Schutzleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:GeerdeterWasserhahn.jpg|thumb|250px|Erdung eines [[Wasser]]hahnes auf einem Campingplatz<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
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[[Bild:125px-Schutzklasse 1 fett svg.png|right|framed|Schutzleiterzeichen <br>Autor David W.]]
Der Schutzleiter wird vorwiegend anhand der DIN-VDE-Normen beschrieben, die Norm ist allerdings nur für Deutschland maßgeblich und für die Schweiz und Österreich nicht von Belang. Das meiste im Artikel Beschriebene ist aber auch für andere Länder gültig. Daher Bezüge auf deutsche Normen entfernen (allgemeiner Teil), ein länderspezifischer Teil kann folgen, in der auf den allgemeinen Teil bezogen wird, dort können die Normen beschrieben werden (EN bzw. DIN VDE/ÖN/SN).
Ein Schutzleiter ist ein elektrischer Leiter zum Zweck der [[Sicherheit]], zum Beispiel zum Schutz gegen einen elektrischen Schlag.<br>
Das Kurzzeichen für den Schutzleiter ist PE.<br>
Aufgabe des Schutzleiters in elektrischen Systemen ist der Schutz von Lebewesen im Falle eines Fehlers.


[[Bild:125px-Schutzklasse 1 fett svg.png|right|framed|Schutzleiterzeichen.Author David W.]]
Ein Schutzleiter ist ein elektrischer Leiter, der der Sicherheit dient. Das Kurzzeichen für Schutzleiter ist PE (protective earth).


Aufgabe des Schutzleiters in elektrischen Systemen ist der Schutz von Menschen und Tieren vor gefährlicher Berührungsspannung und elektrischem Schlag im Falle eines Fehlers (z. B. Versagen der Isolation zum Gehäuse).
'''Grundlagen'''


In elektrischen Anlagen und Kabeln wird häufig ein Schutzleiter mitgeführt. Dieser wird umgangssprachlich auch Schutzleitung, Schutzerde, Erde oder Erdung genannt. Schutzleiter, die durch die Schutzmaßnahme Nullung hergestellt werden, werden auch als Nullleiter bezeichnet.
Die Schutzmaßnahme ''Schutzerdung'' von elektrotechnischen Anlagen dient dazu, im Falle eines Schlusses eines aktiven (spannungsführenden) Leiters mit einem leitfähigen, berührbaren Teil (z.&nbsp;B. dem Gehäuse) dieses auf Erdpotenzial zu halten und so einen Stromfluss durch den (menschlichen) Körper gegen Erde zu verhindern oder zumindest zu verringern. Dazu sind bei Schutzklasse-I-Geräten alle berührbaren metallenen Teile mithilfe des Schutzleiters mit der Erde verbunden. Der Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren eines aktiven Teiles) ist die Isolation zwischen berührbarem leitfähigem Teil und der gefährlichen Spannung. Versagt dieser, greift der Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren bei Versagen der Basisisolation). Der Schutzleiter ist somit Voraussetzung für die beiden Teilmaßnahmen „Schutzerdung und Hauptpotentialausgleich|Schutzpotentialausgleich“ und „Automatische Abschaltung im Fehlerfall“.<br>
Der Schutzleiter bildet einen Stromkreis für den Fehlerfall und bringt die Überstrom-Schutzeinrichtung zum Ansprechen.


Der Schutzleiter wird so angebracht, dass eine elektrische Verbindung zwischen den äußeren metallischen Gehäusen von elektrischen Betriebsmitteln (z. B. Leuchten, Kühlschränken, Motoren) und dem Erdreich hergestellt ist. Ein örtlicher Schutzleiter mit Erdverbindung allein stellt jedoch oft keinen ausreichenden Schutz dar. Dies ist erst bei richtiger Dimensionierung und korrekter Ausführung der gesamten Schaltung bis hin zur Spannungsquelle und dortiger Erdung ihres Sternpunkts gegeben. Insbesondere muss der Schleifenwiderstand (Widerstand entlang des Weges des Fehlerstromes) so gering sein, dass die Abschaltung gewährleistet ist und auf diese Weise jede mögliche Gefährdung vermieden wird (nach VDE 0100 nicht größer als 0,3 Ohm).
Für Endstromkreise mit einem Nennstrom bis 32&nbsp;A sind für das gängige 230/400&nbsp;V-TN-System|TN-Wechselstromnetz ''maximale Abschaltzeiten von 0,2&nbsp;Sekunden festgelegt''.


