Feuerlöschteich: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Feuerwehrlöschteich.jpg|thumb|300px|Teichanlage in Wernigerode.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]
[[Bild:Feuerwehrlöschteich.jpg|thumb|300px|Teichanlage in Wernigerode.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]


Amt für Rettungsdienst, Brand
Amt für Rettungsdienst, Brand - und Bevölkerungsschutz - Abteilung 38.1 - Vorbeugender Brandschutz
-
* Moltkestr. 42
und Bevölkerungsschutz
* 51643 Gummersbach
-
 
Abteilung 38.1
 
-
'''Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen / Löschwasserteiche'''
Vorbeugender Brandschutz
 
Moltkestr. 42
-
51643 Gummersbach
Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen
Löschwasserteiche
Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 )
Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 )
Fassungsvermögen
 
Löschwasserteiche sollen ein
* Fassungsvermögen Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben.  
Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³
* Für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen.
Löschwasser haben. Für Löschwassert
 
eiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der
'''Wassertiefe'''
Nachweis der
 
erforderlichen Löschwassermenge
* Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
zu erbringen.
* Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
Wassertiefe
 
Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m
 
betragen.
'''Löschwasserentnahmestelle'''
Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den
 
örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
* Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein.
Löschwasserentnahmestelle
* Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (Frostsicher) ist.  
Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr
* Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann.
vorhanden sein.
 
Es ist sicher zu
 
stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit
'''Saugrohr'''
eisfrei (Frostsicher) ist. Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine
 
Zufahrt erreicht werden kann.
* Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.  
Saugrohr
* Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.  
Das Saugrohr muss einen
* Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf
* Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.
nicht mehr als 10 m betragen. Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des
 
Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen
 
sein. Als Sauganschluss muss ein Löschwasser
'''Zufahrt'''
-
 
Sauganschluss nach DIN 14244
* Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 ) entsprechen.
verwendet werden (
 
A
 
-
'''Einfriedung'''
Festkupplung )
 
Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss
* Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.  
unbedingt luftdicht verarbeitet sein.
* Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.  
Amt für Rettungsdienst, Brand
* Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.  
-
* Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.
und Bevölkerungsschutz
 
-
 
Abteilung 38.1
'''Pflege und Wartung'''
-
 
Vorbeugender Brandschutz
* Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann.
Moltkestr. 42
 
-
 
51643 Gummersbach
'''Befüllung'''
Zufahrt
 
Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 )
* In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.  
entsprechen.
* Wird Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
Einfriedung
* Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
Der
Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein. Zwischen der
Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens
1 m vorhanden sein. Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von
mindestens 1 m breite vorhand
en sein. Die Tür muss sich mit einem
Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.
Pflege und Wartung
Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser
entnommen werden kann.
Befüllung
In den Löschwasserteich darf kein
Schmutzwasser eingeleitet werden. Wird
Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
( Gefahr der Verschlammung ).
( Gefahr der Verschlammung ).
Beschilderung
 
Der Lösch
 
wasserteich ist mit
'''Beschilderung'''
einem Schild nach DIN 4066
 
-
* Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.
B3
Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme  
dauerhaft und gut
sichtbar zu kennzeichnen.
Frostsichere Löschwasserentnahmestelle
Schacht zur
Löschwasserentnahme
Saug
-
rohr
Absperrschieber
Saug
-
korb
Überlauf
Löschwasser
Regenwasser
Zulauf
NW 300 mit leichtem
Gefälle zum Saugschacht
min. 2
m





Version vom 20. April 2013, 10:57 Uhr

Feuerlöschteich in Harsewinkel

Feuerlöschteich in Harsewinkel.
Foto: Rainer Schwarz.
Teichanlage in Wernigerode.
Foto: Rainer Schwarz.

Amt für Rettungsdienst, Brand - und Bevölkerungsschutz - Abteilung 38.1 - Vorbeugender Brandschutz

  • Moltkestr. 42
  • 51643 Gummersbach


Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen / Löschwasserteiche

Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 )

  • Fassungsvermögen Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben.
  • Für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen.

Wassertiefe

  • Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
  • Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.


Löschwasserentnahmestelle

  • Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein.
  • Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (Frostsicher) ist.
  • Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann.


Saugrohr

  • Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.
  • Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.
  • Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
  • Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.


Zufahrt

  • Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 ) entsprechen.


Einfriedung

  • Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.
  • Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.
  • Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.
  • Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.


Pflege und Wartung

  • Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann.


Befüllung

  • In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.
  • Wird Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
  • Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden

( Gefahr der Verschlammung ).


Beschilderung

  • Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.

Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme






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