Sachbeweis

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Metalldektor zur Suche nach einem Sachbeweis hier Metall (Munition / Werkzeug / Schließsystem, usw. bei einer evtl. Verdeckungstat)
Foto: Michael Arning
Brandspuren in den Haaren ist ein Sachbeweis
Foto: Rainer Schwarz
Das Feuerzeug, aufgefunden unter dem Brandschutt, könnte ein Sachbeweis sein. Ist der Eigentümer bekannt, besteht gegen ihn zumindest ein Anfangsverdacht einer Straftat.
Foto: BR
Dieser Schuhabdruck führt evtl. zum Brandstifter
Foto: PGT

Sachbeweise sind im Prozessrecht gegenständliche Beweismittel, die den Strafverfolgungsbehörden (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft) und dem Gericht dem Nachweis einer Straftat oder Täter (Strafrecht) dienen.

Allgemeines

Sachbeweise sind kein eigenständiges Beweismittel, sondern kombiniert mit dem Personenbeweis bei der Wahrheitsfindung durch die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte auszuwerten. Die Strafprozessordnung und Rechtsprechung kennen keine „subjektiven“ oder „objektiven“ Beweismittel im Strafverfahren.<ref>BGHSt 3, 52, 53
Die Aussagekraft eines Sachbeweises muss daher eindeutig feststehen.

Die technische Entwicklung der Kriminalistik bringt eine wachsende Bedeutung der Sachbeweise mit sich, weil die Naturwissenschaft genauere Analysemöglichkeiten geschaffen hat. Aufgabe der Kriminaltechnik ist es daher, Sachbeweise zu suchen, zu sichern, zu untersuchen und zu begutachten mit dem Ziel, durch die Nutzung wissenschaftlicher Verfahren die Beweisführung im Strafverfahren zu unterstützen.

Sachbeweise sind in der Regel durch Personenbeweise (etwa Gutachter) zu ergänzen. Widersprüche zwischen Sach- und Personalbeweis werden in aller Regel zu Gunsten des Sachbeweises ausfallen.


Arten

Zu den Sachbeweisen gehören Gegenstand|Gegenstände, Strafprozessordnung (Deutschland) StPO), Beweisstücke (§ 147 Abs. 1 StPO), Spur (Kriminalistik)|Spuren einer Straftat (§ 103 StPO; z. B. Fingerabdrücke, Fotografien, Videografien, Desoxyribonukleinsäure|DNA-Spuren), Bandabnahmen der Leitstelle und Gutachten, Spuren oder Merkmale, Urkunden und Schriftstücke.

In Deutschland gibt es mehrere Arten von Gutachten als Beweismittel:

  • Behördengutachten,
  • Zeuge und sachverständiger Zeuge und
  • Sachverständiger und gerichtlicher Sachverständiger.


Beweisaufnahme

Der Sachbeweis wird geführt, indem u. a. Tatmittel, Tatbeute, Ermittlungsergebnisse (z. B. Spurensicherungsbericht, Telekommunikationsüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Mitschnitt|Videoaufzeichnung) in die Beweisaufnahme eingebracht werden. Manche Sachbeweise werden dabei erst durch Sachverständiger#Medizinische Sachverständige|(medizinische) Gutachter oder Sachverständiger#Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Deutschland)|Sachverständige (z. B. Obduktion) erbracht. Auch die Augenschein|Inaugenscheinnahme (z. B. Ortsbesichtigung) ist ein Sachbeweis.


Verbleib der Sachbeweise

Bewegliche Sachen, die gemäß § 111c StPO Beschlagnahme|beschlagnahmt worden sind, sich noch im amtlichen Gewahrsam (Asservat) befinden und im Strafverfahren nicht mehr benötigt werden, sollen nach § 111k StPO herausgegeben werden. Dabei wird der Grundsatz durchbrochen, wonach ein beschlagnahmter Gegenstand - gleichsam als actus contrarius zur Beschlagnahme - an den letzten Gewahrsamsinhaber zu erfolgen hat.
Sachbeweise werden nach Eintritt der Rechtskraft (Deutschland)|Rechtskraft an den Eigentümer zurückgegeben, wenn sie nicht Einziehungs- oder Verfallsgegenstände sind oder anderweitig in hoheitsakt|hoheitlichem Gewahrsam verbleiben (z. B. zur Gefahrenabwehr – selten). Hierzu gehören Spuren und deren Auswertungen (DNA-Gutachten), Tatmittel, erlangtes Gut und Telefonüberwachungsprotokolle.


siehe auch



Zurück zur Kriminalpolizei


oder zur Hauptseite




Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sachbeweis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.