Balkonkraftwerk

Aus Brand-Feuer.de
Version vom 7. Januar 2024, 22:34 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Balkonkraftwerk''' ist eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 600 Watt für einen 230 V Wechselstromkreis. Sie kann mittels eines Wechselrichters über eine Schuko-Steckdose an das Hausnetz angeschlossen werden. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz. Eine Einspeisevergüt…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 600 Watt für einen 230 V Wechselstromkreis. Sie kann mittels eines Wechselrichters über eine Schuko-Steckdose an das Hausnetz angeschlossen werden. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz. Eine Einspeisevergütung wird nicht gezahlt. Der zugehörige Stromzähler muss über eine Rücklaufsperre verfügen.<ref>Was ist ein Balkonkraftwerk? Verbraucherzentrale Energieberatung, 10. September 2020.</ref>

Private Balkonkraftwerke sind Teil des Konzeptes der Energiewende. Der wirtschaftliche Nutzen für die Betreiber ist bei Kleinanlagen besonders hoch, da Investitionen sich rechnerisch bereits nach rund vier Jahren amortisieren.<ref>Miguel Sanches: Schnelles Geld auf dem Balkon Berliner Morgenpost, 17. Juli 2023.</ref>

Gesetzlicher Rahmen

In Deutschland und Österreich ist es gestattet, Balkonkraftwerke ohne weitere Genehmigungen zu betreiben. Auch in der Schweiz ist eine Selbstinstallation nach Vorab-Anmeldung<ref>Plug & Play Solaranlagen</ref> beim Stromlieferanten erlaubt. Der Stromlieferant klärt primär die Tauglichkeit des betreffenden Stromzählers zum Betrieb eines Balkonkraftwerks ab. In Deutschland ist der Betrieb durch eine VDE-Norm geregelt (VDE-AR-N 4105). In Österreich ist die Installation von Solarzellen durch ÖNORM (ÖNORM E 8001-4-712[23]) definiert. Wichtig ist, dass die Wechselrichter einen NA-Schutz aufweisen können. Aufgrund dessen gab es bereits Probleme mit Wechselrichtern.<ref>Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaften Solarwechselrichtern für Balkonanlagen, Bundesnetzagentur, 9. Juni 2023</ref><ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Gemäß der EU-Richtlinie 2016/613 werden Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> gemäß dem Stromnetz als nicht relevant betrachtet. Daher besteht keine Verpflichtung zur Meldung solcher Anlagen. Während diese Regelung bereits in vielen benachbarten Ländern wie Luxemburg und Österreich in Kraft ist, wurde sie in Deutschland nicht übernommen. Hierzulande orientiert man sich stattdessen an der Anwendungsregel AR-N 4105-2018:11 des Verbands für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Laut dieser Regelung darf ein Wechselrichter eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt aufweisen, um für eine vereinfachte Anmeldung in Frage zu kommen.

Der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) empfahl für Deutschland, die Einspeisegrenze auf 800 Watt zu erhöhen, sowie zu ermöglichen, dass Stromzähler bei Einspeisung auch rückwärts laufen dürfen.<ref>VDE schlägt einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor vde.com, 11. Januar 2023.</ref> Außerdem soll das Anmeldeverfahren deutlich vereinfacht werden, um die bürokratischen Hürden zu mildern. So müssen Betreiber die Anmeldung nur noch bei der Bundesnetzagentur, nicht aber zusätzlich bei dem lokalen Netzbetreiber durchführen.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Die Bundesregierung nahm diesen Vorschlag auf und verabschiedete im August 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.<ref>Vivian Werg: Stromzähler dürfen rückwärts laufen – Gesetz kommt ab 2024 Frankfurter Rundschau, 24. August 2023.</ref> Das Gesetzgebungsverfahren wurde aber im Dezember 2023 im Bundestag verzögert.<ref>Dominik Broßell: Bundestag verzögert Einführung von 800-Watt-Grenze priwatt.de, abgerufen am 3. Januar 2024.</ref>