte Sicherheitsmerkmale vorhanden sein sowie weitere Chips, die unterschiedliche IT-Funktionalitäten und IT-Anwendungen ermöglichen.

Die Verwendung der Dienstausweise ist meist in verwaltungsinternen Vorschriften geregelt. Verwaltungskräfte ohne Außendienst verfügen meist nicht über ein solches zusätzliches Ausweisdokument. Die Echtheit des Ausweises kann bei der ausstellenden Behörde überprüft werden. Für dienstliche Reisen ins Ausland im öffentlichen Interesse ist anstelle eines Dienstausweises ein Dienstpass vorgesehen.


Deutschland

In der Bundesverwaltung wurde Anfang 2009 der einheitlich gestaltete elektronische Dienst- und Truppenausweis (eDTA) eingeführt, welcher folgendermaßen untergliedert ist: Dienstausweis für Verwaltungsbeamte und -angestellte von Bundesbehörden, Polizeidienstausweis für Polizeibeamte der Bundespolizei sowie des Bundeskriminalamt und den Truppenausweis für aktive Soldaten der Bundeswehr. Die Ausweise berechtigen zum Betreten der Liegenschaften des jeweiligen Geschäftsbereiches, am Beispiel des Bundesministerium für Verteidigung BMVg zum Betreten von militärischen Sicherheitsbereichen. Auf der Rückseite des eDTA kann ein Freitext eingetragen werden, der zum Führen von Schusswaffen berechtigt oder um Unterstützung des Ausweisinhabers bei der Erfüllung seiner Aufgaben und um Schutz bittet. Durch die integrierten RFID- und Kontaktchips sind verschiedene Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Zeiterfassung, Zugangskontrolle oder unterschiedlicher IT-Funktionalitäten möglich. Der elektronische Dienst- und Truppenausweis wird durch die Bundesdruckerei hergestellt.

Beamte der Kriminalpolizei führen neben ihrem Polizeidienstausweis auch eine Dienstmarke mit sich, um sich bei Amtshandlungen gegenüber dem Bürger zu legitimieren, ebenso Verwaltungsbeschäftigte im Außendienst, z. B. bei der kommunalen Verkehrsüberwachung oder der behördlichen Lebensmittelüberwachung sowie Mitarbeiter der Zollverwaltung.



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