Feuerlöschteich: Unterschied zwischen den Versionen

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Feuerlöschteich in Harsewinkel
Feuerlöschteich in Harsewinkel


[[Bild:Feuerwehrteich.jpg|center|framed|'''Feuerlöschteich in Harsewinkel''']]
[[Bild:Feuerwehrteich.jpg|thumb|300px|'''Feuerlöschteich in Harsewinkel'''.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]
[[Bild:Feuerwehrlöschteich.jpg|thumb|300px|Teichanlage in Wernigerode.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]


 
Amt für Rettungsdienst, Brand
[[Löschwasser]] für die [[Feuerwehr]]
-
 
und Bevölkerungsschutz
 
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oder hier mitten in '''Wernigerode'''
Abteilung 38.1
 
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Vorbeugender Brandschutz
[[Bild:Feuerwehrlöschteich.jpg|center|framed|Fotos: BR]]
Moltkestr. 42
-
51643 Gummersbach
Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen
Löschwasserteiche
Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 )
Fassungsvermögen
Löschwasserteiche sollen ein
Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³
Löschwasser haben. Für Löschwassert
eiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der
Nachweis der
erforderlichen Löschwassermenge
zu erbringen.
Wassertiefe
Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m
betragen.
Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den
örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
Löschwasserentnahmestelle
Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr
vorhanden sein.
Es ist sicher zu
stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit
eisfrei (Frostsicher) ist. Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine
Zufahrt erreicht werden kann.
Saugrohr
Das Saugrohr muss einen
Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf
nicht mehr als 10 m betragen. Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des
Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen
sein. Als Sauganschluss muss ein Löschwasser
-
Sauganschluss nach DIN 14244
verwendet werden (
A
-
Festkupplung )
Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss
unbedingt luftdicht verarbeitet sein.
Amt für Rettungsdienst, Brand
-
und Bevölkerungsschutz
-
Abteilung 38.1
-
Vorbeugender Brandschutz
Moltkestr. 42
-
51643 Gummersbach
Zufahrt
Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 )
entsprechen.
Einfriedung
Der
Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein. Zwischen der
Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens
1 m vorhanden sein. Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von
mindestens 1 m breite vorhand
en sein. Die Tür muss sich mit einem
Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.
Pflege und Wartung
Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser
entnommen werden kann.
Befüllung
In den Löschwasserteich darf kein
Schmutzwasser eingeleitet werden. Wird
Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
( Gefahr der Verschlammung ).
Beschilderung
Der Lösch
wasserteich ist mit
einem Schild nach DIN 4066
-
B3
dauerhaft und gut
sichtbar zu kennzeichnen.
Frostsichere Löschwasserentnahmestelle
Schacht zur
Löschwasserentnahme
Saug
-
rohr
Absperrschieber
Saug
-
korb
Überlauf
Löschwasser
Regenwasser
Zulauf
NW 300 mit leichtem
Gefälle zum Saugschacht
min. 2
m





Version vom 20. April 2013, 10:47 Uhr

Feuerlöschteich in Harsewinkel

Feuerlöschteich in Harsewinkel.
Foto: Rainer Schwarz.
Teichanlage in Wernigerode.
Foto: Rainer Schwarz.

Amt für Rettungsdienst, Brand - und Bevölkerungsschutz - Abteilung 38.1 - Vorbeugender Brandschutz Moltkestr. 42 - 51643 Gummersbach Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen Löschwasserteiche Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 ) Fassungsvermögen Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben. Für Löschwassert eiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen. Wassertiefe Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen. Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein. Löschwasserentnahmestelle Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein. Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (Frostsicher) ist. Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann. Saugrohr Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen. Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein. Als Sauganschluss muss ein Löschwasser - Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden ( A - Festkupplung ) Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein. Amt für Rettungsdienst, Brand - und Bevölkerungsschutz - Abteilung 38.1 - Vorbeugender Brandschutz Moltkestr. 42 - 51643 Gummersbach Zufahrt Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 ) entsprechen. Einfriedung Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein. Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein. Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhand en sein. Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen. Pflege und Wartung Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann. Befüllung In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden. Wird Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten. Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden ( Gefahr der Verschlammung ). Beschilderung Der Lösch wasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme Saug - rohr Absperrschieber Saug - korb Überlauf Löschwasser Regenwasser Zulauf NW 300 mit leichtem Gefälle zum Saugschacht min. 2 m






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