Feuerlöschteich: Unterschied zwischen den Versionen
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Amt für Rettungsdienst, Brand | Amt für Rettungsdienst, Brand - und Bevölkerungsschutz - Abteilung 38.1 - Vorbeugender Brandschutz | ||
- | * Moltkestr. 42 | ||
und Bevölkerungsschutz | * 51643 Gummersbach | ||
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Abteilung 38.1 | |||
- | '''Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen / Löschwasserteiche''' | ||
Vorbeugender Brandschutz | |||
Moltkestr. 42 | |||
51643 Gummersbach | |||
Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen | |||
Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 ) | Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 ) | ||
Fassungsvermögen | |||
Löschwasserteiche sollen ein | * Fassungsvermögen Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben. | ||
Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ | * Für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen. | ||
Löschwasser haben. Für | |||
'''Wassertiefe''' | |||
Nachweis der | |||
erforderlichen Löschwassermenge | * Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen. | ||
zu erbringen. | * Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein. | ||
Wassertiefe | |||
Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m | |||
betragen. | '''Löschwasserentnahmestelle''' | ||
Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den | |||
örtlichen Verhältnissen angepasst sein. | * Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein. | ||
Löschwasserentnahmestelle | * Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (Frostsicher) ist. | ||
Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr | * Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann. | ||
vorhanden sein. | |||
Es ist sicher zu | |||
stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit | '''Saugrohr''' | ||
eisfrei (Frostsicher) ist. Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine | |||
Zufahrt erreicht werden kann. | * Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen. | ||
Saugrohr | * Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein. | ||
Das Saugrohr muss einen | * Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung ) | ||
Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf | * Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein. | ||
nicht mehr als 10 m betragen. Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des | |||
Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen | |||
sein. Als Sauganschluss muss ein Löschwasser | '''Zufahrt''' | ||
Sauganschluss nach DIN 14244 | * Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 ) entsprechen. | ||
verwendet werden ( | |||
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- | '''Einfriedung''' | ||
Festkupplung ) | |||
Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss | * Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein. | ||
unbedingt luftdicht verarbeitet sein. | * Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein. | ||
* Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein. | |||
* Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen. | |||
'''Pflege und Wartung''' | |||
* Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann. | |||
'''Befüllung''' | |||
Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 ) | * In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden. | ||
entsprechen. | * Wird Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten. | ||
Einfriedung | * Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden | ||
Der | |||
Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein. Zwischen der | |||
Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens | |||
1 m vorhanden sein. Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von | |||
mindestens 1 m breite | |||
Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen. | |||
Pflege und Wartung | |||
Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser | |||
entnommen werden kann. | |||
Befüllung | |||
In den Löschwasserteich darf kein | |||
Schmutzwasser eingeleitet werden. Wird | |||
Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten. | |||
Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden | |||
( Gefahr der Verschlammung ). | ( Gefahr der Verschlammung ). | ||
Beschilderung | |||
Der | |||
'''Beschilderung''' | |||
einem Schild nach DIN 4066 | |||
- | * Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. | ||
B3 | Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme | ||
dauerhaft und gut | |||
sichtbar zu kennzeichnen. | |||
Frostsichere Löschwasserentnahmestelle | |||
Schacht zur | |||
Löschwasserentnahme | |||
Version vom 20. April 2013, 10:57 Uhr
Feuerlöschteich in Harsewinkel
Amt für Rettungsdienst, Brand - und Bevölkerungsschutz - Abteilung 38.1 - Vorbeugender Brandschutz
- Moltkestr. 42
- 51643 Gummersbach
Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen / Löschwasserteiche
Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 )
- Fassungsvermögen Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben.
- Für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen.
Wassertiefe
- Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
- Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
Löschwasserentnahmestelle
- Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein.
- Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (Frostsicher) ist.
- Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann.
Saugrohr
- Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.
- Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.
- Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
- Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.
Zufahrt
- Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 ) entsprechen.
Einfriedung
- Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.
- Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.
- Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.
- Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.
Pflege und Wartung
- Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann.
Befüllung
- In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.
- Wird Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
- Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
( Gefahr der Verschlammung ).
Beschilderung
- Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.
Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme
-
Saugstelle / Feuerlöschteich in Flesensee
-
Saugstelle in Krautsand.
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