Achtung: Mini Heißluftballon: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Tuchenbach/Nürnberg'''  – Eine Frau hat im mittelfränkischen Tuchenbach (Landkreis Fürth) mit Mini-Heißluftballons zwei Getreidefelder in Brand gesteckt.  
'''Tuchenbach/Nürnberg'''  – Eine Frau hat im mittelfränkischen Tuchenbach (Landkreis Fürth) mit Mini-Heißluftballons zwei Getreidefelder in Brand gesteckt.  
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Wie die Polizei in Nürnberg am Mittwoch mitteilte, hatte die 57-Jährige am Dienstag bei einer Geburtstagsfeier sechs Ballons entzündet und gen Himmel geschickt. Drei von ihnen seien 800 Meter weit geflogen und dann auf zwei Felder gestürzt, die [[Feuer]] fingen.
Wie die Polizei in Nürnberg am Mittwoch mitteilte, hatte die 57-Jährige am Dienstag bei einer Geburtstagsfeier sechs Ballons entzündet und gen Himmel geschickt. Drei von ihnen seien 800 Meter weit geflogen und dann auf zwei Felder gestürzt, die [[Feuer]] fingen.
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Version vom 9. Juli 2009, 07:06 Uhr

Schön anzusehen, aber eine große Brandgefahr. Foto: Rainer Schwarz

Überschrift in der Presse:

Brand durch Himmelslaterne tötete Zehnjährigen am 25. Juni 2009
SIEGEN Eine sogenannte Himmelslaterne ist die Ursache eines Wohnhaus-Brandes, bei dem in der Nacht zum Pfingstsonntag ein Zehnjähriger ums Leben gekommen war. Dies ist das vorläufige Ergebnis eines Gutachtens.

Frau lässt Heißluftballons fliegen - Felder gehen in Flammen auf

Tuchenbach/Nürnberg – Eine Frau hat im mittelfränkischen Tuchenbach (Landkreis Fürth) mit Mini-Heißluftballons zwei Getreidefelder in Brand gesteckt. Wie die Polizei in Nürnberg am Mittwoch mitteilte, hatte die 57-Jährige am Dienstag bei einer Geburtstagsfeier sechs Ballons entzündet und gen Himmel geschickt. Drei von ihnen seien 800 Meter weit geflogen und dann auf zwei Felder gestürzt, die Feuer fingen.

Am 28.07.2008 brannte ein Wintergarten in Aachen nieder, ein Übergreifen auf das Wohnhaus konnte nur knapp verhindert werden. Die Ursache war hier, dass sich Teile der Brennpaste eines Mini-Ballons gelöst hatten und auf die Kunststoffdächer des Wintergartens getropft waren. Hier ermittelt die Polizei wegen Brandstiftung.

Am 08.06.2009 im Bereich Eutin setzt eine Himmelslaterne einen Komposthaufen und einen Baum, sowie die Hecke eines Gartens in Brand. Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, wurden die Himmelslaternen auf dem Alten Markt anlässlich einer Familienfeier gestartet.


Diese oder ähnliche Medienmeldungen sind in letzter Zeit vielfach zu lesen. Die Brandgefahr, die von solchen Ballonen ausgeht, wird dabei häufig unterschätzt. Gerade bei langer Trockenheit können Wälder, Wiesen oder Felder durch diese Ballons in Brand geraten.

Bild: S. Hoffmann
Foto: Rainer Schwarz



Nicht nur im Internet findet man Angaben wie:

Unser Tip für Hochzeiten oder für Ihre Partie: qualitativ hochwertigen Heißluft-Ballons steigen 10 Minuten lang in bis zu 500 Höhenmetern auf! Schenken Sie ein unvergessliches Geschenk für einen Menschen den Sie lieben! Schicken Sie Ihren Heißluftballon mit Ihren Wünschen, die Sie auf die Hülle geschrieben haben in den Himmel!
Dass Sie sich damit strafbar (z. B. § 303 / § 306 ff StGB) machen können, ist nicht aufgeführt.

Aufgrund der nicht kalkulierbaren Brandgefahr wurden die Skylaternen, Partylampen, Mini Heißluftballon oder wie auch immer benannt, bereits in der Schweiz und in Bayern verboten.


  • Bitte bei jeder Verordnung / oder jedem Gesetzestext prüfen, ob er aktuell ist.



Eine Antwort der BZR Münster:

Das Aufsteigen lassen von sog. Himmels- oder auch Fluglaternen stellt keinen "Luftverkehr" dar, der einer Erlaubnis der Luftverkehrsbehörde bedürfte. Demzufolge ist hier auch kein luftverkehrlicher Straftatbestand bekannt, gegen den insoweit verstoßen werden könnte.

Eine andere Frage ist allerdings, ob ein Aufstieg dieser Laternen den Flugverkehr gefährden kann. Diesbezüglich besteht eine Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung, die zu entscheiden hat, ob eine sog. Flugverkehrskontrollfreigabe zu erteilen ist. Sollte eine solche, insbesondere wegen der räumlichen Nähe zu Flugplätzen, erforderlich und nicht erteilt worden sein, so würde der Aufstieg der genannten Laternen u. U. eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von 5 Euro bis 50.000 Euro geahndet werden kann.

Bezgl. weiterer Einzelheiten zur Flugverkehrskontrollfreigabe verweise ich auf die Internetadresse der DFS: http://www.dfs.de/dfs/internet/deutsch/index.html.


Aufstieg von Skylaternen

Zur Bearbeitung von Anträgen für Aufstiege von sogenannten „Skylaternen“ (Freigaben nach §16a LuftVO) werden folgende Angaben benötigt:

   * Kontaktdaten des Antragstellers
   * Adresse des Startortes
   * Datum
   * Uhrzeit
   * Anzahl Fluglaternen

Die Vorlaufzeit beträgt mindestens 8 Tage, sonst kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht sichergestellt werden. Gegenwärtig liegt eine extrem hohe Anzahl von Anträgen vor, so dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Bitte senden Sie Ihren Antrag formlos an die E-Mail-Adresse: ballon@dfs.de


Nach erfolgter Bearbeitung erhalten die Antragsteller eine Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Die Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf Aspekte der Sicherheit des Luftverkehrs, für welche die Flugsicherung gem. § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verantwortlich ist. Für die Einhaltung sonstiger maßgeblicher Vorgaben, insbesondere brandschutzrechtlicher Vorschriften bzw. solcher zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Boden, bzw. evtl. Auswirkungen hierauf durch den Einsatz der Fluglaternen ist der Antragsteller selbst verantwortlich. Wir empfehlen daher, zusätzlich einen Antrag bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt zu stellen sowie die nächstgelegene Polizeidienststelle über das Vorhaben zu informieren."
Bitte beachten Sie auch die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Quelle:

Suchen: Skylaterne