Einbrecher
Aus Brand-Feuer.de
Als Einbruchsdiebstahl bezeichnet man das unberechtigte Eindringen in einen abgegrenzten und gesicherten Bereich, wobei Hindernisse überwunden werden müssen oder eine besondere Sicherung gegen die Wegnahme von Gegenständen. Der Täter in einem solchen Fall wird auch als Einbrecher bezeichnet.
rechtliche Ausführungen: z. B. § 244 StGB ff.
siehe auch:
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