Wenn in einem Fehlerfall die elektrische Versorgungsspannung an die außenliegenden Teile eines elektrischen Betriebsmittels gerät, soll durch den über dem Schutzleiter geführten Strom dafür gesorgt sein, dass das elektrische Betriebsmittel, an dem der Fehlerfall vorliegt, innerhalb kurzer Zeit von der elektrischen Versorgungsspannung abgetrennt wird. Dabei müssen je nach Gefahrenlage Abschaltzeiten zwischen 0,1 und 5 Sekunden unterschritten werden. Die Abschaltung erfolgt je nach Netzform durch einen Fehlerstromschutzschalter oder bei entsprechenden Widerständen der Leitungen und der Erdung durch die Überstromschutzeinrichtungen.
Maßgeblich für die Schutzeinrichtung ist, dass die Stromkreisimpedanzen folgende Voraussetzungen erfüllen: <math>Z_{S} \leq \frac{U_{0}}{I_{a}}</math>. Dabei ist


* <math>Z_{S}</math> die Summe aller Impedanzen in der Fehlerschleife (Stromquelle, Außenleiter, Schutzleiterkreis),
* <math>I_{a}</math> der erforderliche Strom für die automatische Abschaltung,
* <math>U_{0}</math> die Nennspannung für den Stromkreis, Außenleiter gegen Erde.
Die Abschaltung erfolgt durch Überstrom-Schutzeinrichtungen (Sicherungsautomaten, Schmelzsicherung|Sicherungen, [[Leitungsschutzschalter]]) und kann durch [[Fehlerstrom-Schutzschalter]] (RCDs) ergänzt werden.


'''Kennzeichnung'''


Ein Schutzleiter muss mit der Farbkombination grün/gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf nur für Leiter mit Schutzleiterfunktion verwendet werden. Zur Vermeidung von Verwechslungen dürfen in Netzspannungs-Installationen (Schaltschränke, Kabel) keine grünen oder gelben Adern verwendet werden.
'''Normung in Deutschland'''


Zu Anfang der Verwendung von Schutzleitern war in Deutschland eine rote Isolierung für diese Leiter üblich. Diese war jedoch nicht Schutzleitern allein vorbehalten, was die Gefahr von Verwechslungen mit sich brachte. Aus diesem Grund dürfen auch heute keine Netzspannungsleitungen rot gekennzeichnet sein.
Die aktuelle DIN Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik|VDE &nbsp;0100-410 „Errichten von Niederspannungsanlagen&nbsp;– Schutzmaßnahmen; ''Stromunfall|Schutz gegen elektrischen Schlag''“ schreibt eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag vor. Grundsätzlich verlangt die DIN VDE, dass eine Schutzmaßnahme aus einer geeigneten Kombination von zwei voneinander unabhängigen Schutzvorkehrungen besteht. Es handelt sich dabei in der Regel um eine Basisschutzvorkehrung und eine Fehlerschutzvorkehrung.


In Kabeln mit Außenleitern von einem Querschnitt unter 25 mm² muss der Schutzleiter mit dem gleichen Querschnitt mitgeführt werden. Wenn die Außenleiter einen größeren Querschnitt haben, darf der Schutzleiter minimal die Hälfte dieses Querschnitts aufweisen, wenn der maximale Schleifenwiderstand unterschritten wird.
Die Voraussetzungen für die „automatischen Abschaltungen im Fehlerfall“ setzten sich zusammen aus Vorkehrungen, die vom Verteilnetzbetreiber|Verteilungsnetzbetreiber verpflichtend zu erfüllen sind und aus Errichtungsbestimmungen für die Kundenanlage, die in der DIN VDE&nbsp;0100-540 „Errichten von Niederspannungsanlagen&nbsp;– Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel&nbsp;– ''Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter''“ festgelegt sind.


An Steckverbindungen wird der Schutzleiter an besondere Schutzkontakte angeschlossen, die so angeordnet sind, dass sie vor den anderen Kontakten verbunden und nach den anderen Kontakten getrennt werden.
Neben der Festlegung von Begriffen, der technischen Ausführung von Erdungsanlagen und den Kriterien für Erder, Erdungsleiter und Schutzpotentialausgleichsleitern legt diese Norm wesentliche Ausführungsmerkmale für den Schutzleiter wie Mindestquerschnitte, Arten von Schutzleitern, Anordnung von Schutzleitern und Maßnahmen zum Erhalten der elektrischen Eigenschaften von Schutzleitern fest.


Anschlussleitungen müssen derart ausgeführt werden, dass der Schutzleiter bei Herausreißen des Kabels zuletzt abreißt.


Bei Geräten, die durch Schutzisolierung geschützt sind, ist ein Schutzleiter weder erforderlich noch zulässig.
'''historische Entwicklung'''


Dem Schutzleiter in der Form und Anwendung, wie wir ihn heute kennen, geht eine lange Entwicklung hinsichtlich der Methoden für [[Erdung]] und [[Nullung]] sowie schließlich der Einführung des „''besonderen Leiters als Schutzleiter“'' und ein langer Entscheidungsprozess hinsichtlich Farbgebung voraus.


