Feuerlöschteich: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Siehe auch:'''
* [Empfehlungen zur [http://osiris.citeq.de/fileadmin/civserv/5558012/forms/30_FW_Empfehlung_Loeschwasserversorgung.pdf Erstellung einer Löschwasserversorgung] der Feuerwehr Coesfeld





Version vom 20. April 2013, 11:04 Uhr

Feuerlöschteich in Harsewinkel.
Foto: Rainer Schwarz.
Teichanlage in Wernigerode.
Foto: Rainer Schwarz.


Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen / Löschwasserteiche

Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 )

  • Fassungsvermögen Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben.
  • Für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen.


Wassertiefe

  • Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
  • Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.


Löschwasserentnahmestelle

  • Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein.
  • Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (Frostsicher) ist.
  • Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann.


Saugrohr

  • Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.
  • Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.
  • Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
  • Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.


Zufahrt

  • Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 ) entsprechen.


Einfriedung

  • Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.
  • Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.
  • Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.
  • Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.


Pflege und Wartung

  • Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann.


Befüllung

  • In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.
  • Wird Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
  • Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden

( Gefahr der Verschlammung ).


Beschilderung

  • Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.

Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme





Siehe auch:



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