Rettungsgasse

Aus Brand-Feuer.de
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Nach einem Fahrzeugbrand wird auf der BAB A 4 eine Rettungsgasse gebildet.
Eine solche Rettungsgasse ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Rettungskräften wie Feuerwehr und Polizei eine sehr schnelle Rettung von Personen (auch Sachwerten) zu ermöglichen.

Ob ein technischer Defekt die Brandursache war, wird später von einem Brandursachenermittler festgestellt.
Vorteilhaft wäre bei so einem Schaden eine Teilkaskoversicherung.

Fotos: D-MRIK, . Robert Letsch



Richtiges Verhalten mit „Blaulichtfahrzeugen“
Hier klappt eine Rettungsgasse vorbildlich.
Foto: Rainer Schwarz
  • § 11 StVO Besondere Verkehrslagen Lichtzeichen Polizei Verkehrsregeln


(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.


Fassung vom 30.11.2016, in Kraft getreten 14.12.2016.



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