Tiefgarage: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Tiefgaragenbrand eines Fahrzeuges BF München 08.07.2018 per FB.jpg|thumb|250px|left|ein [[Fahrzeugbrand]] in einer Tiefgarage in München, Obergiesing<br/>Foto: [https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Branddirektion-Muenchen.html BF München] ]] | |||
[[Datei:Fahrzeug aus Tiefgarage Fabian Knecht Autohilfe Zürich pFB 09.02.2022.jpg|thumb|300px|mit einem Spezialroboter wird der PKW nach einem Fahrzeugbrand geborgen.<br>Foto: Fabian Knecht Autohilfe Zürich]] | |||
[[Datei:Kohlenstoffmonoxid.jpg|thumb|250px|left|in dieser [[Tiefgarage]] in Paderborn warnt ein großes Schild vor '''[[Kohlenstoffmonoxid]]'''<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]] | |||
[[Bild:Tiefgarage.JPG|thumb|300px|sehr gut ausgestatte Tiefgarage mit mit einem [[Feuerlöscher]], einer [[FH Tür]] und einem gut beschildertem [[Notausgang]]<br/>Fotos: [[Rainer Schwarz]] ]] | |||
[[Datei:P3230121Notruf.jpg|thumb|250px|left|in dieser [[Tiefgarage]] wird deutlich auf den [[Notruf]] hingewiesen<br/>Foto: BR]] | |||
[[Datei:Tieg.-ZürichP5211745.JPG|thumb|300px|Tiefgarage in Zürich mit Leitsystem<br/>Foto: BR 052010]] | |||
[[Bild:Tiefgarage2.jpg|thumb|300px|[[Sperrmüll]] in einer [[Tiefgarage]] ist Gelegenheit zu einer '''[[Brandstiftung]]'''. Eine Tiefgarage darf kein Müllabstellplatz werden.<br/>[[Feuerlöscher]] sollten in Tiefgaragen griffbereit stehen; [[Rauchmelder]]- oder [[Wärmemelder]] sollten installiert sein.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]] | |||
Eine '''Tiefgarage''' bzw. '''Rampengarage''' ist ein Abstellplatz für Fahrzeuge, in der Regel für Pkw, unterhalb der Erdoberfläche. | |||
Eine Tiefgarage in einfacher Form ist eine Einzelgarage im Kellerbereich eines Hauses, das über eine Einfahrmöglichkeit mit einer geeigneten Steigung ausgestattet ist (sog. Einliegergarage). Zumeist jedoch versteht man unter einer Tiefgarage einen mit mehreren Stellplatz|Stellplätzen ausgestatteten unterirdischen Parkplatz. Für das Abstellen eines Fahrzeuges in öffentlichen Tiefgaragen muss normalerweise eine Parkgebühr entrichtet werden. | |||
Tiefgaragen werden oft unterhalb von Gebäuden erstellt, um hohe Grundstückskosten für notwendige Ersatzstellflächen für Fahrzeuge oberhalb der Erdoberfläche zu umgehen. Eine Tiefgarage kann sich jedoch auch unter einer Grünanlage oder unterhalb eines Parkhauses befinden. | |||
Die baulichen Anforderungen einer Tiefgarage sind in der Stellplatzverordnung|Garagenverordnung festgehalten. Jedes deutsche Bundesland außer Berlin hat eine eigene Verordnung.<br> | |||
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Datei:Elektroauto II Wochenblatt Media I David Pichler PEM 20.11.2021 (2).jpg|die [[Sprinkleranlage]] verhinderte eine Ausbreitung des [[Brand]]es | |||
Datei:Elektroauto III Wochenblatt Media I David Pichler pEM 20.11.2021.jpg|Bilder bitte anklicken | |||
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Bei kleinen und einstöckigen Tiefgaragen kann der Zugang häufig auch über einen Fußweg oder eine Treppe neben der Auffahrrampe erfolgen. Aus Sicherheitsgründen werden die meisten öffentlichen Tiefgaragen per [[ | Bei kleinen und einstöckigen Tiefgaragen kann der Zugang häufig auch über einen Fußweg oder eine Treppe neben der Auffahrrampe erfolgen. Aus Sicherheitsgründen werden die meisten öffentlichen Tiefgaragen per [[Überwachungskamera]] überwacht. In modernen Anlagen ist zudem meistens eine Belegungserkennung installiert, die den Benutzern anzeigt, wie viele Parkplätze noch frei sind.<br> | ||
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[[Datei:Tiefgaragenbrand Mainz112 - Presse für BOS e.V. pWA 11.6.23 n.jpg|thumb|center|[[Brand]] in einer Tiefgarage, bzw. einem angrenzenden Lagerraum.<br>Foto: [https://einsatzblog.mainz112.de/ Mainz112 - Presse für BOS e.V.] ]] | |||