'''Weitere Schutzmaßnahmen'''  
Die Schutzmaßnahme ''„Nullung“'' geht auf einen Vorschlag von AEG im November 1913 zurück, und im Jahr 1924 wird die Nullung in den damaligen Vorläufern der VDE 0100 genannt. Gleichzeitig wurde der Begriff „PEN-Leiter|Nullleiter“ (damalige Schreibweise: Nulleiter) eingeführt, allerdings ohne ihn näher zu beschreiben. 1930 wurde der Nullleiter definiert und der Begriff ''„besondere Nullungsleitung“'' (der Vorläufer des heutigen Schutzleiters) angewandt. Für den Anschluss ortsveränderlicher Betriebsmittel wird mit VDE&nbsp;0488/1930 ''„eine besondere Steckvorrichtung mit Schutzkontakt“'' verlangt. Als VDE&nbsp;0140:1932 galt diese Forderung bis 1958.


Da ein Schutzleiter nicht in allen Fällen vor einem elektrischen Schlag schützen kann, werden weitere Schutzmaßnahmen angewendet:
In der VDE&nbsp;0100:1936, §2&nbsp;h) ist der Nullleiter beschrieben als Leiter, der mit dem Nullpunkt verbunden ist. Gemäß VDE&nbsp;0100:1936, §2&nbsp;g) wird als Nullen die Herstellung einer leitenden Verbindung zum geerdeten Nullleiter definiert. Der damalige Nullleiter entspricht also dem PEN-Leiter im heute als TN-System#TN-C-System|TN-C-System bezeichneten Netz. Mit der VDE&nbsp;0100/11.58, §10&nbsp;b.9 (mit Bildern) wird erstmals in der VDE der ''„besondere Schutzleiter“ für den „fest verlegten Teil der Anlage“'' als mögliche Installation behandelt.


Fehlerstromschutzschalter schützen unabhängig vom Schutzleiter, wenn Ströme gegen Erde abfließen.  
Ein ganz anderer Themenkreis ist die Farbgebung der Leitungen, die bis 1965 national sehr individuell war und nach diversen Quellen eine rote Farbkennzeichnung für den Schutzleiter in den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz (und anderen Ländern) vorsah.<ref>Kölner Rundschau vom 26.&nbsp;März 1977, Wiedergabe einer Auskunft des DKE-Telefonservice.</ref> Dabei ist zu beachten, dass die rote Farbkennzeichnung nicht ausschließlich dem Schutzleiter alleine vorbehalten war. Ein rot gekennzeichneter Leiter konnte auch ein geschalteter[Außenleiter oder L2 im Dreiphasenwechselstrom|Dreileiter-Wechselstromnetz, nicht aber der PEN sein.
ein örtlicher Potentialausgleich stellt eine zusätzliche Verbindung berührbarer metallischer Teile mit dem Schutzleiter und der Erde her und verringert verbleibende Potentialunterschiede.
Beide zusätzliche Maßnahmen sind bei Neuinstallationen in Feuchträumen vorgeschrieben.


Was den Schutzleiter betrifft, gab es nur im Jahr 1965 eine wesentliche Umstellung in der Norm. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keinen grün/gelb-isolierten Draht. Die erstmaligen Festlegungen dafür finden sich in der VDE&nbsp;0100/12.65, §10N,&nbsp;b&nbsp;9.1 für den Schutzleiter und in der VDE&nbsp;0100/12.65, §10N,&nbsp;b&nbsp;8.1 für den Nullleiter (heute PEN-Leiter).


'''Prüfung'''  
Ab 1958 gab es erste Gespräche der EG-Länder zum Thema Harmonisierung der ''„Elektrotechnischen Bestimmungen“''. In der Folge begann man mit der 1959 gegründeten CENELCOM (der Vorgängerinstanz der CENELEC, dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung) die Harmonisierung der Aderfarben zwischen den Mitgliedsländern. Teilerfolge waren die Einführung des grün-gelben Schutzleiters und die Harmonisierung der Aderfarben für flexible Leitungen.


Zur Funktionsprüfung wird der Widerstand zwischen Netzanschluss PE und metallischem Gehäuse nach den Normen EN 60335 und EN 60204 gemessen. Dazu dient ein Schutzleiterprüfgerät.
Der Vorschlag einer grün-gelben Kennzeichnung für den Schutzleiter geht zurück auf Obering. Karl Kling (AEG-Zentralmontage in Berlin und Frankfurt am Main), Vorsitzender des Komitees für Sicherheitsvorschriften 1962–1978, wie einem Brief vom 8.&nbsp;September 1956 von Dr.&nbsp;Hans Walther (damals AEG-Fabrikenleitung) zu entnehmen ist. Die Unterlagen zur Entstehung des Schutzleiters in grün-gelber Kennzeichnung sind im VDE-Archiv in der Mappe&nbsp;1022 gesammelt. Ein weiterer Beleg zu den Anfängen der grün-gelben Kennzeichnung des Schutzleiters ist dem Beitrag ''„die neue grün-gelbe Schutzleiterkennzeichnung“'' von Theodor Wasserburger in ETZ-B –&nbsp;Elektrotechnische Zeitung, Ausgabe&nbsp;B, Band&nbsp;13 (1961) H.&nbsp;6 zu entnehmen (VDE-Archiv).
Bei Geräten und deren Anschlussleitungen muss der Widerstand bei Leitungslängen bis 5 m Länge < 0,3 Ohm betragen sowie + 0,1  Ohm je weitere 7,5 m Länge. Maximal darf er 1 Ohm betragen[1].


