Feuerwehrzufahrt: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Feuerwehrzufahrt.JPG|thumb|250px|deutlich angebrachtes, selbst erklärendes Schild<br/> Foto: [[Rainer Schwarz]]]][[Bild:FFAbstellfläche.JPG|thumb|250px|Stellfläche<br/>Foto: BR 0610]]
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Eine '''Feuerwehrzufahrt''' ist eine speziell für [[Rettungsdienst|Rettungskräfte]] nach dem [[Brandschutzrecht]] reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Eine '''Feuerwehrzufahrt''' ist eine speziell für [[Rettungsdienst|Rettungskräfte]] nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.


[[Verkehrsteilnehmer]] dürfen vor und in einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch [[parken]], da ein [[Haltverbot]] nach {{§|12|stvo_2013|juris}} Abs.&nbsp;1 StVO besteht. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen [[Gemeinde]] entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus.
[[Verkehrsteilnehmer]] dürfen vor und in einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch [[parken]], da ein [[Haltverbot]] nach {{§|12|stvo_2013|juris}} Abs.&nbsp;1 StVO besteht. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen [[Gemeinde]] entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus.
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'''Siehe auch:'''  
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* [[Feuerwehrzugang]]
* [[Feuerwehrzugang]]

Version vom 23. November 2016, 08:53 Uhr

deutlich angebrachtes, selbst erklärendes Schild
Foto: Rainer Schwarz
Stellfläche
Foto: BR 0610

Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.

Verkehrsteilnehmer dürfen vor und in einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach Vorlage:§ Abs. 1 StVO besteht. Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt amtlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.

Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.


Anforderungen

Die Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, welche § 5 der Musterbauordnung präzisieren, stellen an Feuerwehrzufahrten unter anderem folgende Anforderungen:<ref>Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr</ref>


Beschilderungen und Repression/Gefahrenabwehr

Die Beschilderungen in Deutschland sind unterschiedlich. Es gibt nur zwei, die bei Verstoß sanktioniert sind: Die Zusatzschilder Feuerwehrzufahrt/Feuerwehranfahrtszone sowie die amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt (mit Siegel der Gemeinde oder Feuerwehr). Verstöße gegen andere Beschilderungen können zur Gefahrenabwehr jedoch durch Versetzen oder Wegdrücken des störenden Fahrzeuges erfolgen.



siehe auch:




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