Strafgesetzbuch

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Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch, die Strafprozessordnung, geregelt.


Geschichte vor 1945

Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch geht auf das 1871 beschlossene und am 1. Januar 1872 in Kraft getretene Reichsstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück, welches wiederum im Wesentlichen mit dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 übereinstimmte.


nach 1945

Dieses Strafgesetzbuch unterlag nach 1945 vielen Novellierungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für „neuartige“ Delikte sind etwa zu nennen: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Insbesondere ist in der Geschichte des Strafgesetzbuches unter anderem das 1. Gesetz zur Reform des Strafrechts (1 StrRG) vom 25. Juni 1969 zu nennen. Im Allgemeinen Teil (AT) wurden statt Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung und Haft eine einheitliche Freiheitsstrafe eingeführt und Ehrenstrafen abgeschafft. Des Weiteren zu nennen ist das 2. Gesetz zur Reform des Strafrechts (2 StrRG) vom 4. Juli 1969, das unter anderem einen neuen Allgemeinen Teil schuf, die Mindestdauer der Freiheitsstrafe auf einen Monat anhob, die Verwarnung mit Strafvorbehalt sowie das Tagessatzsystem für die Geldstrafe einführte und das Maßregelsystem neugestaltete. <ref>Tröndle, Strafgesetzbuch, Seite 2</ref>


Aufbau

eine Brandstiftung an einem LKW. Es entstand ein extrem hoher Sachschaden, da der Fahrzeugbrand unter einer Autobahnbrücke stattfand.
Foto: PK Dunkler; .PP Duisburg
die Brandstiftung an einem Kindergarten als Verdeckungstat (Einbruch)
Die Brandstifter wurden ermittelt.
Foto: FW Erkrath

Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:


Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches enthält die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen, außerdem allgemeine Vorschriften und Definitionen zur Beurteilung von Straftaten.

Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie zum Beispiel

  • Rechtsgebiet|Geltungsbereich des Gesetzes
  • Gesetzliche Definitionen und Grundlagen der Strafbarkeit, u. a.:
  • Begehungsdelikt|Begehungsformen, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtumslehren im deutschen Strafrecht und Schuldfähigkeit
  • Versuch (StGB)|Versuchsstrafbarkeit
  • Täterschaft und Teilnahme (Täter, mittelbarer Täter, Mittäter, Anstiftung (Deutschland)|Anstiftung, Beihilfe (Strafrecht))
  • Rechtfertigungsgründe (Notwehr (Deutschland), Nothilfe, Notstand)
  • Sanktionenrecht (Geldstrafe (Deutschland), Freiheitsstrafe (Deutschland), Fahrverbot (Deutschland), Maßregel der Besserung und Sicherung sowie sonstige Maßnahmen)
  • Strafantrag (Deutschland), Verjährung (Deutschland)
  • Strafzumessung (Deutschland)
  • Strafaussetzung zur Bewährung
  • Verfolgungsverjährung


Besonderer Teil

Dieser enthält die einzelnen Tatbestand, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgut), zum Beispiel

  • Friedensverrat, Hochverrat und Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat
  • Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit, gegen ausländische Staaten und gegen Verfassungsorgane
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u. a.)
  • Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, falsche uneidliche Aussage u. a.)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Sexueller Missbrauch von Kindern, Menschenhandel u. a.)
  • Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung (Deutschland), Üble Nachrede (Deutschland) u. a.)
  • Straftaten gegen Straftaten gegen das Leben und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Mord (Deutschland), Totschlag (Deutschland), Körperverletzung (Deutschland) u. a.)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Vermögensdelikte (Diebstahl (Deutschland), Betrug (Deutschland) u. a.)
  • Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)
  • Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.)
  • Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.).


Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Einige Delikte sind auch in anderen Gesetzen enthalten, z. B.

  • für Steuerdelikte in der Abgabenordnung
  • für Rauschgiftdelikte im Betäubungsmittelgesetz (Deutschland) und im Arzneimittelgesetz (Deutschland)
  • für einige Verkehrsstraftaten im Straßenverkehrsgesetz
  • für Waffendelikte im Waffengesetz (Deutschland) und Kriegswaffenkontrollgesetz
  • für Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie im Wirtschaftsstrafgesetz 1954
  • für Delikte der Angehörigen der Bundeswehr in diesem Kontext im Wehrstrafgesetz
  • für Kriegsverbrechen im Völkerstrafgesetzbuch
  • für Urheberrechtsdelikte im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Diese werden als das Nebenstrafrecht bezeichnet.


Weblinks


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