In Installationen wird der Schleifenwiderstand (korrekt: die Schleifenimpedanz) gemessen.
Die grün-gelbe Kennzeichnung dient dazu, den Schutzleiter auch bei schlechten Lichtverhältnissen eindeutig erkennbar zu machen.


Seit dem 1.&nbsp;Dezember 1965 darf ein grün-gelber Draht nur als Schutzleiter (bzw. auch als PEN) und für nichts anderes sonst verwendet werden.


Literatur / Einzelnachweise 
In der aktuellen DIN VDE&nbsp;0100-200:2006-06 ist der Schutzleiter (Bezeichnung:&nbsp;PE) unter Punkt&nbsp;826-13-22 wie folgt definiert: „Leiter zum Zweck der Sicherheit, zum Beispiel zum Schutz gegen elektrischen Schlag [IEV&nbsp;1&nbsp;95-02-09]“.


Hösl, Ayx, Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation. 18. Auflage. Hüthig, 2003, ISBN 3778529099.:
Vogt, Schmolke: Elektro-Installation in Wohngebäuden. 6. Auflage. Vde-Verlag, 2005, ISBN 3800728206.:
↑ http://www.eltha.de/html/pruefvorschriften.html


'''Ausführung und Kennzeichnung'''
Die wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich Ausführung und Kennzeichnung des Schutzleiters sind den entsprechenden Normen zu entnehmen, in Deutschland ist das die DIN VDE&nbsp;0100-540. Dort, wie auch in der Schweiz muss ein Schutzleiter über die gesamte Länge mit der Farbkombination grün/gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf '''nur''' für Leiter mit Schutzleiterfunktion (also auch für PEN-Leiter) '''und für keinen anderen Zweck''' verwendet werden. Eventuell ungenutzte grün/gelb isolierte Leiter in mehradrigen Leitungen oder Kabeln dürfen nicht zweckentfremdet werden und bleiben gegebenenfalls ohne Verwendung. Gemäß EN&nbsp;60204-1 sind zwar Einzelleiter in den Farben GRÜN oder GELB nicht grundsätzlich verboten, es ist aber folgende Festlegung aus Punkt&nbsp;13.2.4 zu befolgen:
{{Zitat|Aus Sicherheitsgründen sollten die Farben GRÜN oder GELB nicht benutzt werden, wo eine Möglichkeit der Verwechslung mit der Zweifarbenkombination GRÜN-GELB besteht.}}
Für abweichende Drahtfarben des Schutzleiters in Deutschland vor 1965: Siehe Abschnitt ''#Historische Entwicklung|Historische Entwicklung'' weiter oben.
Für Schutzleiter sind Mindestquerschnitte einzuhalten die der Bedingung für die automatische Abschaltung im Fehlerfalle (IEC&nbsp;60949) unter Berücksichtigung aller wirksamen Stromkreisimpedanzen gerecht wird.
Außerdem gilt für [[Kabel]] und Leitungen mit Außenleitern und einem Querschnittsfläche|Querschnitt bis einschließlich 16&nbsp;mm², dass der Schutzleiter gleich dem Querschnitt der Außenleiter sein muss. Für Außenleiter bis 35&nbsp;mm² darf der Schutzleiter einen Querschnitt von 16&nbsp;mm² haben und für Außenleiter mit einem Querschnitt >&nbsp;35&nbsp;mm² muss der Schutzleiter mindestens die Hälfte dieses Querschnitts aufweisen. Diese Regelung gilt nur für Schutzleiter (PE) und ist nicht auf PEN-Leiter anwendbar.
An Steckverbindern wird der Schutzleiter an besondere Schutzkontakte angeschlossen, die so angeordnet sind, dass sie vor den anderen Kontakten verbunden und nach den anderen Kontakten getrennt werden.
Schutzleiteranschlüsse an Geräten und Steckern sind so auszuführen, dass im Falle einer zu hohen Zugbelastung an der Anschlussleitungen der Schutzleiter erst dann reißt, nachdem alle aktiven (Strom führenden) Leiter getrennt sind. Dies erfordert eine ausreichende Überlänge für den Schutzleiter, die entweder bei der Fertigung der Anschlüsse zu berücksichtigen ist oder durch die örtliche Lage der Schutzleiterklemme zu den anderen Klemmen bei gleich abgelängten Drahtenden erfüllt wird. In solchen Fällen darf unter keinen Umständen die Überlänge des Schutzleiters gekürzt werden.
Geräte, die durch Schutzisolierung geschützt sind, erfordern keinen Schutzleiter. Anschlussleitungen, die einen Schutzleiter beinhalten, sind aber zulässig.
'''weitere Schutzmaßnahmen'''