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Diese ist oft auch mit einem Parkleitsystem verbunden. In manchen Tiefgaragen gibt es spezielle Frauenparkplatz|Frauenparkplätze; diese befinden sich häufig an gut einsehbaren Stellen, meistens in der Nähe von Treppenhäusern und Aufzügen, oder in der Nähe des Wachpersonals und sind meistens besonders gut durch Videokameras überwacht. | |||
Gelegentlich sind Tiefgaragen mit sogenannten Multiparkern ausgerüstet. Es gibt die verschiedensten Arten von Multiparkern, für die verschiedensten Anforderungen, die aus einem Stellplatz mindestens zwei machen. Das Parken auf einen Multiparker bezeichnet man als Multiparking. | Gelegentlich sind Tiefgaragen mit sogenannten Multiparkern ausgerüstet. Es gibt die verschiedensten Arten von Multiparkern, für die verschiedensten Anforderungen, die aus einem Stellplatz mindestens zwei machen. Das Parken auf einen Multiparker bezeichnet man als Multiparking. | ||
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Um eine zu hohe Abgasbelastung, besonders in den unteren Geschossen zu vermeiden (Gefahr einer [[Kohlenmonoxid|Kohlenmonoxidvergiftung]]), sind Lüftungsschächte mit Ventilatoren vorhanden. | |||
Meistens wird von den Behörden und den Versicherer|Versicherungen eine [[Sprinkleranlage]] sowie eine [[Brandmeldeanlage]] gefordert. Im Falle eines Brandes müssen die Rauchgase schnell abziehen können. Deshalb sind gegebenenfalls spezielle Rauchabzüge einzubauen. | |||
[[Fluchtweg]]e müssen klar und deutlich ausgeschildert sein. Für Fluchtwege und [[Treppenhaus|Treppenhäuser]] muss eine [[Notbeleuchtung]] vorhanden sein.<br/> | |||
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Besonders in den sechziger und siebziger Jahren wurden Tiefgaragen zusätzlich als Schutzraum|Schutzräume, sogenannten Mehrzweckanlagen ausgelegt, die im Falle eines Krieges dem Schutze der Bevölkerung dienen sollen. Diese Mehrzweckanlagen sind meistens an dickwandigen Türen mit Spezialverriegelung zu erkennen, die sich an den Parkdeckzugängen befinden. Durch spezielle Dichtungen und Belüftungssysteme kann ein zeitlich begrenzter Schutz gegen Verseuchung durch ABC-Waffen, bei älteren Anlagen auch gegen Stoßwelle|Druckwellen bis mehrere [[Bar (Einheit)|Bar]] erreicht werden. | |||
Nach § 7 Zivilschutzgesetz gilt für bestehende Anlagen ein grundsätzliches Veränderungsverbot.<br/> | |||
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Siehe auch: | |||
* [[Balkon]] | |||
* [[Carport]] | |||
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* [[Dachpappe]] | |||
* [[Dachstuhlbrand]] | |||
* [[Dachterrasse]] | |||
* [[Decke]] | |||
* [[Einfriedung]] | |||
* [[Flachdach]] | |||
* [[Fußboden]] | |||
* [[Gebäude]] | |||
* [[Kirche]] | |||
* [[Penthaus]] | |||
* [[Pfette]] | |||
* [[Schornstein]] | |||
* [[Tiefgarage]] | |||
* [[Tunnel]] | |||
* [[Werkstatt]] | |||
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<br />{{Wikipedia}} | <br />{{Wikipedia}} | ||
[[Kategorie:Technik]] | [[Kategorie:Technik]] | ||
[[Kategorie:Kriminalprävention]] | |||
[[Kategorie:Feuerwehr]] |
Version vom 22. August 2023, 07:56 Uhr
Eine Tiefgarage bzw. Rampengarage ist ein Abstellplatz für Fahrzeuge, in der Regel für Pkw, unterhalb der Erdoberfläche.
Eine Tiefgarage in einfacher Form ist eine Einzelgarage im Kellerbereich eines Hauses, das über eine Einfahrmöglichkeit mit einer geeigneten Steigung ausgestattet ist (sog. Einliegergarage). Zumeist jedoch versteht man unter einer Tiefgarage einen mit mehreren Stellplatz|Stellplätzen ausgestatteten unterirdischen Parkplatz. Für das Abstellen eines Fahrzeuges in öffentlichen Tiefgaragen muss normalerweise eine Parkgebühr entrichtet werden.
