Brandschutzwart: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(8 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Brandschutzwart''' ist ein von der Leitung eines Unternehmens, welches zum [[Brandschutz]] dieses Unternehmens bzw. einzelner Betriebsteile eine [[Feuerlöschanlage]] einsetzt, verantwortlich benannter, für diese Aufgabe qualifizierter bzw. zu qualifizierender Betriebsangehöriger.
Der Brandschutzwart ist ein von der Leitung eines Unternehmens, welches zum [[Brandschutz]] dieses Unternehmens bzw. einzelner Betriebsteile eine [[Feuerlöschanlage]] einsetzt, verantwortlich benannter, für diese Aufgabe qualifizierter bzw. zu qualifizierender Betriebsangehöriger.




'''Aufgaben'''  
'''Aufgaben'''  


Der Brandschutzwart soll sicherstellen, dass vorhandene Feuerlöschanlagen jederzeit betriebsbereit sind und den jeweiligen [[Richtlinie]]n entsprechen.
Der Brandschutzwart soll sicherstellen, dass vorhandene Feuerlöschanlagen jederzeit betriebsbereit sind und den jeweiligen Richtlinien entsprechen.
Er hat für die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen des Errichters und der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Er hat die jeweils notwendigen [[Überwachung|Kontrollen]] durchzuführen, erforderliche [[Reparatur]]en zu veranlassen und ggf. alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im [[Betriebsbuch]] einzutragen.
Er hat für die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen des Errichters und der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Er hat die jeweils notwendigen Kontrollen durchzuführen, erforderliche Reparaturen zu veranlassen und ggf. alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im Betriebsbuch einzutragen.


Der Brandschutzwart ist ggf. auch für die Durchführung von Mitarbeiterschulungen zuständig.
Der Brandschutzwart ist ggf. auch für die Durchführung von Mitarbeiterschulungen zuständig.
Zeile 12: Zeile 12:
'''Legitimierung'''
'''Legitimierung'''


Die [[Verband der Sachversicherer|VdS Schadenverhütung]] hat mit dem Sprinklerwärter und dem Gaslöschanlagenwärter zwei Begriffe definiert und konkrete Forderungen an versicherten Unternehmen bezüglich Institution, Ausbildung und Qualifikation des Brandschutzwarts stellen zu können.
Der VdS (https://vds.de/) hat mit dem Sprinklerwärter und dem Gaslöschanlagenwärter zwei Begriffe definiert, um konkrete Forderungen an versicherte Unternehmen bezüglich Institution, Ausbildung und Qualifikation des Brandschutzwarts stellen zu können.




Siehe auch:
siehe auch:


* [[Brandschutzbeauftragter]]
* [[Brandschutzbeauftragter]]


* [[Brandschutz in Betrieben]]




Zeile 24: Zeile 25:




<div align="center"> '''''Zurück zur [[Brandschutz in Betrieben]]'''''</div><br/>
 
<div align="center"> '''''zurück zu [[Brandschutz in Betrieben]]'''''</div><br/>


<div align="center"> '''''oder zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/>
<div align="center"> '''''oder zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/>
Zeile 33: Zeile 35:
[[Kategorie:Feuerwehr]]
[[Kategorie:Feuerwehr]]
[[Kategorie:Brandschutz]]
[[Kategorie:Brandschutz]]
[[Kategorie:Brandschutz in Betrieben]]

Aktuelle Version vom 15. Februar 2022, 07:18 Uhr

Der Brandschutzwart ist ein von der Leitung eines Unternehmens, welches zum Brandschutz dieses Unternehmens bzw. einzelner Betriebsteile eine Feuerlöschanlage einsetzt, verantwortlich benannter, für diese Aufgabe qualifizierter bzw. zu qualifizierender Betriebsangehöriger.


Aufgaben

Der Brandschutzwart soll sicherstellen, dass vorhandene Feuerlöschanlagen jederzeit betriebsbereit sind und den jeweiligen Richtlinien entsprechen. Er hat für die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen des Errichters und der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Er hat die jeweils notwendigen Kontrollen durchzuführen, erforderliche Reparaturen zu veranlassen und ggf. alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im Betriebsbuch einzutragen.

Der Brandschutzwart ist ggf. auch für die Durchführung von Mitarbeiterschulungen zuständig.


Legitimierung

Der VdS (https://vds.de/) hat mit dem Sprinklerwärter und dem Gaslöschanlagenwärter zwei Begriffe definiert, um konkrete Forderungen an versicherte Unternehmen bezüglich Institution, Ausbildung und Qualifikation des Brandschutzwarts stellen zu können.


siehe auch:





oder zur Hauptseite




Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Brandschutzwart aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.