Der Schutzleiter ist Teil der Schutzmaßnahme ''Fehlerschutz&nbsp;– Schutz bei direktem Berühren'', der die Maßnahmen ''Schutzerdung (Erdung über den Schutzleiter)'', ''Schutzerdung über die Haupterdungsschiene'' (auch als örtlicher Potentialausgleich bekannt) und die Maßnahme ''Automatische Abschaltung im Fehlerfall'' einschließt. Gemäß allgemeiner Regeln der Technik muss in einer elektrischen Anlage '''eine''' und dürfen mehrere Schutzmaßnahmen (unter Berücksichtigung aller Einflüsse) angewendet werden (DIN VDE&nbsp;0100-410 Abschnitt&nbsp;410.3.3).
Zusätzlich zum ''Fehlerschutz mit automatischer Abschaltung im Fehlerfall'' (oder an Stelle) sind folgende Schutzmaßnahmen allgemein erlaubt:
* ''Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung''; eine Schutzisolierung (Schutzklasse&nbsp;II) verhindert den direkten Kontakt zum Metallgehäuse, entweder durch ein Kunststoffgehäuse oder durch eine zusätzliche Isolierung im Innern.
* ''Schutz durch Schutztrennung'' für die Versorgung von elektrischen Anlagenteilen, dabei schalten [[Fehlerstrom-Schutzschalter]] die Stromversorgung ab, wenn geringe Fehlerströme gegen Erde fließen.
* ''Schutz durch Kleinspannung'' mittels SELV oder PELV.
'''Prüfung'''
Bei der Prüfen (VDE)|Prüfung ist grundsätzlich zwischen der Prüfung einer elektrischen Anlage gemäß DIN VDE&nbsp;0100-600 (z.&nbsp;B. für übliche Hausinstallationen) und der Prüfung elektrischer Geräte für den Hausgebrauch gemäß EN&nbsp;60335-1 (VDE&nbsp;0700-1:2012-10) zu unterscheiden.
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen werden die Schutzleiter einschließlich der Potentialausgleichsleiter auf ihre Durchgängigkeit geprüft. Für die Grenzwerte der Leiterwiderstände gelten Richtwerte (<&nbsp;1&nbsp;Ω für Schutzleiter und <&nbsp;0,1&nbsp;Ω für Potentialausgleichsleiter), zu protokollieren ist die Schleifenimpedanz und zu erfüllen sind die Abschaltbedingungen.
Zur Funktionsprüfung der Schutzleiterverbindung elektrischer Geräte für den Hausgebrauch wird gemäß EN&nbsp;60335-1 Anhang&nbsp;A, Abschnitt&nbsp;A1 ein Prüfstrom von mindestens 10&nbsp;A aus einer Spannungsquelle mit einer Leerlaufspannung von bis zu 12&nbsp;Volt an jedes berührbare Metallteil gegen den Schutzleiterkontakt gelegt und der Erdungswiderstand aus dem gemessenen Spannungsfall und dem Prüfstrom berechnet. Dieser darf maximal <&nbsp;0,2&nbsp;Ω für Geräte mit einer Netzanschlussleitung betragen (weitere Details siehe angeführte Norm).
Geringfügig abweichend dazu ist die Funktionsprüfung der Schutzleiterverbindung an Maschinen gemäß [[EN 60204-1|EN&nbsp;60204]]. Hier sind keine konkreten Werte festgelegt. Der Schutzleiterwiderstand muss hier dem Wert entsprechen, der entsprechend Leiterquerschnitt und Leiterlänge zu erwarten ist.
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<br />{{Wikipedia}}
<br />{{Wikipedia}}
[[Kategorie:Brandursache]]
[[Kategorie:Brandschutz in Betrieben]]
[[Kategorie:Kriminalpolizei]]
[[Kategorie:Technik]]
[[Kategorie:Technik]]

Aktuelle Version vom 9. August 2023, 16:13 Uhr

Erdung eines Wasserhahnes auf einem Campingplatz
Foto: Rainer Schwarz
Farbkennzeichnung von Schutzleitern
Autor: Pumbaa80
Schaltplansymbolik für Schutzleiter nach DIN 40 719
Schaltplansymbolik für Schutzleiter nach DIN 40 900
Schutzleiterzeichen
Autor David W.

Der Schutzleiter wird vorwiegend anhand der DIN-VDE-Normen beschrieben, die Norm ist allerdings nur für Deutschland maßgeblich und für die Schweiz und Österreich nicht von Belang. Das meiste im Artikel Beschriebene ist aber auch für andere Länder gültig. Daher Bezüge auf deutsche Normen entfernen (allgemeiner Teil), ein länderspezifischer Teil kann folgen, in der auf den allgemeinen Teil bezogen wird, dort können die Normen beschrieben werden (EN bzw. DIN VDE/ÖN/SN). Ein Schutzleiter ist ein elektrischer Leiter zum Zweck der Sicherheit, zum Beispiel zum Schutz gegen einen elektrischen Schlag.
Das Kurzzeichen für den Schutzleiter ist PE.
Aufgabe des Schutzleiters in elektrischen Systemen ist der Schutz von Lebewesen im Falle eines Fehlers.


