Feuerwehrzufahrt: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Feuerwehrzufahrt.JPG|thumb|right|Deutlich angebrachtes selbst erklärendes Schild.<br/> Foto: Rainer Schwarz]][[Bild:FFAbstellfläche.JPG|thumb|right|...oder hier diese Stellfläche.<br/>Foto: BR 0610]]
Eine '''Feuerwehrzufahrt''' ist eine speziell für [[Rettung]]skräfte nach dem [[Brandschutzrecht]] reservierte Zufahrt zu Objekten.
Eine '''Feuerwehrzufahrt''' ist eine speziell für [[Rettung]]skräfte nach dem [[Brandschutzrecht]] reservierte Zufahrt zu Objekten.


[[Verkehrsteilnehmer]] dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch [[parken]]. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen [[Gemeinde]] entsprechen, eine private [[Kennzeichen|Kennzeichnung]] reicht rein rechtlich gesehen nicht aus.
[[Verkehrsteilnehmer]] dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch [[parken]]. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen [[Gemeinde]] entsprechen, eine private [[Kennzeichen|Kennzeichnung]] reicht rein rechtlich gesehen nicht aus.
In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.
In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.
[[Bild:Feuerwehrzufahrt.JPG|thumb|right|Deutlich angebrachtes selbst erklärendes Schild.<br/> Foto: Rainer Schwarz]][[Bild:Feuerwehrzufahrtparker.JPG|thumb|right|...alltäglicher Zustand, da es nur bei andren brennt.<br/>Foto: Rainer Schwarz]]
[[Bild:Feuerwehrzufahrtparker.JPG|thumb|right|...alltäglicher Zustand, da es nur bei andren brennt.<br/>Foto: Rainer Schwarz]]
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der [[Feuerwehr]], was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein [[Bußgeld]] zur Folge.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der [[Feuerwehr]], was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein [[Bußgeld]] zur Folge.



Version vom 9. August 2010, 19:38 Uhr

Deutlich angebrachtes selbst erklärendes Schild.
Foto: Rainer Schwarz
...oder hier diese Stellfläche.
Foto: BR 0610

Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten.

Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.

...alltäglicher Zustand, da es nur bei andren brennt.
Foto: Rainer Schwarz

Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.

Siehe auch:


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