Schwer entflammbare Pappe: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. November 2009, 23:23 Uhr

Brandschutzklasse B1


Produktbeschreibung:

  • Schwer entflammbare Pappe Zusammensetzung / Eigenschaften

Die schwer entflammbare Pappe ist eine Zellulosefaser aus Altpapier. Diese wird von einem Kristallgitter durchdrungen und umhüllt. Da Borsalze gelöst werden, entsteht ab einer bestimmten Temperatur das Kristallgitter. Das Kristallgitter wächst solange Restfeuchte in der Pappe vorhanden ist.Schwer entflammbare Pappe aus Altpapierzellulosefaser.

  • Lässt sich lackieren, kaschieren, kleben, schneiden, prägen und stanzen
  • Mehrfachverleimung mit Silicatkleber möglich


Vorteile:

  • erfüllt Brandschutzklasse B1
  • vielseitig verarbeit- und anwendbar


Anwendungen:

  • Anwendung Feuerfeste Archivierungsbehälter, Messe- und Ladenbau, Theaterausrüstung, Automobil- und Zulieferindustrie, Maschinenbau, Möbelindustrie, Fertighaus-Industrie, Dachausbau, Pyrotechnik, Display und Dekorationsmaterial, Eloxierbetriebe, Wabentechnik für Türen und Leichtbauwände.Für Einsatzbereiche, die Brandschutzklasse B1 erfordern


Lieferform:

  • Lieferbar als Platten-, Rollen- und Schaumware
  • verschiedene Abmessungen und Farben möglich
  • Lieferform/ Sortiment Platten-, Rollen- und Schaumware Stärke: 0,9 – 4 mm
  • Formate: nach Mengen und Absprache Mehrfachverleimung mit Silicatkleber möglich
  • Lackieren und Prägen möglich Rollen Flächengewichtsuntergrenze: 170 g/m²
  • Rollenbreite: bis 150 cm gewünschter Hülsendurchmesser angeben


Vorteile

  • Klassifizierung der Brennbarkeitsklasse B1 - schwer brennbar in Anlehnung der EU-Norm 3800-1
  • nicht giftig
  • keine Reizung der Atemwege


Umweltinformationen

  • Die schwer entflammbare Pappe ist hergestellt aus 100 % Altpapier. Die chemischen Zusatzstoffe sind unbedenklich. Sie wird über die bewährten Entsorgungswege des Altpapierhandels recycelt.


Die vorstehenden Angaben entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand, sind unverbindlich und müssen gegebenenfalls den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.



Quelle:


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