Grundlagen

Die Schutzmaßnahme Schutzerdung von elektrotechnischen Anlagen dient dazu, im Falle eines Schlusses eines aktiven (spannungsführenden) Leiters mit einem leitfähigen, berührbaren Teil (z. B. dem Gehäuse) dieses auf Erdpotenzial zu halten und so einen Stromfluss durch den (menschlichen) Körper gegen Erde zu verhindern oder zumindest zu verringern. Dazu sind bei Schutzklasse-I-Geräten alle berührbaren metallenen Teile mithilfe des Schutzleiters mit der Erde verbunden. Der Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren eines aktiven Teiles) ist die Isolation zwischen berührbarem leitfähigem Teil und der gefährlichen Spannung. Versagt dieser, greift der Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren bei Versagen der Basisisolation). Der Schutzleiter ist somit Voraussetzung für die beiden Teilmaßnahmen „Schutzerdung und Hauptpotentialausgleich|Schutzpotentialausgleich“ und „Automatische Abschaltung im Fehlerfall“.
Der Schutzleiter bildet einen Stromkreis für den Fehlerfall und bringt die Überstrom-Schutzeinrichtung zum Ansprechen.

Für Endstromkreise mit einem Nennstrom bis 32 A sind für das gängige 230/400 V-TN-System|TN-Wechselstromnetz maximale Abschaltzeiten von 0,2 Sekunden festgelegt.

Maßgeblich für die Schutzeinrichtung ist, dass die Stromkreisimpedanzen folgende Voraussetzungen erfüllen: . Dabei ist

  • die Summe aller Impedanzen in der Fehlerschleife (Stromquelle, Außenleiter, Schutzleiterkreis),
  • der erforderliche Strom für die automatische Abschaltung,
  • die Nennspannung für den Stromkreis, Außenleiter gegen Erde.

Die Abschaltung erfolgt durch Überstrom-Schutzeinrichtungen (Sicherungsautomaten, Schmelzsicherung|Sicherungen, Leitungsschutzschalter) und kann durch Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs) ergänzt werden.


Normung in Deutschland

Die aktuelle DIN Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik|VDE  0100-410 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutzmaßnahmen; Stromunfall|Schutz gegen elektrischen Schlag“ schreibt eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag vor. Grundsätzlich verlangt die DIN VDE, dass eine Schutzmaßnahme aus einer geeigneten Kombination von zwei voneinander unabhängigen Schutzvorkehrungen besteht. Es handelt sich dabei in der Regel um eine Basisschutzvorkehrung und eine Fehlerschutzvorkehrung.

Die Voraussetzungen für die „automatischen Abschaltungen im Fehlerfall“ setzten sich zusammen aus Vorkehrungen, die vom Verteilnetzbetreiber|Verteilungsnetzbetreiber verpflichtend zu erfüllen sind und aus Errichtungsbestimmungen für die Kundenanlage, die in der DIN VDE 0100-540 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter“ festgelegt sind.

Neben der Festlegung von Begriffen, der technischen Ausführung von Erdungsanlagen und den Kriterien für Erder, Erdungsleiter und Schutzpotentialausgleichsleitern legt diese Norm wesentliche Ausführungsmerkmale für den Schutzleiter wie Mindestquerschnitte, Arten von Schutzleitern, Anordnung von Schutzleitern und Maßnahmen zum Erhalten der elektrischen Eigenschaften von Schutzleitern fest.


historische Entwicklung

Dem Schutzleiter in der Form und Anwendung, wie wir ihn heute kennen, geht eine lange Entwicklung hinsichtlich der Methoden für Erdung und Nullung sowie schließlich der Einführung des „besonderen Leiters als Schutzleiter“ und ein langer Entscheidungsprozess hinsichtlich Farbgebung voraus.

Die Schutzmaßnahme „Nullung“ geht auf einen Vorschlag von AEG im November 1913 zurück, und im Jahr 1924 wird die Nullung in den damaligen Vorläufern der VDE 0100 genannt. Gleichzeitig wurde der Begriff „PEN-Leiter|Nullleiter“ (damalige Schreibweise: Nulleiter) eingeführt, allerdings ohne ihn näher zu beschreiben. 1930 wurde der Nullleiter definiert und der Begriff „besondere Nullungsleitung“ (der Vorläufer des heutigen Schutzleiters) angewandt. Für den Anschluss ortsveränderlicher Betriebsmittel wird mit VDE 0488/1930 „eine besondere Steckvorrichtung mit Schutzkontakt“ verlangt. Als VDE 0140:1932 galt diese Forderung bis 1958.

