Feuerwehrzufahrt: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Admin (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
<div align="center"> '''''Zurück zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/> | |||
<div align="center"> '''''Zurück zur [[Feuerwehr - Zusammenfassung]]'''''</div><br/> | |||
<div align="center"> '''''oder zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/> | |||
Version vom 2. November 2011, 21:32 Uhr
Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.
Siehe auch:
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Feuerwehrzufahrt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.