Tiefgaragen werden oft unterhalb von Gebäuden erstellt, um hohe Grundstückskosten für notwendige Ersatzstellflächen für Fahrzeuge oberhalb der Erdoberfläche zu umgehen. Eine Tiefgarage kann sich jedoch auch unter einer Grünanlage oder unterhalb eines Parkhauses befinden.
Die baulichen Anforderungen einer Tiefgarage sind in der Stellplatzverordnung|Garagenverordnung festgehalten. Jedes deutsche Bundesland außer Berlin hat eine eigene Verordnung.
Fahrzeugbrand (Elektrofahrzeug) in einer Tiefgarage
Fotos: Wochenblatt Media; David Pichler
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Fahrzeugbrand in einer Tiefgarage, Parkbox Elektrofahrzeug
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die Sprinkleranlage verhinderte eine Ausbreitung des Brandes
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Bilder bitte anklicken
Ausstattung
Nicht selten verfügen Tiefgaragen über mehrere Geschoss (Architektur)|Geschosse unterhalb der Erdoberfläche, so genannte Parkdecks, die gewöhnlich über Auffahrrampen und Aufzugsanlage|Personenaufzüge erreicht werden. In der Regel sind ein oder mehrere Treppenhäuser sowie Notausgänge vorhanden.
Sonderform: Parkrampe
Bei kleinen und einstöckigen Tiefgaragen kann der Zugang häufig auch über einen Fußweg oder eine Treppe neben der Auffahrrampe erfolgen. Aus Sicherheitsgründen werden die meisten öffentlichen Tiefgaragen per Überwachungskamera überwacht. In modernen Anlagen ist zudem meistens eine Belegungserkennung installiert, die den Benutzern anzeigt, wie viele Parkplätze noch frei sind.
Diese ist oft auch mit einem Parkleitsystem verbunden. In manchen Tiefgaragen gibt es spezielle Frauenparkplatz|Frauenparkplätze; diese befinden sich häufig an gut einsehbaren Stellen, meistens in der Nähe von Treppenhäusern und Aufzügen, oder in der Nähe des Wachpersonals und sind meistens besonders gut durch Videokameras überwacht.
Gelegentlich sind Tiefgaragen mit sogenannten Multiparkern ausgerüstet. Es gibt die verschiedensten Arten von Multiparkern, für die verschiedensten Anforderungen, die aus einem Stellplatz mindestens zwei machen. Das Parken auf einen Multiparker bezeichnet man als Multiparking.
Sicherheitsmaßnahmen
Um eine zu hohe Abgasbelastung, besonders in den unteren Geschossen zu vermeiden (Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung), sind Lüftungsschächte mit Ventilatoren vorhanden.
Meistens wird von den Behörden und den Versicherer|Versicherungen eine Sprinkleranlage sowie eine Brandmeldeanlage gefordert. Im Falle eines Brandes müssen die Rauchgase schnell abziehen können. Deshalb sind gegebenenfalls spezielle Rauchabzüge einzubauen.
Fluchtwege müssen klar und deutlich ausgeschildert sein. Für Fluchtwege und Treppenhäuser muss eine Notbeleuchtung vorhanden sein.
Tiefgaragen als Schutzräume
Besonders in den sechziger und siebziger Jahren wurden Tiefgaragen zusätzlich als Schutzraum|Schutzräume, sogenannten Mehrzweckanlagen ausgelegt, die im Falle eines Krieges dem Schutze der Bevölkerung dienen sollen. Diese Mehrzweckanlagen sind meistens an dickwandigen Türen mit Spezialverriegelung zu erkennen, die sich an den Parkdeckzugängen befinden. Durch spezielle Dichtungen und Belüftungssysteme kann ein zeitlich begrenzter Schutz gegen Verseuchung durch ABC-Waffen, bei älteren Anlagen auch gegen Stoßwelle|Druckwellen bis mehrere Bar erreicht werden.
Nach § 7 Zivilschutzgesetz gilt für bestehende Anlagen ein grundsätzliches Veränderungsverbot.
Siehe auch:
- Balkon
- Carport
- Dach
- Dachbinder
- Dachdecker
- Dachpappe
- Dachstuhlbrand
- Dachterrasse
- Decke
- Einfriedung
- Flachdach
- Fußboden
- Gebäude
- Kirche
- Penthaus
- Pfette
- Schornstein
- Tiefgarage
- Tunnel
- Werkstatt
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