Feuerwehrzufahrt: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Feuerwehrzufahrt.JPG|thumb|right|Deutlich angebrachtes selbst erklärendes Schild.<br/> Foto: [[Rainer Schwarz]].]][[Bild:FFAbstellfläche.JPG|thumb|right|...oder hier diese Stellfläche.<br/>Foto: BR 0610]]
[[Bild:Feuerwehrzufahrt.JPG|thumb|250px|deutlich angebrachtes, selbst erklärendes Schild<br/> Foto: [[Rainer Schwarz]]]][[Bild:FFAbstellfläche.JPG|thumb|250px|Stellfläche<br/>Foto: BR 0610]]
Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für [[Rettungsdienst|Rettungskräfte]] nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.


Eine '''Feuerwehrzufahrt''' ist eine speziell für [[Rettung]]skräfte nach dem [[Brandschutzrecht]] reservierte Zufahrt zu Objekten.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor und in einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12, Abs.&nbsp;1 StVO besteht. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus.
In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.
 
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der [[Feuerwehr]], was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.
 
 
'''Anforderungen'''
 
Die ''Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr'', welche §&nbsp;5 der Musterbauordnung präzisieren, stellen an Feuerwehrzufahrten unter anderem folgende Anforderungen ([http://www.bauministerkonferenz.de/IndexSearch.aspx?method=get&File=b8a84yy3y8b984808abb4yb8y9ya8ayyb9y884b94ya2a0a14949aya44b80b8y0eiqvm44qlvse01ts2fb0i31y Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr]).
 
* Befahrbarkeit für Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 10&nbsp;Tonnen Achslast und 16&nbsp;Tonnen Gesamtgewicht
* lichte Breite mindestens 3&nbsp;Meter
* lichte Höhe mindestens 3,5&nbsp;Meter
 
 
'''Beschilderungen und Repression/ Gefahrenabwehr'''
 
Die Beschilderungen in Deutschland sind unterschiedlich. Es gibt nur zwei, die bei Verstoß sanktioniert sind: Die Zusatzschilder Feuerwehrzufahrt/Feuerwehranfahrtszone sowie die amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt (mit Siegel der Gemeinde oder Feuerwehr). Verstöße gegen andere Beschilderungen können zur Gefahrenabwehr jedoch durch Versetzen oder Wegdrücken des störenden Fahrzeuges erfolgen.


[[Verkehrsteilnehmer]] dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch [[parken]]. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen [[Gemeinde]] entsprechen, eine private [[Kennzeichen|Kennzeichnung]] reicht rein rechtlich gesehen nicht aus.
In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.
[[Bild:Feuerwehrzufahrtparker.JPG|thumb|right|...alltäglicher Zustand, da es nur "bei andren brennt".<br/>Foto: Rainer Schwarz]]
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der [[Feuerwehr]], was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein [[Bußgeld]] zur Folge.






'''Siehe auch:'''  
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<br />{{Wikipedia}}
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[[Kategorie:Brandschutz in Betrieben]]
[[Kategorie:Feuerwehr]]
[[Kategorie:Feuerwehr]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Brandschutz]]
[[Kategorie:Brandschutz]]

Aktuelle Version vom 4. Juni 2023, 19:58 Uhr

deutlich angebrachtes, selbst erklärendes Schild
Foto: Rainer Schwarz
Stellfläche
Foto: BR 0610

Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.

Verkehrsteilnehmer dürfen vor und in einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12, Abs. 1 StVO besteht. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.

Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.


Anforderungen

Die Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, welche § 5 der Musterbauordnung präzisieren, stellen an Feuerwehrzufahrten unter anderem folgende Anforderungen (Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr).

  • Befahrbarkeit für Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 10 Tonnen Achslast und 16 Tonnen Gesamtgewicht
  • lichte Breite mindestens 3 Meter
  • lichte Höhe mindestens 3,5 Meter


Beschilderungen und Repression/ Gefahrenabwehr

Die Beschilderungen in Deutschland sind unterschiedlich. Es gibt nur zwei, die bei Verstoß sanktioniert sind: Die Zusatzschilder Feuerwehrzufahrt/Feuerwehranfahrtszone sowie die amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt (mit Siegel der Gemeinde oder Feuerwehr). Verstöße gegen andere Beschilderungen können zur Gefahrenabwehr jedoch durch Versetzen oder Wegdrücken des störenden Fahrzeuges erfolgen.



siehe auch:




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