In der VDE 0100:1936, §2 h) ist der Nullleiter beschrieben als Leiter, der mit dem Nullpunkt verbunden ist. Gemäß VDE 0100:1936, §2 g) wird als Nullen die Herstellung einer leitenden Verbindung zum geerdeten Nullleiter definiert. Der damalige Nullleiter entspricht also dem PEN-Leiter im heute als TN-System#TN-C-System|TN-C-System bezeichneten Netz. Mit der VDE 0100/11.58, §10 b.9 (mit Bildern) wird erstmals in der VDE der „besondere Schutzleiter“ für den „fest verlegten Teil der Anlage“ als mögliche Installation behandelt.

Ein ganz anderer Themenkreis ist die Farbgebung der Leitungen, die bis 1965 national sehr individuell war und nach diversen Quellen eine rote Farbkennzeichnung für den Schutzleiter in den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz (und anderen Ländern) vorsah.<ref>Kölner Rundschau vom 26. März 1977, Wiedergabe einer Auskunft des DKE-Telefonservice.</ref> Dabei ist zu beachten, dass die rote Farbkennzeichnung nicht ausschließlich dem Schutzleiter alleine vorbehalten war. Ein rot gekennzeichneter Leiter konnte auch ein geschalteter[Außenleiter oder L2 im Dreiphasenwechselstrom|Dreileiter-Wechselstromnetz, nicht aber der PEN sein.

Was den Schutzleiter betrifft, gab es nur im Jahr 1965 eine wesentliche Umstellung in der Norm. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keinen grün/gelb-isolierten Draht. Die erstmaligen Festlegungen dafür finden sich in der VDE 0100/12.65, §10N, b 9.1 für den Schutzleiter und in der VDE 0100/12.65, §10N, b 8.1 für den Nullleiter (heute PEN-Leiter).

Ab 1958 gab es erste Gespräche der EG-Länder zum Thema Harmonisierung der „Elektrotechnischen Bestimmungen“. In der Folge begann man mit der 1959 gegründeten CENELCOM (der Vorgängerinstanz der CENELEC, dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung) die Harmonisierung der Aderfarben zwischen den Mitgliedsländern. Teilerfolge waren die Einführung des grün-gelben Schutzleiters und die Harmonisierung der Aderfarben für flexible Leitungen.

Der Vorschlag einer grün-gelben Kennzeichnung für den Schutzleiter geht zurück auf Obering. Karl Kling (AEG-Zentralmontage in Berlin und Frankfurt am Main), Vorsitzender des Komitees für Sicherheitsvorschriften 1962–1978, wie einem Brief vom 8. September 1956 von Dr. Hans Walther (damals AEG-Fabrikenleitung) zu entnehmen ist. Die Unterlagen zur Entstehung des Schutzleiters in grün-gelber Kennzeichnung sind im VDE-Archiv in der Mappe 1022 gesammelt. Ein weiterer Beleg zu den Anfängen der grün-gelben Kennzeichnung des Schutzleiters ist dem Beitrag „die neue grün-gelbe Schutzleiterkennzeichnung“ von Theodor Wasserburger in ETZ-B – Elektrotechnische Zeitung, Ausgabe B, Band 13 (1961) H. 6 zu entnehmen (VDE-Archiv).

Die grün-gelbe Kennzeichnung dient dazu, den Schutzleiter auch bei schlechten Lichtverhältnissen eindeutig erkennbar zu machen.

Seit dem 1. Dezember 1965 darf ein grün-gelber Draht nur als Schutzleiter (bzw. auch als PEN) und für nichts anderes sonst verwendet werden.

In der aktuellen DIN VDE 0100-200:2006-06 ist der Schutzleiter (Bezeichnung: PE) unter Punkt 826-13-22 wie folgt definiert: „Leiter zum Zweck der Sicherheit, zum Beispiel zum Schutz gegen elektrischen Schlag [IEV 1 95-02-09]“.


Ausführung und Kennzeichnung

Die wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich Ausführung und Kennzeichnung des Schutzleiters sind den entsprechenden Normen zu entnehmen, in Deutschland ist das die DIN VDE 0100-540. Dort, wie auch in der Schweiz muss ein Schutzleiter über die gesamte Länge mit der Farbkombination grün/gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf nur für Leiter mit Schutzleiterfunktion (also auch für PEN-Leiter) und für keinen anderen Zweck verwendet werden. Eventuell ungenutzte grün/gelb isolierte Leiter in mehradrigen Leitungen oder Kabeln dürfen nicht zweckentfremdet werden und bleiben gegebenenfalls ohne Verwendung. Gemäß EN 60204-1 sind zwar Einzelleiter in den Farben GRÜN oder GELB nicht grundsätzlich verboten, es ist aber folgende Festlegung aus Punkt 13.2.4 zu befolgen: Vorlage:Zitat

Für abweichende Drahtfarben des Schutzleiters in Deutschland vor 1965: Siehe Abschnitt #Historische Entwicklung|Historische Entwicklung weiter oben.

Für Schutzleiter sind Mindestquerschnitte einzuhalten die der Bedingung für die automatische Abschaltung im Fehlerfalle (IEC 60949) unter Berücksichtigung aller wirksamen Stromkreisimpedanzen gerecht wird.

