Wunderkerze

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Verkaufspackung
Foto: Rainer Schwarz
Wunderkerze in Aktion
Foto: Rainer Schwarz
am Abend aber achten sie auf die Funken
Foto: Rainer Schwarz

Eine Wunderkerze (Synonyme: Sprühkerze, Spritzkerze, Sternspritzer, Sternwerfer, Sternspucker, Sternensprüher, Sternenspritzer, USA: sparklers, electric sparklers) ist ein funkensprühender, stabförmiger Feuerwerkskörper, der in der Hand gehalten werden kann.


Aufbau

Eine Wunderkerze besteht häufig aus einem verkupferten ca. 30 cm langen Stahldraht, auf dem eine ca. 17,5 cm lange und 4 mm dicke Brennschicht aufgetragen ist, die als Oxidationsmittel Bariumnitrat enthält, welches das zugesetzte Aluminium- und Eisenpulver unter charakteristischem Funkensprühen verbrennt. Die Brenndauer beträgt dabei ca. 40 Sekunden. Als Bindemittel dienen hier Dextrin, Mehl oder Kartoffelstärke.

Bei Wunderkerzen bis zu einer Länge von 30 cm handelt es sich um Feuerwerkskörper der Klasse I (sogenanntes Kleinstfeuerwerk), welche das ganze Jahr über abgegeben werden dürfen und zwar auch an Personen unter 18 Jahren. Kinder unter 12 Jahren sollten diese Wunderkerzen jedoch nur unter Aufsicht von Erwachsenen anzünden. Die europäische Norm EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ verbietet die Abgabe an Kinder unter 3 Jahren.

Die im Handel ebenfalls erhältlichen Wunderkerzen mit einer Länge von 40 cm (Brenndauer ca. 2 Minuten) und 70 Zentimetern (Brenndauer ca. 3,5 Minuten) gehören zu den Feuerwerkskörpern der Klasse T1, die ebenfalls ganzjährig abgegeben und verwendet werden dürfen, allerdings nur an und von Personen über 18 Jahren und nur für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen.

Bei den Riesenwunderkerzen mit einer Länge von 1 Meter (Brenndauer ca. 5 Minuten) handelt es sich um Feuerwerkskörper der Klasse II (sogenanntes Kleinfeuerwerk), die grundsätzlich nur in der Zeit vom 29. bis 31.12. an Personen über 18 Jahren abgegeben und nur am 31.12.-01.01. (Silvester) verwendet werden dürfen. Für eine Verwendung außerhalb dieses Zeitraums ist eine behördliche Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks in Form einer Freistellung vom Verwendungsverbot des § 23 Absatz 1, 1. Halbsatz gemäß § 24 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) erforderlich. Eine Ausbildung zum Pyrotechniker ist hier nicht erforderlich.

Wunderkerzen können praktisch nicht ausgepustet werden und eignen sich daher zum Beispiel auch für die Visualisierung von Flugbahnen von Bumerangs.


Reaktion

Die für Wunderkerzen typischen Funken entstehen, wenn die winzigen Eisenkörnchen mit Luftsauerstoff verbrennen. Die hierzu benötigte Wärme stellt die Reaktion des Aluminium mit dem aus dem Bariumnitrat stammenden Sauerstoff bereit. Funken einer Wunderkerze (Kaliumbromat, Alu- oder Magnesiumstaub) erreichen bis 1.500 °C. Die bei der Abbrennreaktion entstehenden Gase enthalten Anteile von giftigem Kohlenmonoxid und Stickoxiden.


Geschichte

Die Geschichte der Erfindung der Wunderkerze ist nicht aufgeklärt. Das älteste bisher aufgefundene Patent ist AT000000035606B, „Verfahren zur Herstellung eines funkensprühenden Leuchtstabes“, Franz Jacob Welter, Vereinigte Wunderkerzen-Fabriken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, 1907.

Die Produktion von Wunderkerzen war zunächst die einzige Grundlage der bekannten deutschen Feuerwerkskörperfabrik WECO Pyrotechnische Fabrik GmbH.




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