Außerdem gilt für Kabel und Leitungen mit Außenleitern und einem Querschnittsfläche|Querschnitt bis einschließlich 16 mm², dass der Schutzleiter gleich dem Querschnitt der Außenleiter sein muss. Für Außenleiter bis 35 mm² darf der Schutzleiter einen Querschnitt von 16 mm² haben und für Außenleiter mit einem Querschnitt > 35 mm² muss der Schutzleiter mindestens die Hälfte dieses Querschnitts aufweisen. Diese Regelung gilt nur für Schutzleiter (PE) und ist nicht auf PEN-Leiter anwendbar.

An Steckverbindern wird der Schutzleiter an besondere Schutzkontakte angeschlossen, die so angeordnet sind, dass sie vor den anderen Kontakten verbunden und nach den anderen Kontakten getrennt werden.

Schutzleiteranschlüsse an Geräten und Steckern sind so auszuführen, dass im Falle einer zu hohen Zugbelastung an der Anschlussleitungen der Schutzleiter erst dann reißt, nachdem alle aktiven (Strom führenden) Leiter getrennt sind. Dies erfordert eine ausreichende Überlänge für den Schutzleiter, die entweder bei der Fertigung der Anschlüsse zu berücksichtigen ist oder durch die örtliche Lage der Schutzleiterklemme zu den anderen Klemmen bei gleich abgelängten Drahtenden erfüllt wird. In solchen Fällen darf unter keinen Umständen die Überlänge des Schutzleiters gekürzt werden.

Geräte, die durch Schutzisolierung geschützt sind, erfordern keinen Schutzleiter. Anschlussleitungen, die einen Schutzleiter beinhalten, sind aber zulässig.


weitere Schutzmaßnahmen

Der Schutzleiter ist Teil der Schutzmaßnahme Fehlerschutz – Schutz bei direktem Berühren, der die Maßnahmen Schutzerdung (Erdung über den Schutzleiter), Schutzerdung über die Haupterdungsschiene (auch als örtlicher Potentialausgleich bekannt) und die Maßnahme Automatische Abschaltung im Fehlerfall einschließt. Gemäß allgemeiner Regeln der Technik muss in einer elektrischen Anlage eine und dürfen mehrere Schutzmaßnahmen (unter Berücksichtigung aller Einflüsse) angewendet werden (DIN VDE 0100-410 Abschnitt 410.3.3).

Zusätzlich zum Fehlerschutz mit automatischer Abschaltung im Fehlerfall (oder an Stelle) sind folgende Schutzmaßnahmen allgemein erlaubt:

  • Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung; eine Schutzisolierung (Schutzklasse II) verhindert den direkten Kontakt zum Metallgehäuse, entweder durch ein Kunststoffgehäuse oder durch eine zusätzliche Isolierung im Innern.
  • Schutz durch Schutztrennung für die Versorgung von elektrischen Anlagenteilen, dabei schalten Fehlerstrom-Schutzschalter die Stromversorgung ab, wenn geringe Fehlerströme gegen Erde fließen.
  • Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV.


Prüfung

Bei der Prüfen (VDE)|Prüfung ist grundsätzlich zwischen der Prüfung einer elektrischen Anlage gemäß DIN VDE 0100-600 (z. B. für übliche Hausinstallationen) und der Prüfung elektrischer Geräte für den Hausgebrauch gemäß EN 60335-1 (VDE 0700-1:2012-10) zu unterscheiden.

Bei der Prüfung elektrischer Anlagen werden die Schutzleiter einschließlich der Potentialausgleichsleiter auf ihre Durchgängigkeit geprüft. Für die Grenzwerte der Leiterwiderstände gelten Richtwerte (< 1 Ω für Schutzleiter und < 0,1 Ω für Potentialausgleichsleiter), zu protokollieren ist die Schleifenimpedanz und zu erfüllen sind die Abschaltbedingungen.

Zur Funktionsprüfung der Schutzleiterverbindung elektrischer Geräte für den Hausgebrauch wird gemäß EN 60335-1 Anhang A, Abschnitt A1 ein Prüfstrom von mindestens 10 A aus einer Spannungsquelle mit einer Leerlaufspannung von bis zu 12 Volt an jedes berührbare Metallteil gegen den Schutzleiterkontakt gelegt und der Erdungswiderstand aus dem gemessenen Spannungsfall und dem Prüfstrom berechnet. Dieser darf maximal < 0,2 Ω für Geräte mit einer Netzanschlussleitung betragen (weitere Details siehe angeführte Norm).

Geringfügig abweichend dazu ist die Funktionsprüfung der Schutzleiterverbindung an Maschinen gemäß EN 60204. Hier sind keine konkreten Werte festgelegt. Der Schutzleiterwiderstand muss hier dem Wert entsprechen, der entsprechend Leiterquerschnitt und Leiterlänge zu erwarten ist.




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